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Fonds für Opfer des Amoklaufs von Graz

"Wir trauern": Zehn Tote und ein Dutzend teils schwer verletzte Opfer verzeichnet das Borg Graz nacheinem Attentat. Foto: Screenshot Borg Graz Homepage

Zu den umfangreichen Konsequenzen aus dem Amoklauf an einer Schule in Graz zählen Entschädigung und Hilfen für die Opfer. Es wird ein Fonds eingerichtet und dotiert.

 

Opfer erhalten zusätzliche Hilfe

Das Verbrechensopfergesetz sieht bereits einige Maßnahmen vor: Entschädigungsleistungen wie etwa Schmerzengeld, psychotherapeutische Unterstützung oder den Ersatz von Bestattungskosten. Nun werden über dieses Gesetz hinausgehend zusätzliche Hilfeleistungen im Umfang von 20 Mio. Euro erstellt.

Aus diesen Mitteln können Beerdigungskosten übernommen werden, heißt es dazu im Vortrag an den Ministerrat. Weiters kann beispielweise Personen, die eine schwere Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung erlitten haben, eine zusätzliche Hilfeleistung zur Abgeltung der physischen und psychischen Schmerzen ausbezahlt werden.

Der betroffenen Schule werden in Kooperation mit einschlägigen Einrichtungen finanzielle Mittel zur Bewältigung der Krise zur Verfügung gestellt. Der erforderliche Mehrbedarf von bis zu 20 Mio. Euro wird der über das Sozialbudget zur Verfügung gestellt.

Die vom Anschlag getroffene Schule, das BORG 3er Schützengasse in Graz, bekommt weitere und direkte Hilfe, wie Bundeskanzler Christian Stocker erklärte: Für die Maturantinnen und Maturanten an dieser Schule gilt: Wer nicht zur mündlichen Matura antreten will, muss das heuer auch nicht – der Abschluss bleibt trotzdem gültig.