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Nehammer für weitere Konsequenzen aus Gewalt- und Sexualdelikten

Karl Nehammer fordert Vorschläge für Nachbesserungen in der Vorbeugung aber auch in der Strafbarkeit von Gewalt- und Sexualdelikten. Foto: Bka/Florian Schrötter

Anlässlich der schweren Sexualdelikte Jugendlicher tritt Bundeskanzler Karl Nehammer für Konsequenzen ein: Diese reichen von Unterstützung für Eltern bis zu Korrekturen im Strafrecht, sagte Nehammer im Krone-Interview. Aufträge dazu wurden erteilt.

 

Schwerer Missbrauch einer 12-Jährigen

In Wien hat im vorigen Jahr eine Gruppe jugendlicher Burschen unterschiedlicher Herkunft ein zwölf Jahre altes Mädchen mehrfach sexuell missbraucht und mit Bildern von den Taten erpresst. Tathergang und Sachverhalte wurden von der Polizei weitestgehend aufgeklärt, die öffentliche Bestürzung bleibt hoch.

Einige der an den Taten beteiligten Personen sind noch unter 14 Jahre alt, daher strafunmündig, was auch Nehammer kritisch sieht. Im Krone-Interview erklärt er: „Wir müssen über Strafen reden. Die Wehrlosigkeit des Rechtsstaats gegenüber solchen Verbrechen ist unerträglich.“

Daher müsse man, so der Bundeskanzler in der Krone, einfach „schonungslos darüber sprechen, was falsch läuft und wo der Rechtsstaat nicht genügend Möglichkeiten zum Einschreiten hat“.

 

Nehammer lässt Vorschläge prüfen

Derzeit können Jugendliche unter 14 Jahren bei Taten wie Vergewaltigung oder schwerer Körperverletzung nicht gerichtlich belangt werden. Daher sollte überlegt werden, diese Altersgrenze der Strafmündigkeit herabzusetzen, schlägt Nehammer vor, selbst wenn es auch in Österreich umstritten sei, dass dann etwa 12-Jährige vor Gericht stehen. Daher sei es jedenfalls erforderlich, der Gewalt unter Jugendlichen mehr Aufmerksamkeit zuzuwenden.

Zudem sei zu prüfen, ob und wie der Staat – etwa über die Jugendwohlfahrt – Eltern stärker unterstützen könnte. Letztlich hätten diese eine Verantwortung für ihre Kinder, die auch zu einer Haftung für deren Handlungen führen könne.

Der dritte von Nehammer angeregte Punkt gilt der „Schieflage“ in den Strafen von Delikten gegen Leib und Leben im Vergleich zu Delikten gegen fremdes Vermögen. So erhalte der Dieb geringwertiger Gegenstände oftmals das gleiche Strafausmaß wie ein Gewalttäter. Auch das sei kritisch zu prüfen.

Vorschläge zu diesen drei Ansätzen sollen nun von Verfassungsministerin Karoline Edtstadler und von Innenminister Gerhard Karner einerseits erstellt, andererseits geprüft werden.

Nach den Morden an Frauen in den ersten Monaten des Jahres hat Frauenministerin Susanne Raab den Schutz vor Gewalt für Frauen nochmals verstärkt.

Susanne Raab auf X: Weitere Maßnahmen erforderlichen, Haftung der Eltern.

Susanne Raab auf X: Weitere Maßnahmen erforderlichen, Haftung der Eltern.