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Spritpreisbremse greift ab 2. April
Die Gesetze sind beschlossen, die Verordnungen ausgearbeitet: Die Spritpreisbremse tritt am 1. April in Kraft und wirkt ab 2. April. Dies gaben Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer und Finanzminister Markus Marterbauer am Dienstag abends bekannt.
Gesetze geändert: Regierung kann eingreifen
Das Mineralölsteuergesetz und das Preisgesetz wurden vorige Woche geändert. Damit kann die Bundesregierung bei außergewöhnlichen Marktverschiebungen per Verordnungen befristet eingreifen.
Dieser Mechanismus greift dann, wenn die im Weekly Oil Bulletin der Europäischen Kommission ausgewiesenen Netto-Preise für Benzin oder Diesel innerhalb von zwei Monaten um mehr als 30 Prozent steigen.
Genau diese Voraussetzung ist nun erfüllt. Die entsprechenden Verordnungen der Bundesregierung sind fertig und treten mit 1. April 2026 in Kraft. Die Preissenkungen greifen ab 2. April um 12:00 Uhr, gab das Wirtschaftsministerium am 31. März abends bekannt.
Finanzministers senkt Mineralölsteuer
Die Verordnung des Finanzministeriums senkt die Mineralölsteuer auf Benzin und Diesel um 5 Cent pro Liter. Ziel ist es, staatliche Mehreinnahmen aus der Umsatzsteuer infolge gestiegener Preise direkt an die Kundinnen und Kunden zurückzugeben. Bis Ende des Jahres ist diesbezüglich die Budgetneutralität sicherzustellen.
Bundesregierung senkt reine Krisenmargen
Die Verordnung des Wirtschaftsministeriums begrenzt krisenbedingte Margen für Diesel B7 und Euro-Super E10 entlang der Treibstoff-Wertschöpfungskette. Verpflichtete Unternehmen müssen den Netto-Verkaufspreis ab 2. April 2026 um 5 Cent senken; weitere Preissteigerungen dürfen sich danach nur mehr im Rahmen einschlägiger Produktnotierungen bewegen. Sinken die Produktnotierungen muss dementsprechend auch diese Senkung weitergegeben werden. Gleichzeitig bleibt ausdrücklich sichergestellt, dass Unternehmen nicht unter ihren Kosten und ohne angemessenen Gewinn verkaufen müssen.
Kontrolle durch die E-Control
Die Einhaltung der Verordnungen wird durch die E-Control überwacht. Dazu werden Preis- und Mengendaten herangezogen und mit den maßgeblichen Produktnotierungen abgeglichen. Ziel ist, sicherzustellen, dass die Entlastung tatsächlich bei den Kundinnen und Kunden ankommt.
Entlastung bei Sprit kommt stufenweise
Die Entlastung wird nicht bei allen Tankstellen gleichzeitig sichtbar. Der Grund liegt in den unterschiedlichen Liefer- und Konzernstrukturen am Markt.
Bei Tankstellen, die zu einem Mineralölkonzern mit Raffinerie- oder Lageranbindung gehören, wirken die Preisreduktion unmittelbar an der Zapfsäule. Diese Betreiber müssen die Senkung sofort an Kundinnen und Kunden weitergeben. Das betrifft etwa große Markennetze, die direkt in die Wertschöpfungskette eingebunden sind.
Bei freien Tankstellen, die nicht Teil eines Konzerns mit Raffinerieanbindung sind, gilt die Preisreduktion ab jenem Zeitpunkt, zu dem sie selbst den bereits verbilligten Treibstoff eingekauft haben. Sie können daher bestehende Lagerbestände, die noch zu höheren Preisen beschafft wurden, zunächst abverkaufen. Deshalb wird die Entlastung dort erst nach einiger Zeit sichtbar werden – abhängig von Lagerbestand und Einkaufszeitpunkt.
Ausnahmen zum Schutz kleiner Betriebe
Von der Spritpreisbremse ausgenommen sind kleinere Tankstellenbetreiberinnen und Tankstellenbetreiber, die nicht mehr als 30 Tankstellen betreiben. Ebenfalls ausgenommen sind Autobahntankstellen, um durch steigendes Tankaufkommen durch den Transitverkehr die Versorgungssicherheit nicht zu gefährden. Damit wird sichergestellt, dass kleine und mittlere Betriebe durch die Umsetzung der Maßnahmen nicht unverhältnismäßig belastet werden.
Inflation sinkt
Mit den Einzelheiten erläuterte Wirtschaftsminister Hattmannsdorfer die Problematik: „Die internationale Krise trifft auch Österreich. Wir werden nicht verhindern können, dass die Spritpreise international weiter steigen. Aber wir können verhindern, dass die Inflation ungebremst durchrauscht. Wir senken deshalb die Spritpreise um 10 Cent je Liter und senken so die Inflation um rund einen Viertel Prozentpunkt. Genau darum geht es bei der Spritpreisbremse: nicht um einen Preisdeckel, der die Versorgung gefährden würde, sondern um einen gezielte, befristete und verantwortungsvolle Dämpfung von reinen Krisenmargen und eine Senkung der Mineralölsteuer.“





