Parlament
Starthilfe für den Aufschwung
Starthilfe für den Aufschwung, denn es braucht auch neue Unternehmen: Gründen wird einfacher, kostengünstiger und digitaler. In Wien und in Brüssel werden dafür die Weichen gestellt, mit dem Listing Act und der EU Inc.
Leichterer Zugang zum nötigen Kapital
Klingt kompliziert, macht aber alles einfacher: In Wien beschloss der Finanzausschuss des Nationalrates den Listing Act. Dieser erleichtert kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs) den Zugang zu Kapital, erklärten Finanz-Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl und ÖVP-Finanzsprecher Andreas Ottenschläger.

Einfache Aufnahme von Kapital für den Start: Barbara Eibinger-Miedl. Foto: BKA/Regina Aigner
Wenn Unternehmen Kapital über Aktien oder Anleihen aufnehmen wollten, mussten sie teils aufwändig herzustellende Informationen (Prospektpflicht) und Dokumentationen erstellen. Der Listing Act vereinfacht diese Vorgaben: weniger Bürokratie, vereinfachte Verfahren und Prospektpflicht erst ab gesuchtem Kapital von über 12 Mio. Euro (bisher bereits ab 5 Mio. Euro).
„So ermöglichen wir Unternehmen künftig eine einfachere und günstigere Kapitalaufnahme“, sagt Eibinger-Miedl.
Und Finanzsprecher Ottenschläger meint: „Gerade jungen Unternehmen wird die Finanzierung über die Börse erleichtert. Das stärkt den rot-weiß-roten Kapitalmarkt.“

Andreas Ottenschläger: Kapitalmarkt wird gestärkt. Foto: Johannes Zinner
Flotter Start an die Börse
Künftig können Unternehmen schneller an die Börse gehen. Statt wie bisher drei Jahre, muss eine Aktiengesellschaft künftig nur noch ein Jahr etabliert sein, um an der Börse zugelassen zu werden. Das fördert den Kapitalmarkt und folglich den Aufschwung.
Geringerer Aktienanteil im Umlauf
Der Mindeststreubesitz bestimmt, wie viele Aktien eines Unternehmens beim Börsengang frei am Markt verkauft und gekauft werden können. Damit wird sichergestellt, dass ausreichend Aktien im Umlauf sind und ein funktionierender Handel an der Börse möglich ist. Dieser wird von 25 % auf 10 % gesenkt, d.h. Unternehmen müssen weniger Anteile abgeben.
Europa schafft neue EU-Firmen
Die Europäische Kommission legte einen Vorschlag für eine neue EU-weite Form für Start Ups vor: die EU Inc. Damit wird die Gründung eines Unternehmens innerhalb von 48 Stunden online überall in Europa möglich, gaben die ÖVP-Europaabgeordneten Angelika Winzig und Lukas Mandl bekannt.
Es wird einfacher sein, ein Unternehmen zu gründen und europaweit sowie außerhalb Europas aktiv zu sein, erklärt Lukas Mandl. Das wird neue Chancen eröffnen. Gleichzeitig müssen Risken vermieden werden. Gewachsene bewährte Rechtsformen in Mitgliedsstaaten, wie es sie etwa in Österreich gibt, dürfen nicht gefährdet werden.

Angelika Winzig: Eine Rechtsform für eine Firma erleichtert den Start. Foto: EVP/Lahousse
EU-Inc. für den gesamten Binnenmarkt
Angelika Winzig, Wirtschaftssprecherin der ÖVP im Europaparlament und selbst Unternehmerin, erläutert die Bedeutung von EU-Inc: „Wer heute mit seinem Unternehmen in einen anderen EU-Mitgliedstaat expandieren will, steht vor 27 Rechtsordnungen und mehr als 60 verschiedenen Gesellschaftsformen. Das schreckt ab – vor allem den Mittelstand. Die EU Inc. löst genau dieses Problem: Eine Rechtsform, ein Regelwerk, gültig im gesamten Binnenmarkt.“





