Regierung ermöglicht Impfen in Apotheken
Ab 2027 soll in Österreichs Apotheken geimpft werden können. Das beschloss die Regierung in ihrer Ministerratssitzung am Mittwoch. Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl rückt dabei die Verwaltungsvereinfachung in den Vordergrund: Für die Apotheken bringe die Reform Entlastung, für die Menschen einen niederschwelligen Zugang zu wichtigen Schutzimpfungen.
Nach der Ministerratssitzung informierten Gesundheitsministerin Korinna Schumann, Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl und Staatssekretär Sepp Schellhorn über die Beschlüsse zu Verwaltungsvereinfachungen für Apotheken und zum Impfen in Apotheken, das ab dem kommenden Jahr möglich sein wird.
Alltag erleichtern
Für Eibinger-Miedl fügt sich der Schritt in den Reformkurs der Regierung: „Die Bundesregierung hat sich das gemeinsame Ziel gesetzt, Reformen umzusetzen, Betriebe zu entlasten und damit den Alltag der Österreicherinnen und Österreicher zu erleichtern.“ Gerade das Impfen in Apotheken ziele in diese Richtung und werde „konkret bei den Menschen ankommen“. In der Apotheke könne der Impfstoff bezogen und an Ort und Stelle verimpft werden.
Zugleich betonte die Staatssekretärin den verantwortungsvollen Rahmen: „Wir haben klare Voraussetzungen, wann das Impfen in Apotheken möglich sein soll, nämlich nur bei bestimmten Impfungen, nur bei Personen ab 14 Jahren bzw. wenn keine medizinischen Gründe dagegensprechen.“ Durchgeführt würden die Impfungen nur von Pharmazeutinnen und Pharmazeuten mit entsprechender Ausbildung.
Weitere Entlastungen für Apotheken
Man werde bei den Apotheken noch weitere Verwaltungsvereinfachungen auf den Weg bringen, kündigte Eibinger-Miedl an. So sei im Abgabenänderungsgesetz, das noch heuer beschlossen werden soll, eine weitere Entlastung vorgesehen: Bei den Aufzeichnungspflichten für die Verwendung von Ethanol in der Arzneimittelherstellung solle künftig – wegen der erfahrungsgemäß geringen Mengen – statt tagesaktueller nur mehr eine monatliche Aufzeichnung erfolgen. Das bringe Vereinfachungen für die Apotheken, die nicht nur für die Gesundheitsversorgung essenziell, sondern auch „wichtige regionale Betriebe und Arbeitgeber“ seien.
Auch die Digitalisierung bringe Erleichterungen, so die Staatssekretärin: Es gebe bereits den elektronischen Impfpass, das elektronische Rezept und seit 1. Oktober auch den digitalen Beleg, der in Apotheken eingesetzt werden könne. „Es geht um eine Verwaltungsvereinfachung für die Betriebe sowie um Erleichterungen im Alltag für die Bürgerinnen und Bürger.“
Drei Impfungen ab 14 Jahren
Zunächst wird das Verabreichen von drei Totimpfstoffen ermöglicht: die Zeckenimpfung (FSME), die Kombinationsimpfung gegen Tetanus, Keuchhusten und Diphtherie sowie der Impfschutz gegen Hepatitis B – jeweils für Personen ab 14 Jahren. Ausgenommen sind Babys, Kinder unter 14 Jahren, Schwangere mit Verdacht auf eine akute Erkrankung sowie Personen mit erhöhten Risiken. Jede Impfung muss dokumentiert und im elektronischen Impfpass vermerkt werden. Die gesetzliche Umsetzung ist rechtzeitig zum Beginn der Zeckensaison im Frühjahr 2027 geplant.
Gesundheitsministerin Schumann betonte, speziell ausgebildete Apothekerinnen und Apotheker dürften damit künftig impfen. Oft seien es zusätzliche Wege und organisatorische Hürden, die Menschen von einer empfohlenen Impfung abhielten. Es gehe „ausdrücklich nicht darum, Ärztinnen und Ärzte zu ersetzen“, sondern um eine zusätzliche Möglichkeit, mehr Menschen zu erreichen. Bereits in 19 europäischen Ländern, darunter Deutschland, dürfen Apotheken impfen.