Zukunftsdepot: Das sind die Details
Familienministerin Claudia Bauer hat am Dienstag im Bundeskanzleramt die Details zum „Zukunftsdepot” präsentiert. Ab 1. Juli 2027 soll damit erstmals ein steuerlich begünstigtes Wertpapierdepot für Kinder und Jugendliche zur Verfügung stehen, flankiert von einem staatlichen Startguthaben von 500 Euro für jedes ab 2027 geborene Kind.
Bauer: „klein starten und groß rauskommen“
Mit dem Zukunftsdepot sollen Familien eine neue Möglichkeit erhalten, für die eigenen Kinder vorzusorgen. „So wie der Bausparer für viele Generationen ganz selbstverständlich als Grundstein dazugehört hat, so soll das Zukunftsdepot der Bausparer der nächsten Generation werden”, erklärte Bauer. Die Leitidee fasste die Ministerin in einem Satz zusammen: „Klein starten und groß rauskommen.”
Das Zukunftsdepot im Detail
Konkret können Eltern, Großeltern, Tanten, Onkel, Paten und Freunde der Familie bis zu 5.000 Euro pro Jahr einzahlen und langfristig für die Kinder veranlagen, etwa zum Zeugnistag, zum Geburtstag oder zu anderen Anlässen. Der große Vorteil liege in der Steuer: Der gesamte Depotwert einschließlich der Wertzuwächse ist bis zum 18. Geburtstag von der Kapitalertragsteuer befreit, die sonst 27,5 Prozent beträgt. Wenn über viele Jahre für die Zukunft eines Kindes gespart werde, soll dieses Geld nicht zusätzlich vom Staat zur Kasse gebeten werden, so Bauer.
Breite Streuung statt Spekulation
Eine bestimmte Rendite könne niemand garantieren, betonte die Ministerin. Kurse könnten steigen und fallen. Deshalb setze das Zukunftsdepot auf eine breite Risikostreuung: Investiert werde in sogenannte UCITS-Fonds, also breit gestreute Investmentfonds, die europaweit einheitlichen Standards unterliegen und klare Vorgaben zum Anlegerschutz erfüllen. „Einzelne Aktien, Kryptowährungen oder Spekulationsprodukte haben im Zukunftsdepot nichts verloren”, stellte Bauer klar. Angeboten werde das Depot von allen teilnehmenden Banken, die Depotführung wird kostenlos sein.
Damit auch Familien profitieren, die nicht jeden Monat denselben Betrag zur Seite legen können, ist das Zukunftsdepot bewusst flexibel gestaltet: Niemand müsse einen fixen Monatsbeitrag einzahlen, es sei ausdrücklich kein Ersatz für bestehende Familienleistungen, sondern eine zusätzliche Möglichkeit. Das Geld gehöre von Anfang an dem Kind, führte die Ministerin aus. Bis zum 18. Geburtstag bleibe das Depot für Auszahlungen gesperrt, danach könne der junge Erwachsene selbst entscheiden, ob für den Führerschein, die Kaution der ersten eigenen Wohnung, die Ausbildung oder als Startkapital für eine eigene Idee.
500 Euro Startguthaben vom Staat – keine KESt.
Zusätzlich stellt das Familienministerium für jedes Kind, das ab 1. Jänner 2027 geboren wird, 500 Euro Staatguthaben zur Verfügung, „damit gibt es bereits zu Beginn des Lebens einen ersten finanziellen Grundstock”, so Bauer. Werden die Eltern nicht selbst aktiv, wird dieses Guthaben bis zum dritten Geburtstag des Kindes automatisch über die Bundesfinanzierungsagentur im Bundesschatz angelegt. Ein späterer Wechsel auf ein Wertpapier-Zukunftsdepot bei einer teilnehmenden Bank bleibe jederzeit möglich, der Wertzuwachs wird laut Angaben Bauers mitgegeben.
Die KESt-Befreiung gilt laut Bauer für alle Zukunftsdepots bis zum 18. Geburtstag, also auch für bereits geborene Kinder unter 18 Jahren, für die ebenfalls ein Depot eröffnet werden kann, wenn auch ohne staatlichen Startbonus. Starten sollen die ersten Depots am 1. Juli 2027. Das Zukunftsdepot mache laut Bauer darüber hinaus Finanzbildung praktisch erlebbar, Man wolle jungen Menschen nicht nur Geld für ihre Zukunft mitgeben, sondern auch das Wissen, verantwortungsvoll damit umzugehen.
Kanzler Stocker brachte Zukunftsdepot auf die Agenda
Bundeskanzler Christian Stocker habe die Idee des Zukunftsdepots „von Anfang an mit voller Überzeugung unterstützt” und zu einem zentralen Vorhaben der Bundesregierung gemacht. Die konkrete Ausgestaltung sei in enger Abstimmung mit Kapitalmarktstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl erfolgt. Am vergangenen Wochenende hätten die letzten offenen Punkte innerhalb der Koalition geklärt werden können. Das Gesetzespaket werde gerade ausgearbeitet und solle demnächst in Begutachtung gehen. Die Federführung liege im Familienministerium, das für das staatliche Startguthaben verantwortlich sei, das Finanzministerium für die steuerliche Befreiung. Finanziert werde die gesamte Maßnahme aus Mitteln des Familienlastenausgleichsfonds. Zu den Kosten: Für das Startguthaben seien jährlich rund 40 Millionen Euro vorgesehen, für den KESt-Entfall rechne man mit 20 Millionen Euro.