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Der Bundeskanzler zur Fortsetzung der Koalition

Bundeskanzler Karl Nehammer erklärte zum Wochenbeginn in Brüssel (Bild), die Koalitionsregierung bis zum bereits vereinbarten Wahltermin am 29. September 2024 trotz des Vertrauensbruches fortzusetzen und die Arbeiten abzuschließen. Foto: Bka / Andy Wenzel

Das Abstimmungsverhalten der Klimaministerin in der EU hat einige Fragen nach der Regierungsarbeit in Österreich ausgelöst, die Bundeskanzler Karl Nehammer umgehend beantwortete: Die Regierung arbeitet bis zur Nationalratswahl am 29. September. Die aktuellen Themen der Bundesregierung wurde noch vorige Woche im Ministerrat behandelt und an das Parlament weitergeleitet.

 

Zur Vorgeschichte

Die Sache hat eine Vorgeschichte und einen Anlass, deren politische Folgen noch über lange Zeit andauern werden.

Beim Rat der Umweltminister der EU in Luxemburg hat Klimaministerin Leonore Gewessler am 17. Juni entgegen der Willensbildung in Österreich für die EU-Renaturierungsverordnung gestimmt. Die Konferenz der Landeshauptleute hat sich zwei Mal dagegen ausgesprochen. Regierungsmitglieder müssen sich an dieses Votum halten, wenn in der EU Themen entschieden werden, welche die Bundesländer betreffen. Gegen dieses rechtliche und politische Prinzip hat Gewessler verstoßen.

Dies hat Fragen zur Koalitionsregierung ausgelöst, die Bundeskanzler Karl Nehammer am selben Tag beantwortete. Hier Zitate aus seiner Erklärung, abgegeben am 17. Juni 2024 in Brüssel, kurz vor Beginn des informellen Rats der Staats- und Regierungschefs.

Leonore Gewessler ist für, Norbert Totschnig gegen das Renaturierungsgesetz der EU. Foto: Regina Aigner

Leonore Gewessler ist für, Norbert Totschnig gegen das Renaturierungsgesetz der EU. Foto: Regina Aigner

 

Bundeskanzler Karl Nehammer …

… zum Abstimmungsverhalten von Leonore Gewessler:

Ein klares Wort zur innenpolitischen Diskussion in Österreich. Wir sind Zeuge geworden, wie eine Bundesministein (gemeint: Klimaministerin Leonore Gewessler) der Republik einen Rechtsbruch begangen hat (gemeint: für die Renaturierungsverordnung gestimmt). Sie hätte so im Rat nicht abstimmen dürfen. Der Beschluss im Rat ist rechtswidrig entstanden, daher werden wir ihn bekämpfen. Andererseits erfolgt eine Anzeige wegen Amtsmissbrauchs.

Das Abstimmungsverhalten ist ist für mich als Bundeskanzler ein schwerer Vertrauensbruch.

Der grüne Koalitionspartner hat sein wahres Gesicht gezeigt, er ist einerseits äußerst moralisierend, aber andererseits sofort bereit, die Ideologie über Verfassung und Recht zu stellen.

Die Erwartungshaltung mancher ist nachvollziehbar und lautet, bei so einem krassen Fehlverhalten einer Ministerin die Koalition zu beenden. Das werde ich nicht tun.

… zur Fortsetzung der Koalitionsregierung:

Ich tue es nicht, weil es wichtig ist, dass sich Österreich ohne Chaos und ohne sogenanntes freies Spiel der Kräfte im Parlament weiterhin entwickeln kann. Ein freies Spiel der Kräfte hatten wir schon im Parlament, das hat zu Milliarden Euro an Kosten geführt. Das werde ich nicht zulassen.

Emotional betrachtet könnte man sagen, die Koalition hat keinen Sinn mehr. Aber meine Verantwortung als Bundeskanzler ist es, den Weg bis zur ohnedies bereits festgesetzten Nationalratswahl am 29. September geordnet beschreiten zu lassen. Das bin ich den Menschen unseres Landes schuldig. Das habe ich versprochen, daran werde ich mich halten.

… zu den Folgen für Demokratie:

Wir müssen uns ernsthaft darüber auseinandersetzen, dass das, was heute (am 17. Juni 2024) passiert ist, keine Kleinigkeit ist, denn wenn Ideologie über die Verfassung und über alles gestellt wird, was uns für das demokratische Zusammenleben in Österreich verbindet, dann bedeutet das Chaos.

Der nächste Ministerrat tagt am 26. Juni. Foto: Bka/Florian Schrötter

Der nächste Ministerrat tagt am 26. Juni. Foto: Bka/Florian Schrötter

Gutachten der Verfassungsdienstes sind verbindlich

Zum Gutachten des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramtes, der feststellt, dass die Entscheidung der Landeshauptleutekonferenz ein Regierungsmitglied verpflichtet, meint Nehammer:

Warum ist mir die Auslegung des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes in der Bewertung dieser Frage so wichtig? Stellen Sie sich vor, wenn jede Ministerin und jeder Minister mit Privatgutachten eine eigene Interpretation der Verfassung erstellen würde? Wass bedeutet das für das Land? Für die Führbarkeit? Für die Umsetzung der Politik und für die Menschen? Ich kann es ihnen sagen: Chaos, Uneinigkeit, Missinterpretationen – und vor allem eines nicht: Arbeit für die Menschen.

Daher ist es mein Ziel, trotz dieses Vertrauens- und dieses Rechtsbruches dafür zu sorgen, dass die Wahlen am 29. September geordnet stattfinden können.

 

Renaturierungsverordnung passt nicht für Österreich

Wir haben in Österreich bereits höchstmögliche gesetzliche Bestimmungen für die Umwelt und den Naturschutz. Und mehr als 50 Prozent der Fläche sind Wald. Der Wald in Österreich wächst. Es ist wichtig, dass Bäuerinnen und Bauern, Land- und Forstwirte in der oft kleinstrukturierten Form weiter arbeiten können. Daher haben wir uns gegen überbordende Regulierung aus der Kommission in Brüssel ausgesprochen: Weil es für Österreich nicht passt. Das war so ausgemacht, das war klar in der Bundesregierung.

 

Bundeskanzler Karl Nehammer erklärte zum Wochenbeginn in Brüssel (Bild), die Koalitionsregierung bis zum bereits vereinbarten Wahltermin am 29. September 2024 trotz des Vertrauensbruches fortzusetzen und die Arbeiten abzuschließen. Foto: Bka / Andy Wenzel
Bundeskanzler Karl Nehammer erklärte zum Wochenbeginn in Brüssel (Bild), die Koalitionsregierung bis zum bereits vereinbarten Wahltermin am 29. September 2024 trotz des Vertrauensbruches fortzusetzen und die Arbeiten abzuschließen. Foto: Bka / Andy Wenzel