Grünes Licht für Anti-Terror-Paket: Diese Maßnahmen beschloss der Nationalrat

Dutzende Beschlüsse fasste der Nationalrat am Mittwoch und Donnerstag, zahlreiche galten den Corona-Hilfen. Foto: Parlamentsdirektion / Raimund Appel
Dutzende Beschlüsse fasste der Nationalrat am Mittwoch und Donnerstag, zahlreiche galten den Corona-Hilfen. Foto: Parlamentsdirektion / Raimund Appel

Der Nationalrat beschloss am Mittwoch das angekündigte Anti-Terror-Paket. Mit einem umfangreichen Maßnahmenbündel reagiert die Bundesregierung auf den Terroranschlag in Wien im vergangenen Jahr. Die Maßnahmen beinhalten etwa die Schaffung eines eigenen Straftatbestandes für religiös motivierten Extremismus. Zur-Sache hat den Überblick über das Paket.

 

„Religiös motivierte Verbrechen“ als Straftatbestand

Mit der Schaffung eines eigenen Straftatbestandes für „religiös motivierte“ Verbrechen wird es in Zukunft möglich sein, einschlägig verurteilte Täter während der Bewährung per Fußfessel zu überwachen.

 

„Moscheen-Verbot“ für bedingt Entlassene

Zudem werden die Bestimmungen nach einer bedingten Entlassung verschärft. So werden Täter künftig mittels Weisungen des Richters etwa zu einer Distanzierung von einem Umfeld, etwa einer Moschee, angehalten werden können. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass das genannte Umfeld zu deren Radikalisierung beigetragen hat. Weiters können auch Tätigkeiten wie die Arbeit in Jugendvereinen untersagt werden.

Um die räumliche Distanzierung zu den genannten Einrichtungen kontrollieren zu können, können bedingt Entlassene zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichtet werden.

 

Verschärfung des Symbole-Gesetzes

Das Schaffen von Fallkonferenzen wird dazu dienen, das Verhalten eines Rechtsbrechers während der gerichtlichen Aufsicht beurteilen zu können. Zudem wird auch das Symbole-Gesetz verschärft. Betroffen sind vor allem islamistische Bewegungen wie der Hisbollah, von “Hizb ut-Tahrir” und dem “Kaukasus-Emirat”. Damit wird etwa auch der politische Bereich der Hisbollah erfasst.

Erleichtert hingegen wird durch das neue Anti-Terror-Paket die Aberkennung von Staatsbürgerschaften von einschlägig verurteilen Personen. Betroffen davon sind Personen mit einer doppelten Staatsbürgerschaft.

Weiters werden Täter, die aufgrund eines terroristischen Delikts verurteilt wurden, mit einem lebenslangen Waffenverbot belegt. Zusätzlich wird der Führerschein des Betroffenen eingezogen.

Innenminister Karl Nehammer; Foto: BKA/ Andy Wenzel

Innenminister Karl Nehammer; Foto: BKA/ Andy Wenzel

 

 

Nehammer warnt vor „rechtsextremer Bedrohung“

Innenminister Karl Nehammer erklärte zum Anti-Terror-Paket, dass der politische Islam eine „Geißel für Republik und Zusammenleben“ in Österreich sei.

Zudem gebe es aber auch eine rechtsextreme Bedrohung. Dabei verwies Nehammer auf das Symbolverbot für die Identitäre Bewegung, das im Parlament vor allem auf Widerstand von Seiten der FPÖ stieß.

Bereits kurz nach der Übernahme der FPÖ-Obmannschaft durch Herbert Kickl zeigte sich, dass der Neo-Parteichef der Freiheitlichen die Partei nach ganz Rechts-außen öffnen will. Zur-Sache berichtete bereits umfassend.

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