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Prölls 5-Punkte-Plan für Kinderschutz im Netz

Alexander Pröll, Staatssekretär für Digitalisierung, legt einen fünf Punkte umfassenden Plan vor, um Kinder und Jugendliche im Netz zu schützen. Im Bild beim Interview vor dem EU-Telekommunikationsrat in Luxemburg am 6. Juni. Foto: Florian Schrötter

Kinder und Jugendliche sind durch das Internet und durch Social Media mit teils höchst problematischen Inhalten konfrontiert oder verlieren sich in virtuellen Räumen. Kinder- und Jugendschutz auf digitalen Plattformen stehen ganz oben auf der Agenda der Bundesregierung sowie der EU-Mitglieder und der EU-Kommission. Staatssekretär Alexander Pröll hat dafür einen fünf Punkte umfassenden Plan vorgelegt.

 

Schutz der Jugend im digitalen Raum

Warum die Initiative? Pröll dazu: „In einer Zeit, in der soziale Medien zum Alltag junger Menschen gehören, ist es unsere Pflicht, sie auch im digitalen Raum zu schützen.“ Als Staatssekretär für Digitalisierung setzt sich Pröll mit Nachdruck für konkrete Maßnahmen ein, um Minderjährige im Netz besser zu schützen und Plattformen stärker in die Verantwortung zu nehmen. Das sind die fünf Punkte:

EU-Rat für Telekommunikation: Informelle Beratungen über Kinder- und Jugendschutz

EU-Rat für Telekommunikation: Informelle Beratungen über Kinder- und Jugendschutz

Verpflichtende Altersverifikation – Schutz beginnt bei der Registrierung

Plattformen müssen verpflichtet werden, das Alter ihrer Userinnen und User zuverlässig zu überprüfen. Ähnlich wie Banken ihre Kunden identifizieren („Know Your Customer“) oder Security Personal das Alter von Club-Besucherinnen und –Besucher kontrolliert, braucht es auch bei der Nutzung von Social-Media-Plattformen verpflichtende Systeme der Altersverifikation.

Ein starker Hebel dafür ist der Digital Services Act (DSA) – insbesondere Artikel 28, der die Verantwortung der Plattformen in puncto Kinderschutz klar regelt. Österreich hat sich deshalb gemeinsam mit mehreren EU-Mitgliedsstaaten in einem Brief an EU-Kommissarin für Digitalisierung und die EU-Kommissarin für Bildung gewandt.

Die Botschaft: Es braucht eine Änderung des Art 28 des Digital Services Act, dahingehend, dass Social-Media Plattformen eine verpflichtende Altersverifikation durchführen müssen.

 

Dialog statt Konfrontation – Regelmäßiger Austausch mit Plattformen

Statt Mauern zu bauen, laden wir alle Social-Media-Plattformen zum Dialog ein. Ein Runder Tisch soll helfen, gemeinsam Lösungen zu entwickeln und bestehende Herausforderungen offen anzusprechen. Nur im gemeinsamen Austausch können wir nachhaltige Verbesserungen für den Schutz junger Nutzerinnen und Nutzer erreichen.

Welche Informationen erhalten Kinder und Jugendliche aufsocial Media-Plattformen?Regeln sind nötig. Foto: Pixabay / Jeshoots

Welche Informationen erhalten Kinder und Jugendliche auf Social Media-Plattformen? Regeln sind nötig. Foto: Pixabay / Jeshoots

Digitale Bildung – Medienkompetenz von jung bis alt

Nicht nur die Plattformen, auch wir als Gesellschaft tragen Verantwortung. Der bewusste Umgang mit sozialen Medien muss gelernt werden – und das möglichst früh. Deshalb wollen wir noch mehr in digitale Bildung investieren:

  • Ausbau der digitalen Grundbildung an Schulen
  • Spezielle Angebote für Eltern und Erziehungsberechtigte
  • Förderung von Kursen im Rahmen der Digitalen Kompetenzoffensive (DKO) für alle Altersgruppen

Digitale Mündigkeit ist keine Selbstverständlichkeit – sie muss vermittelt, gelernt und laufend gefördert werden.

 

Trusted-Flagger ausbauen – Für mehr digitale Sicherheit

Wo Plattformen ihrer Verantwortung nicht ausreichend nachkommen, braucht es zusätzliche Schutzmechanismen. Zertifizierte Stellen, sogenannte Trusted-Flagger, übernehmen diese Aufgabe: Sie identifizieren problematische Inhalte rasch und melden sie zuverlässig weiter. Diese Strukturen wollen wir weiter ausbauen und stärken.

Alexander Pröll mit Ressortkollegen beim EU-Rat in Luxemburg

Alexander Pröll mit Ressortkollegen beim EU-Rat in Luxemburg

Rechtlicher Rahmen: In Österreich ab 14 Jahren

In Österreich ist der rechtliche Rahmen klar: Laut Datenschutzgesetz dürfen Jugendliche erst ab 14 Jahren eigenständig Social-Media-Plattformen nutzen. Dieser Schwellenwert muss auch von den Plattformen eingehalten werden – durch passende technische Maßnahmen, transparente Prozesse und wirksame Kontrolle.

 

Prölls Fazit

Der Schutz Minderjähriger im Internet ist keine Option, sondern ein Gebot der digitalen Verantwortung, sagt dazu Staatssekretär Alexander Pröll: „Österreich übernimmt hier eine Vorreiterrolle – durch konkrete Forderungen auf EU-Ebene, offenen Dialog mit Plattformen und gezielte Bildungsmaßnahmen im Inland. Denn digitale Räume müssen auch sichere Räume sein – besonders für unsere Kinder und Jugendlichen.“

Alexander Pröll, Staatssekretär für Digitalisierung, legt einen fünf Punkte umfassenden Plan vor, um Kinder und Jugendliche im Netz zu schützen. Im Bild beim Interview vor dem EU-Telekommunikationsrat in Luxemburg am 6. Juni. Foto: Florian Schrötter
Alexander Pröll, Staatssekretär für Digitalisierung, legt einen fünf Punkte umfassenden Plan vor, um Kinder und Jugendliche im Netz zu schützen. Im Bild beim Interview vor dem EU-Telekommunikationsrat in Luxemburg am 6. Juni. Foto: Florian Schrötter