News
Reform bringt neue Chancen auf Zusatzpension
„Das ist eine Reform, die über Jahrzehnte wirken wird“: Andreas Ottenschläger, Finanzsprecher der ÖVP, verbreitete Zuversicht, als er mit Sozialsprecher August Wöginger die neuen Chancen der Arbeitnehmer auf eine Zusatzpension präsentierte.
Fahrplan für Gesetze fixiert
Die gesetzlichen Weichen für zwei Reformen wurden diese Woche gestellt, der parlamentarische Fahrplan für September und Oktober 2026 fixiert: Ab 2027 soll die Aktivpension die Erwerbstätigkeit in der Regelpension deutlich attraktiver werden lassen. Und ab 2028 soll die betriebliche Vorsorge “Abfertigung neu” zu einer „echten Zusatzpension“ werden können.
Die Altersvorsorge beruht auf drei Säulen:
- Staatliche Pension (1. Säule)
- Betriebliche Vorsorge (2. Säule)
- Private Vorsorge (3. Säule)

Betriebliche Pensionsvorsorge wird attraktiver: ÖVP-Finanzsprecher Andreas Ottenschläger. Foto: Parlamentsdirektion/Johannes Zinner
Reform stärkt die zweite Säule
Und diese zweite Säule ist reformbedürftig, denn Abfertigungszahlungen erfolgen nur einmalig, und betriebliche Pensionskassen gibt es nur für ein Viertel der Arbeitnehmer. Diese 2. Säule soll gestärkt werden, erläuterte Andreas Ottenschläger diese Woche im Parlament in einem Hintergrundgespräch. Die Reform der zweiten Säule soll neue Chancen auf eine Zusatzpension eröffnen: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten die Möglichkeit, die von Betrieben für die „Abfertigung Neu“ einbezahlten Beiträge in eine Vorsorge-Veranlagungsgemeinschaft (VVG) zu übertragen.
Dies erfolgt freiwillig, die einmalige Auszahlung ist weiterhin möglich. Wird das Geld veranlagt, eröffnet sich durch längerfristige – aber auch risikoreichere – Veranlagung dank höherer Renditen (ohne Kapitalgarantie) die Möglichkeit einer Zusatzpension.
Regeln wie Pensionskassen, Ausnahme für Härtefälle
Damit diese Übertragung in eine Standardanlage möglich ist, müssen die betrieblichen Vorsorgekassen neben der Abfertigungs-Veranlagungsgemeinschaft (Abfertigungs-VG) eine neue Vorsorge-Veranlagungsgemeinschaft (Vorsorge-VG) einrichten und ein Standardprodukt anbieten. Daraus ergibt sich eine lebenslange steuerfreie Zusatzpension. Bei dieser Veranlagung gelten dann die Bestimmungen für Pensionskassen. Für Härtefalle – etwa lange Zeiten der Arbeitslosigkeit oder Pflegegeld ab Stufe 3 – sind vorzeitige Auszahlungen vorgesehen.
Verwaltung vereinfachen, Kosten senken
Zugleich sollen die Verwaltung der Konten vereinfacht und deren Kosten gesenkt werden. Vorgesehen ist, die durch Jobwechsel ausgelösten, dann inaktiven Konten jährlich automatisch zusammenzuführen. Die Obergrenze für die laufende Gebühr auf das angelegte Vermögen sinkt von 0,8 auf 0,6 Prozent. Der Mindestsatz für die Verwaltung entfällt, die Obergrenze wird von 3,5 auf 2,5 Prozent gesenkt.

Betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer informieren, forderte ÖVP-Abgeordnete Heike Eder im Sozialausschuss. Foto: Johannes Zinner
Größte Reform betrieblicher Altersvorsorge
Es handle sich um die größte Reform der betrieblichen Altersvorsorge seit Einführung der Pensionskassen, erklärte ÖVP-Abgeordnete Heike Eder bei den Beratungen des Sozialausschusses des Nationalrates. Auch jene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bisher keinen Zugang zu einer betrieblichen Alterspension gehabt haben, würden diesen nun erhalten. Nun sei es erforderlich, die Betroffene zu informieren, “um das in die Breite zu bringen”.