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Hanger bescheinigt Grünen schockierende Doppelmoral
Eine „schockierende Doppelmoral“ bescheinigt ÖVP-Fraktionsführer Andreas Hanger den Grünen. Die Grünen beantragten im Pilnacek-Ausschuss, die Rückerfassung der Telefondaten erhebender Polizisten, während sie die Erfassung der Messenger-Dienste von Gefährdern ablehnen. Das ist Doppelmoral – und wurde verhindert.
Hanger sieht Angriff auf Rechtsstaatlichkeit
Mit scharfer Kritik reagierte Hanger auf einen – von der FPÖ unterstützten – Antrag der Grünen im Pilnacek-Untersuchungsausschuss des Nationalrates am Donnerstag: Darin wurde die rückwirkende Abfrage von Rufdaten sämtlicher im Fall Pilnacek involvierten Personen gefordert – vom Innenminister über den Bundespolizeidirektor bis hin zu den ermittelnden Polizistinnen und Polizisten.
“Das ist ein eklatanter Angriff auf die Rechtsstaatlichkeit und eine bemerkenswerte Doppelmoral der Grünen und der Kickl-FPÖ”, so Hanger. “Während Nina Tomaselli und ihre Partei gemeinsam mit der FPÖ eine Ausweitung von Ermittlungsbefugnissen zur Terrorismusbekämpfung vor den Verfassungsgerichtshof bringen, wollen sie im Untersuchungsausschuss plötzlich ohne Skrupel in die persönlichen Rufdaten von Polizisten eingreifen.”
Grüne hebeln Schutz aus
Die Rückerfassung von Rufdaten ist ein schwerer Eingriff in Grundrechte und nur mit richterlicher Bewilligung und auf Basis eines konkreten Anfangsverdachts zulässig. Genau diesen rechtsstaatlichen Schutz wollen die Grünen hier aushebeln, sagte Hanger.
“Telefondaten von Terroristen: Nein. Telefondaten von Polizisten: Ja. Das ist das erschreckende Ergebnis einer besonderen Allianz im Pilnacek-Untersuchungsausschuss“, erklärte der ÖVP-Fraktionsführer weiter. Besonders befremdlich sei, dass damit ausgerechnet jene ins Visier genommen würden, die schlicht ihre Arbeit im Rahmen der Gesetze erledigt haben.
“Der Antrag zeigt sehr deutlich, nach welchen Maßstäben die Grünen Grundrechte bewerten und welchen Kurs die FPÖ hier mit einschlägt: Wenn es um Terroristen geht, werden Ermittlungsinstrumente blockiert. Wenn es um Polizistinnen und Polizisten geht, sind Datenschutz und Rechtsstaat plötzlich egal.”
Der Antrag wurde von der Mehrheit im Ausschuss abgelehnt.





