Innenpolitik

Geld aus Gewaltschutz-Paket fließt

Das Sexualstrafrecht wird verschärft: Neu sind Mindeststrafen und die Anhebung der Strafrahmen, mehr Vorbeugung und Schutzkonzepte. Auslöser dafür war der Fall Teichtmeister, eine Sammlung pornografischer Darstellungen Minderjähriger. Foto: iStock/Motortion

Knapp 25 Millionen Euro umfasst das Gewaltschutzpaket, das unter Frauenministerin Susanne Raab und Innenminister Karl Nehammer (beide ÖVP) ausgearbeitet wurde. Mit den zusätzlichen finanziellen Mitteln soll effektiv gegen Gewalt an Frauen und Kindern vorgegangen werden. Insbesondere die Gewaltschutzzentren in den Bundesländern werden unterstützt.

Beschlossen wurde das Gewaltschutzpaket im Umfang von 24,6 Millionen Euro im Mai als größte Gewaltschutz-Offensive seit Jahrzehnten. Eine der größten Säulen aus dem Paket ist eine Stärkung der Gewaltschutzzentren mit insgesamt 5 Millionen Euro. Diese wird gemeinsam vom Innenministerium und vom Frauenministerium umgesetzt.

 

Gewalt gegen Frauen und Kinder „nie tolerieren“

Ministerin Raab spricht von einem „Meilenstein“ im Kampf gegen Gewalt an Frauen und Kindern. Die Stärkung der Gewaltzentren bezeichnet Raab als eine der „wichtigsten Säulen“ dieses Pakets. Raab sei weiter „sehr froh, dass die neuen Verträge mit den erweiterten Leistungen ab heute wirksam sind und nun die ersten Gelder fließen. Gewalt gegen Frauen und Kinder darf nie toleriert werden.“

Die ersten Gespräche des Innen- und des Frauenressorts mit den 9 Gewaltschutzzentren sowie der Interventionsstelle für Betroffene von Frauenhandel starteten im Mai – unmittelbar nach dem Regierungsbeschluss zum Gewaltschutzpaket. Über den Sommer setzte man die Gespräche fort, das Frauenministerium spricht von einem vorgehen mit „äußerster Sorgfalt“ bei der Verteilung der Mittel, um die bereits bestehenden Verträge an die aktuellen Bedürfnisse der Opfer anzupassen und das Beratungsangebot auszubauen.

Diese Verhandlungen sind nun zu Ende. Die neuen Verträge für die Verteilung der Gelder greifen ab 01. Oktober und damit beginnen am Freitag auch die ersten Auszahlungen.

 

Zu den neuen Leistungen gehören unter anderem:

    • Erweiterte Beratung bei Cybergewalt im Rahmen von häuslicher Gewalt
    • Ausbau der Nachbetreuung zur nachhaltigen Durchbrechung der Gewaltspirale inklusive neuer Angebote wie Gruppenberatung oder Paararbeit
    • Verstärkte Zusammenarbeit im Zusammenhang mit:
      • 2019 neu eingeführten Sicherheitspolizeilichen Fallkonferenzen und den
      • mit 1. September 2021 eingerichteten Beratungsstellen für Gewaltprävention (die die verpflichtende 6-stündige Männerberatung durchführen)

 

Frauenministerin Raab und Innenminister Nehammer beim Gewaltschutzgipfel der Bundesregierung im November 2020. Foto: BKA/ Dragan Tatic

Frauenministerin Raab und Innenminister Nehammer beim Gewaltschutzgipfel der Bundesregierung im November 2020. Foto: BKA/ Dragan Tatic

 

Mehr Beamte im Gewaltschutz

Innenminister Nehammer, dessen Ressort an der Ausarbeitung des Gewaltschutzpakets beteiligt war, betont, dass Gewalt „weder im öffentlichen Raum, noch im privaten Zusammenleben zu tolerieren“ ist.

Für Nehammer leisten die Beamten der Polizei seit mehr als 20 Jahren „herausragende Arbeit im Bereich des Gewaltschutzes“. Daher wurde die Zahl der Präventionsbeamten im Gewaltschutz von 500 auf 800 erhöht. Außerdem werde „im Rahmen der Initiative Gemeinsam.Sicher enge Kooperation mit der Zivilgesellschaft“ forciert, so Nehammer weiter.

 

Beratung der Gewalttäter im Fokus

Laut Frauenministerium wurden seit 01. September bereits mehr als 1.000 Gewalttäter einer Beratung zugeführt. Diese Arbeit mit den Gewalttätern stellt einen erweiterten Schutzfaktor für die betroffenen Frauen dar. Demnach müsse Gewaltschutz als gesamthafter Ansatz gesehen werden.

Die Stärkung der Gewaltschutzeinrichtungen durch die zusätzlichen finanziellen Mittel in Millionenhöhe wird als wichtiger Schritt für umfassende Prävention. Gewaltschutzzentren gibt es in jedem Bundesland. Ihre Aufgabe ist die kostenlose und vertrauliche Arbeit zum Schutz von Opfern und die Erhöhung der Sicherheit für Betroffene von häuslicher Gewalt.

Die stellvertretende Leiterin des Dachverbands der Gewaltschutzzentren, Karin Gölly, dankte in einer Aussendung Frauenministerin Raab und Innenminister Nehammer „für die zusätzlichen finanziellen Mittel für den Gewaltschutz“. Gölly betont, dass durch die zusätzlichen Mittel die Zentren österreichweit in der Lage seien „ihr Angebot für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder weiter auszubauen und auch mehr als bisher für die Gewaltprävention aufzuwenden“.

 

Das Sexualstrafrecht wird verschärft: Neu sind Mindeststrafen und die Anhebung der Strafrahmen, mehr Vorbeugung und Schutzkonzepte. Auslöser dafür war der Fall Teichtmeister, eine Sammlung pornografischer Darstellungen Minderjähriger. Foto: iStock/Motortion
Das Sexualstrafrecht wird verschärft: Neu sind Mindeststrafen und die Anhebung der Strafrahmen, mehr Vorbeugung und Schutzkonzepte. Auslöser dafür war der Fall Teichtmeister, eine Sammlung pornografischer Darstellungen Minderjähriger. Foto: iStock/Motortion