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Aus Homeoffice wird Telearbeit

Das bisherige Homeoffice wird erweitert und zur Telearbeit, dann auch im Zug: Das ist der Kern des Telearbeitsgesetzes, das in Begutachtung geht. Foto: P. v. Brechen / pixelio

Aus dem Homeoffice, dem Arbeiten von zu Hause anstelle im Büro, wird Telearbeit. Das ist Kern und Ziel einer Novelle zum Telearbeitsgesetz. Der Ministerialentwurf wurde diese Woche von Wirtschaftsminister Martin Kocher in Begutachtung gesandt. Kocher spricht von einem bedeutendem Schritt, der noch vor den Wahlen gesetzt wird.

 

Flexibilität und Sicherheit

„Die bevorstehende Novelle stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung Flexibilität und Sicherheit am Arbeitsplatz dar“ erklärt Wirtschaftsminister Martin Kocher. Der Schutz durch die Unfallversicherung wird erweitert, die Begriffe im Steuerrecht werden angepasst.

Das neue Telearbeitsgesetz ist eine Verbesserung des Homeoffice-Gesetzes, das während der Pandemie geschaffen wurde, um Arbeit zu Hause zu ermöglichen. Das Homeoffice-Paket umfasste arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtliche Bestimmungen.

Martin Kocher: Telearbeit fördert Flexibilität und Sicherheit. Foto: BMAW

Martin Kocher: Telearbeit fördert Flexibilität und Sicherheit der Arbeit. Foto: BMAW

Breiter Wunsch nach Umstellung

Eine Überprüfung durch Bundesministerium und Sozialpartner ergab, dass sich zahlreiche Personen  und Unternehmen eine Ausweitung von Homeoffice auf Telearbeit – etwa Arbeiten im Zug – wünschten. Dem entspricht die Novelle für Telearbeit.

Die vorliegende Novelle umfasst die Bereiche Arbeitsrecht, Steuerrecht und Unfallversicherungsrecht. Konkret sind folgende Änderungen geplant:

 

Homeoffice – neu als Telearbeit

Anstatt dem Begriff „Homeoffice“ wird nun der Begriff „Telearbeit“ ins Gesetz geschrieben.

Dadurch wird es möglich, auch außerhalb der eigenen vier Wände zu arbeiten. Beispielsweise in der Wohnung des Lebensgefährten oder auch im Elternhaus, wenn man auf Besuch bei den Eltern in einem anderen Bundesland ist. Es ist auch möglich von einer öffentlichen Bibliothek oder einem Kaffeehaus aus zu arbeiten.

Auch der Unfallschutz wird ausgeweitet. Damit ist man auch beim Arbeiten, das nicht im Betrieb oder im eigenen Zuhause während der Dienstzeit passiert, unfallversichert.

Im Steuerrecht werden die Begriffe hinsichtlich des neuen Begriffs „Telearbeit“ harmonisiert und angepasst.

Es braucht weiterhin eine Vereinbarung zwischen der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber und der Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer.

 

Erleichterungen im Steuerrecht

Finanzminister Magnus Brunner verwies auf wesentliche steuerliche Aspekte: „Wir haben bereits im vergangenen Jahr sichergestellt, dass die in der Pandemie geschaffenen steuerlichen Bestimmungen zum Homeoffice unbefristet verlängert werden. Mit diesen Erleichterungen im Steuerrecht können Kosten von jährlich bis zu 300 Euro für ergonomisches Mobiliar abgesetzt werden. Gleichzeitig sind Zahlungen von Arbeitgebern zur Abgeltung von Mehrkosten im Homeoffice bis zu 300 Euro pro Jahr steuerfrei.“

Stellungnahmen zur Novelle können bis 21. Mai 2024 abgegeben werden.