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Gerstl kontert FPÖ-Angriff auf Staat

Regierungsmitglieder antworten vor dem Nationalrat korrekt, sagt ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl. Es gebe ausreichend Möglichkeiten, gegen Unwahrheit vorzugehen. Die von der FPÖ geforderte zusätzliche Wahrheitspflicht bedeute nur Misstrauen, so Gerstl. Foto: Parlament / Johannes Zinner

Neuer harter Konter von ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl gegen die FPÖ: Es gibt ausreichend Möglichkeiten, gegen Unwahrheiten vorzugehen. Der von der FPÖ geforderte zusätzliche Wahrheitspflicht sei daher ein Angriff auf den Staat und die Glaubwürdigkeit seiner Organe.

 

Gerstl: Recht bietet ausreichend Möglichkeiten

Die Antworten von Regierung und Verwaltung auf schriftliche und mündliche Anfragen von Parlamentariern erfolgen korrekt, so Gerstl. Es gibt ausreichend Möglichkeiten, gegen eine – behauptete – Unwahrheit vorzugehen. Dazu zählten etwa Ministeranklage, das Misstrauensvotum oder auch das Strafrecht. Der von FPÖ gestellte Antrag für ‚Wahrheitspflicht‘ bei parlamentarischen Anfragen „ist ein plumper Versuch, das Nationalratsplenum zu einem dauerhaftem U-Ausschuss zu machen“, erklärte Gerstl im Anschluss an die diesbezügliche Debatte des Nationalrats.

 

„FPÖ will Glaubwürdigkeit beschädigen“

„Den Freiheitlichen geht es einmal mehr nicht um die von ihr so vielbeschworene und alleinbeanspruchte Wahrheit. Es geht der FPÖ alleine darum, die Menschen zu verunsichern und die Glaubwürdigkeit in den Staat, seine Institutionen und Organe zu beschädigen“, betonte Gerstl weiter.

Damit verfolge die FPÖ das Ziel, Anfragebeantwortungen im Hohen Haus so zu sanktionieren wie Falschaussagen in Untersuchungsausschüssen. „Das würde bedeuten, auch mündliche Beantwortungen von Anfragen im Nationalrat sofort von jeder Fraktion zum Gegenstand staatsanwaltlicher Ermittlungen zu machen. Das käme der dauerhaften Verlegung eines U-Ausschusses in das Nationalratsplenum und damit einer politischen Themenverfehlung gleich“, so Gerstl.

 

Wie hält’s die FPÖ mit der Wahrheit?

Die FPÖ argumentiere hierbei einmal mehr nicht mit der von ihr so gerne strapazierten Ehrlichkeit, erläuterte der Verfassungssprecher der ÖVP weiter. Bereits jetzt gebe es hinreichend Möglichkeiten, etwa gegen ein die Unwahrheit sprechendes Regierungsmitglied vorzugehen, namentlich die Ministeranklage, das Misstrauensvotum oder auch das Strafrecht: „Die bestehende Rechtslage ist also klar und verfügt über ausreichende Mittel.“ Wenn es darum gehe, über Wahrheiten zu sprechen, „dann sollten wir doch bei den Freiheitlichen und ihrem Umgang mit der Wahrheit beginnen“. Denn die FPÖ habe etwa zu Russland, zur WHO oder zur EU betreffend „schon einiges verzapft“.

Gerstl grundsätzlich: „Die Erzählung der FPÖ ist stets dieselbe. Sie beansprucht die Wahrheit für sich alleine und behauptet, alle anderen würden lügen. Statt zu verunsichern und zu spalten wäre es die Aufgabe der FPÖ, Verantwortung für diese Republik zu übernehmen.“

Regierungsmitglieder antworten vor dem Nationalrat korrekt, sagt ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl. Es gebe ausreichend Möglichkeiten, gegen Unwahrheit vorzugehen. Die von der FPÖ geforderte zusätzliche Wahrheitspflicht bedeute nur Misstrauen, so Gerstl. Foto: Parlament / Johannes Zinner
Regierungsmitglieder antworten vor dem Nationalrat korrekt, sagt ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl. Es gebe ausreichend Möglichkeiten, gegen Unwahrheit vorzugehen. Die von der FPÖ geforderte zusätzliche Wahrheitspflicht bedeute nur Misstrauen, so Gerstl. Foto: Parlament / Johannes Zinner