Schlankere Gewerbeordnung soll Betrieben die Arbeit erleichtern

Der Nationalrat beschloss am Mittwoch die Novelle der Gewerbeordnung. Foto: Parlament / Anna Rauchenberger
Der Nationalrat beschloss am Mittwoch die Novelle der Gewerbeordnung. Foto: Parlament / Anna Rauchenberger

Mit der am Mittwoch vom Nationalrat beschlossenen Novelle der Gewerbeordnung setzt die Bundesregierung zehn Maßnahmen aus ihrem Entbürokratisierungspaket um. Erleichterungen bei Investitionen und Betriebsübernahmen machen die Reform nach Darstellung des Wirtschaftsministers zu einem zentralen Baustein der KMU-Entlastung.

 

Hattmannsdorfer sieht „mehr Spielraum für Investitionen“

„Die Bundesregierung liefert: Mit der neuen Gewerbeordnung schaffen wir einen Meilenstein beim Bürokratieabbau”, betont Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer in einer Aussendung. Gerade Klein- und Mittelbetriebe bräuchten „mehr Zeit fürs Geschäft”. Man stelle klar, „dass PV-Anlagen, E-Ladestationen und elektrische Energiespeicher gewerberechtlich genehmigungsfrei sind”, und verhindere, dass der Einbau von Klima- und Lüftungsgeräten automatisch eine Genehmigungspflicht auslöse. Das spare „Zeit und Kosten” und schaffe „mehr Spielraum für Investitionen und Arbeitsplätze”. Wer einen Betrieb führe oder übernehme, „verdient Unterstützung statt unnötiger Hürden”.

 

Die zentralen Entlastungen

Die Novelle stellt klar, dass PV-Anlagen und E-Ladestationen gewerberechtlich genehmigungsfrei sind. Gewerberechtliche Einzelprüfungsverfahren entfallen, die Schutzinteressen bleiben gewahrt. Auch der Einbau von Klima- und Lüftungsgeräten soll eine bisher genehmigungsfreie Anlage nicht automatisch genehmigungspflichtig machen. Ein auf das Wesentliche konzentriertes Feststellungsverfahren schafft Klarheit.

Bei Betriebsübernahmen wird die sogenannte Grace-Period von drei auf fünf Jahre verlängert. Ausgenommen sind Auflagen, die unmittelbar dem Schutz vor Gefährdungen dienen. Stillgelegte Standorte können länger genutzt werden: Eine Betriebsanlagengenehmigung erlischt künftig erst nach sieben statt fünf Jahren ohne Betrieb, verlängerbar auf insgesamt zehn statt sieben Jahre. Zudem können Unternehmen behördlich verlangte Dokumentationen künftig digital oder schriftlich übermitteln, statt sie ständig im Betrieb bereitzuhalten, wodurch jährlich rund 5.000 Vor-Ort-Überprüfungen entfallen können. Weitere Vereinfachungen betreffen die Verwendung englischer Unterlagen ohne zusätzliche Übersetzung sowie ein neues Standortbereinigungsverfahren für aufgegebene, aber nie abgemeldete Standorte.

Ergänzend setzt das Ministerium auf drei Erlässe: Eine geänderte Anlagenstruktur allein ist kein Ablehnungsgrund. Nach dem Grundsatz „Beraten statt Strafen” ist bei geringfügigen Verstößen zunächst zu beraten und gleichwertige technische Lösungen sind zulässig, sofern sie dasselbe Schutzniveau gewährleisten.

 

Neu: Genehmigungsfreiheit für eigenständige Batteriespeicher

Mit einem Abänderungsantrag wird die gewerberechtliche Genehmigungsfreistellung auf eigenständig errichtete elektrische Batteriespeicher ausgeweitet. Während Speicher als Teil von Photovoltaikanlagen bereits heute ausgenommen sind, soll die Erleichterung künftig auch für alleinstehende Speicher gelten. Damit würden „gleiche technische Anlagen gleich behandelt” und Investitionen in moderne Speicherlösungen erleichtert, heißt es. Für die Größenbegrenzung gelten die Schwellenwerte des Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetzes.

 

Weitere Änderungen in Gewerbeordnung geplant

Für das Plenum im November ist ein weiterer Initiativantrag vorgesehen. Er soll sicherstellen, dass die Reform der „Abfertigung Neu” keine zusätzlichen bürokratischen Pflichten für Betriebliche Vorsorgekassen schafft: Diese sollen künftig direkt im Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz reguliert werden und nicht mehr als Sonderkreditinstitute nach dem Bankwesengesetz. Eine begleitende Klarstellung in der Gewerbeordnung soll verhindern, dass durch diesen Systemwechsel zusätzlich eine Gewerbeberechtigung erforderlich wird.

 

Wirtschaft begrüßt Vereinfachung

“Die Reform der Gewerbeordnung ist ein wichtiger Schritt für weniger Bürokratie und mehr Entlastung. Der heutige Beschluss im Nationalrat stärkt die Unternehmen und den rot-weiß-roten Wirtschaftsstandort nachhaltig“, betont ÖVP-Wirtschaftssprecherin und Generalsekretärin des Wirtschaftsbundes Tanja Graf in einer Aussendung..

Die Zeit und Energie von Unternehmen soll laut Graf dort eingesetzt werden, wo es sinnvoll ist. “Bei ihrer Geschäftstätigkeit, ihren Kundinnen bzw. Kunden und Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern, bei neuen Investitionen und Arbeitsplätzen sowie Ideen und Innovationen. Dafür haben wir uns erfolgreich eingesetzt.”

 

Lesetipp: Gewerbeordnung wird ausgemistet – 5.000 Vor-Ort-Kontrollen sollen fallen

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