News

Asylrecht weiter verschärft

Innenminister Gerhard Karner: Nur ein gerechtes Asylsystem kann funktionieren. Fotos: BKA / Regina Aigner

Das Asylrecht wird weiter verschärft, entschied die Bundesregierung. Innenminister Gerhard Karner spricht von der größten fremdenrechtlichen Novelle seit 20 Jahren.

 

Grundsätze der Verfahren

„Dieses Gesetzespaket bedeutet eine massive Verschärfung im Asylbereich sagte Innenminister Karner im Pressefoyer nach dem Ministerrat mit Vizekanzler Andreas Babler und Klubobmann Shetty.

Ein Asylsystem kann nur funktionieren, wenn es streng, hart und damit gerecht ist, ergänzte Karner. Grundsätze seien: Null Toleranz bei Missbrauch, Schutz vor Überlastung und Hilfe für jene, die Hilfe brauchen.

Und das sind die Maßnahmen

Regeln auf europäischer Ebene

Der Asylpakt garantiert erstmals verpflichtende beschleunigte Verfahren an den EU-Außengrenzen mit Screening und eine Registrierung. Verfahren werden künftig binnen zwölf Wochen abgeschlossen sein.

Bei einer Negativ-Entscheidung wird unmittelbar an der Grenze ein Abschiebeverfahren durchgeführt. Bei geringer Anerkennungswahrscheinlichkeit kann zudem bereits Haft während des Außengrenzverfahrens verhängt werden.

Das EU-Identifizierungssystem „EURODAC“ wird zu einer umfassenden Migrationsdatenbank ausgebaut.

Neben Asylwerbern werden auch illegale Fremde und Staatenlose erfasst.

Die Altersgrenze für die Erfassung von biometrischen Daten wird von 14 auf sechs Jahre herabgesetzt.

Gesichtsbilder und Ausweisdokumente können künftig ebenso in dieser Datenbank gespeichert werden.

 

Nationale Verschärfung des Asylrechts

Die internationalen Flughäfen stellen in Zukunft die einzigen EU-Außengrenzen Österreichs dar. Asylverfahren an der Grenze werden daher künftig zentralisiert am Flughafen Wien-Schwechat stattfinden. Bisher konnten Antragsteller an einem bestimmten Ort im Grenzkontrollbereich oder in der Erstaufnahmestelle angehalten werden. Zusätzlich wird zu diesen Zwecken auch erstmals die Anordnung von Haft möglich sein.

Rückkehrzentren und verpflichtende Rückkehrberatung
Durch das Verhängen einer „Wohnsitzauflage“ wird es künftig möglich sein, ausreisepflichtige Fremde zur Vorbereitung der Rückkehr zum Aufenthalt in Quartieren des Bundes – in sogenannten Rückkehrzentren – zu verpflichten. Die verpflichtende Rückkehrberatung wird deutlich ausgebaut.

Sanktionen im Bereich der Grundversorgung
Bestimmte Möglichkeiten der Reduktion und Entziehung von Leistungen im Rahmen der Grundversorgung finden sich bereits im geltenden Recht. Aufgrund der Vorgaben der EU-Aufnahmerichtlinie werden diese Möglichkeiten zur Reduktion bzw. Entziehung nun vollinhaltlich ausgeschöpft.

Quotierung des Familiennachzugs
Um die Systeme vor einer Überlastung zu schützen, wird der Familiennachzug von Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten zukünftig einer Quote unterliegen. Die erste Quote kann auch gegen Null gehen.

Errichtung von internationalen Rückkehrzentren
Österreich bildet gemeinsam mit Deutschland, Dänemark, Griechenland und den Niederlanden die sogenannte Gruppe der Umsetzer zur Realisierung von Rückkehrzentren und Asylverfahren in Staaten außerhalb Europas. Die EU-Verordnung über ein gemeinsames europäisches Rückkehrsystem schafft die Grundlage für solche Rückkehrzentren.