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Bundeskanzleramt folgt Rat für deutsche Rechtschreibung

Für öffentlich-rechtlichen Rundfunk, aber schlanken, sparsamen und transparenten ORF: Medienministerin Susanne Raab (im Bild 2023 im Bka). Foto: Schrötter

Das Bundeskanzleramt bestätigt in einem Rundschreiben, dass allen Menschen mit einer geschlechtergerechten Sprache begegnet werden soll. Für die Anwendung folgt das Bundeskanzleramt der Empfehlung des Rates für deutsche Rechtschreibung.

 

Frauen und Männer berücksichtigen

Es sei eine Selbstverständlichkeit, dass man Frauen und Männer im amtlichen Schriftverkehr und dem Außenauftritt berücksichtigt, heißt es im Bundeskanzleramt. Dies soll künftig über die Verwendung der männlichen und weiblichen Form oder über neutrale Formulierungen erfolgen. Damit schafft das Bundeskanzleramt die Verwendung von Sternen, Doppelpunkten oder dem Binnen-I im Auftritt nach innen und nach außen ab.

 

Gleichberechtigte und verständliche Sprache

In einem Rundschreiben an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verweist das Bundeskanzleramt auf den bestehenden Leitfaden für Kommunikation, der entsprechend konkretisiert werden soll. Dies erfolgt im Sinne einer gleichberechtigten, professionellen, verständlichen und einheitlichen Verwendung der Sprache im internen und externen Gebrauch. Damit folgt das Bundeskanzleramt der Empfehlung des Rates der deutschen Sprache.

Für Paarform, gegen Sonderzeichen: Sabine Krome vor dem Gleichbehandlungsausschuss. Foto: Zinner

Für Paarform, gegen Sonderzeichen: Sabine Krome vor dem Gleichbehandlungsausschuss. Foto: Zinner

Geschlechtergerechte Sprache

Der Rat für deutsche Rechtschreibung habe erst jüngst die Auffassung bekräftigt, dass allen Menschen mit geschlechtergerechter Sprache begegnet werden soll und sie sensibel angesprochen werden sollen, heißt es in dem Rundschreiben.

 

Sonderzeichen werden nicht empfohlen

Vor diesem Hintergrund hat es der Rat nicht empfohlen, Asterisk („Gender-Stern“), Unterstrich („Gender-Gap“), Doppelpunkt oder anderen Sonderzeichen im Wortinneren, die die Kennzeichnung aller Geschlechtsidentitäten vermitteln sollen, in das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung aufzunehmen. Dies wurde 2023 bei den Sitzungen im Juli in Eupen und im Dezember in Mainz entschieden, wobei die 2018 und 2021 beschlossenen Kriterien für eine geschlechtergerechter Schreibweise nochmals bekräftigt wurden.

 

Bundeskanzleramt folgt Amtlichen Regelwerk

Den Richtlinien im bestehenden Kommunikationsleitfaden des BKA folgend befindet sich die vollständige Paarform sowie die geschlechtsneutrale Formulierung in jedem Fall in einem Einklang mit dem Amtlichen Regelwerk der deutschen Rechtschreibung. Der bestehende Leitfaden wird im Sinne dessen entsprechend konkretisiert werden, heißt es in dem Rundschreiben.

 

Paarform als sauberste Variante

Die vollständige Paarform ist die grammatikalisch sauberste Variante der sprachlichen Gleichstellung, wenn im Text beide Geschlechter genannt werden. Sie soll bei direkt an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter adressierten Schreiben ebenso verwendet werden, wie in Publikationen, Broschüren, Website-Texten, Social Media Postings und allen anderen öffentlichen Äußerungen. Dabei werden Konjunktionen (und/oder) als Bindewort verwendet oder die weiblichen und männlichen Formen voneinander mit Schrägstrich voneinander getrennt.

Die Gleichberechtigung durch einen einheitlichen und verständlichen Umgang mit der Sprache ist und bleibt wichtiges Anliegen einer jeden Organisation und Institution, so auch im Bundeskanzleramt.

 

Raab betont Gleichstellung

„Die Gleichstellung von Mann und Frau ist für mich eine absolute Notwendigkeit“, erklärt dazu Frauenministerin Susanne Raab, und zwar im Leben und in der Sprache. In der Sprache geht es auch um Kommunikation und um die Verständlichkeit, deshalb empfiehlt der Rat für deutsche Rechtschreibung die Verwendung der männlichen und weiblichen Form oder die neutrale Formulierung.

Daraus folgert, so Raab: „Wir sprechen und schreiben daher von ‚Bürgerinnen und Bürgern’ oder ‚Schülerinnen und Schülern‘. Sternchen, Unterstrich, Doppelpunkt oder andere Sonderzeichen im Wortinneren werden nicht empfohlen. Dem wollen wir auch in der Verwaltung folgen, so wie auch schon im Österreichplan von Bundeskanzler Nehammer skizziert.“