Pröll will Umgang mit „smart glasses“ regeln

Schaut wie eine normale Brille aus, dahinter versteckt sich aber Hightech. Sogenannte "smart glasses" mit eingebauter Kamera erobern gerade den Markt. Staatssekretär Alexander Pröll will den Umgang und die Nutzung regeln. Foto: iStock/visivasnc
Schaut wie eine normale Brille aus, dahinter versteckt sich aber Hightech. Sogenannte "smart glasses" mit eingebauter Kamera erobern gerade den Markt. Staatssekretär Alexander Pröll will den Umgang und die Nutzung regeln. Foto: iStock/visivasnc

Kamerabrillen sind in Österreich angekommen und oft von einer gewöhnlichen Brille nicht zu unterscheiden. Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll legt nun ein Dreistufenmodell gegen heimliche Aufnahmen vor und bringt das Thema in eine parlamentarische Enquete.

 

Brillen mit eingebauter Kamera, Mikrofon und KI-Funktionen sehen aus wie gewöhnliche Brillen. Aber genau darin liege das Problem, warnt Staatssekretär Alexander Pröll: Wer gefilmt werde, bemerke es oft nicht. Er legt daher ein Modell zum Umgang mit der neuen Technologie vor. Auf seine Initiative wird sich zudem das Parlament in einer Enquete damit befassen.

Auf Smartphone folgen smart glasses

„Heute haben die Menschen ihre Smartphones immer mit dabei, der nächste Schritt werden die smart glasses sein“, so Pröll. Die Brillen würden viele Vorteile bieten, hätten aber auch Schattenseiten: „Wir stehen hier an einem Kipppunkt, der unsere Entscheidung fordert.“ Einerseits wolle man technologischen Fortschritt ermöglichen, andererseits dürfe niemand heimlich gefilmt werden. An sensiblen Orten wie Kindergärten, Spielplätzen, Schulen und in Umkleidekabinen solle niemand heimlich filmen. Heimliche Aufnahmen seien schon heute rechtswidrig. Datenschutz, Persönlichkeitsrecht, das Recht am eigenen Bild und das Strafrecht schützten die Betroffenen.

 


„Keine heimlichen Aufnahmen. Das Motto muss sein: Je sensibler der Ort, desto strenger der Schutz.“
Alexander Pröll, Digitalisierungsstaatssekretär


Pröll schägt drei Stufen vor

Grundlage des Vorschlags ist eine Einschätzung des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt. Das Modell sieht drei Stufen vor: In besonders sensiblen Bereichen, darunter Umkleidekabinen, WCs, Bäder, Schulen und Kindergärten sowie Gerichte, Justizanstalten, Polizei- und Militäreinrichtungen, soll es keine Nutzung geben. In geschützten Bereichen wie Kinos, Theatern und bei Aufführungen soll es keine Aufnahmen geben. Im öffentlichen Raum soll eine Erkennbarkeitspflicht gelten: Jede Aufnahme müsse für andere klar wahrnehmbar sein, etwa durch ein gut sichtbares Aufnahmelicht, das sich nicht abschalten lasse. Ausnahmen soll es für Menschen geben, die aus gesundheitlichen Gründen auf technische Assistenz angewiesen sind.

„Wir wollen kein Generalverbot, sondern klare Regeln für unsere Gesellschaft“, betont Pröll. In der Umkleide, auf dem WC, in der Schule und im Kindergarten hätten Kamerabrillen „nichts verloren“. Auf der Straße gelte: „ja, aber nur erkennbar“.

 

Hersteller in der Pflicht

Neben den Trägerinnen und Trägern sieht Pröll vor allem die Hersteller in der Verantwortung. Der Europäische Datenschutzausschuss habe im Oktober empfohlen, Aufnahmen durch gut sichtbare Lichter, akustische Signale und ein erkennbares Design kenntlich zu machen. Diese Empfehlungen sollten nach Ansicht des Staatssekretärs verbindlich werden. Auch Funktionen wie eine heimliche Gesichtserkennung müssten ausgeschlossen werden. International gebe es bisher kein Land mit einem umfassenden gesetzlichen Rahmen.

 

Enquete als nächster Schritt

In der parlamentarischen Enquete sollen Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Datenschutz, Technik und Praxis sowie Vertreter von Betroffenen zu Wort kommen. Ziel sei ein breit getragener Vorschlag, der rechtlich halte und im Alltag funktioniere. Pröll lädt alle Fraktionen ein, sich einzubringen: „Wir müssen das gesamtgesellschaftlich betrachten und für uns als Gesellschaft bewerten. Der Schutz der Privatsphäre ist keine Parteifrage.“

 

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