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Reform der Untersuchungsausschüsse

Die Vorwürfe werden sich rasch auflösen: Klubobmann August Wöginger. Foto: BKA/ Christopher Dunker

Eine Reform der Verfahren für parlamentarische Untersuchungsausschüsse soll beraten werden, sobald der Ibiza-Untersuchungsausschuss beendet ist. Dies kündigte der Klubobmann der Volkspartei, August Wöginger an.

„Nach fünf Untersuchungsausschüssen nach der neuen Verfahrensordnung hat sich gezeigt, dass es dabei noch Verbesserungsbedarf gibt“, erklärte Wöginger. Seine Fraktion will „das schärfste Kontrollinstrument des Parlaments weiter stärken – und dafür braucht es eine Reform“. Die Volkspartei werde hier eine aktive Rolle im Sinne von mehr Effizienz und Transparenz einnehmen. „Es ist auch bei den anderen Fraktionen zu spüren, dass sie ein Bewusstsein für notwendige Änderungen entwickelt haben. Dieses sollten wir gemeinsam und konstruktiv für die Reformarbeit nutzen.“

 

Verfassungssprecher verhandelt für Volkspartei

Um diese Vorhaben nun zügig in Angriff zu nehmen, nominiert die Volkspartei Wolfgang Gerstl als Jurist, Verfassungssprecher und erfahrenen Fraktionsführer im Ibiza-Untersuchungsausschuss für diesen Reformprozess. Dieser soll nach Beendigung des Ibiza-U-Ausschusses starten. „Wolfgang Gerstl hat im Ibiza-Untersuchungsausschuss sehr gute Arbeit geleistet und kann mit seinem sachlichen Blick und seiner fachlichen Expertise zur richtigen Fokussierung bei der Weiterentwicklung beitragen. Wir wollen, dass das Instrument an Schlagkraft gewinnt, ohne dabei zu einer puren Politshow auszuarten“, so Wöginger.

 

Fehlentwicklungen korrigieren

Für Wolfgang Gerstl ist dieser Seitenwechsel von der aktiven Rolle im U-Ausschuss zum Verhandler einer Geschäftsordnungsreform für die kommenden Ausschüsse ein positiver Schritt: „Gerade der Ibiza-U-Ausschuss hat gezeigt, welche negative Dynamik im aktuellen System des U-Ausschusses steckt.“ Als Beispiele dafür verweist Gerstl auf die zahlreichen Strafanzeigen aus dem U-Ausschuss, die dem Ausschuss dann die Möglichkeit zur umfassenden Befragung nehmen. Ein anderes – negatives – Beispiel sei das „Hinausmobben der Verfahrensrichterin durch die unglaubliche Aggressivität mancher Fraktionen“. So meint Gerstl in einer Presseaussendung: „Wir müssen diese Fehlentwicklungen offen ansprechen und gemeinsame Lösungen erarbeiten. Das Ziel muss sein, dass ein Untersuchungsausschuss seine Kontrollfunktion voll ausüben kann. Politische Verantwortung und justizielle Strafverfolgung müssen klar getrennt sein. Das hilft beiden Institutionen.“