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Staatsschutz kriegt Lizenz zur Messengerüberwachung

Der Staatsschutz kann künftig unter Bedingungen und unter Kontrollen Messengerdienste überwachen. Dies ist in den meisten Demokratien bereits möglich. Foto: pixabay / Vika Gittler

Der Staatsschutz kann künftig bei Verdacht von Terror oder schwerer Verbrechen die Messengerdienste überwachen. Dafür sind Bedingungen und Kontrollen vorgesehen, damit die Messengerüberwachung mit Grundrechten und Verfassung übereinstimmt. Im Nationalrat stimmten die Regierungsparteien ÖVP und SPÖ geschlossen dafür, die Neos nur teilweise, die Grünen und die Freiheitlichen dagegen.

 

Der Staatsschutz kann mithören

Der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) soll künftig die Überwachung verschlüsselter und unverschlüsselter digitaler Kommunikation ermöglicht werden. Und das sind die Bedingungen für das Mitlesen von Messenger-Diensten:

  • Erlaubt wird dies nur zur Abwehr besonders schwerwiegender verfassungsgefährdender Angriffe, wie von Terroranschlägen und Spionage sowie bei Delikten, die mit einer Freiheitsstrafe von zumindest zehn Jahren bedroht sind;
  • die Überwachung ist nur nur als „ultima ratio“, als absolut letztes Mittel zulässig;
  • sie darf nur die Kommunikation betreffen; eine Online-Durchsuchung des gesamten betroffenen Systems ist unzulässig;
  • Ein unabhängiger Rechtsschutzbeauftragter und das Bundesverwaltungsgericht erhalten Prüf- und Genehmigungsaufgaben. Zu den Kontrollmechanismen kommen zeitliche Beschränkungen und die nachträgliche Information der betroffenen Personen.

Dies alles soll für Rechtsschutz sorgen.

Der Einsatz von Spionage-Software wird erst dann möglich sein, wenn per Verordnung festgestellt wurde, dass alle technischen Vorgaben für den Einsatz erfüllt sind.

 

Gerstl: Gefährderüberwachung schließt eine Lücke

“Das Gesetz zur Gefährderüberwachung ist verhältnismäßig und verfassungskonform – dafür haben die Expertinnen und Experten, die es ausgearbeitet haben, im Sinne der Menschen gesorgt”, sagte ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl im Nationalrat. Die Regierungsparteien würden mit der Gefährderüberwachung heute eine sicherheitspolitische Lücke schließen, “und das mit dem höchstmöglichen Detailgrad vor dem Hintergrund des Rechtsschutzes”, so der Abgeordnete der Volkspartei.

 

Gödl: Überwachung in Demokratien üblich

Diese Überwachung sei in den meisten Demokratien „unseres Zuschnitts“ bereits üblich, erklärte ÖVP-Sicherheitssprecher Ernst Gödl. Mit der Ausnahme Liechtensteins „schicken alle unsere Nachbarländer ihren Staatsschutz mit geeigneten Kompetenzen auf das sprichwörtliche ‚Spielfeld‘, auf dem sich der Terrorismus tummelt“. Der österreichische Staatschutz sei dagegen bisher auf der „Tribüne“ gesessen und habe auf Informationen anderer Dienste hoffen müssen. Gödl: „Das ändern wir nun und schicken unsere Staatschutzbehörden ebenfalls auf das ‚Spielfeld‘. Und dort gibt es auch wichtige ‚Schiedsrichter‘. Den Richtersenat, der Eingriffe erlauben muss, den Rechtsschutzbeauftragten und natürlich uns als Parlament, wo der Staatsschutz dem Unterausschuss des Innenausschusses über seine Maßnahmen berichten muss.“

Die Gefährderüberwachung werde jährlich auf 25 bis 30 Fälle Anwendung finden. Die FPÖ und die Grünen müssten sich dementsprechend die Frage gefallen lassen, „ob ihnen die Privatsphäre dieser Personen wichtiger ist als die Sicherheit der Menschen und die Verhinderung von Anschlägen“.

Der Staatsschutz kann künftig unter Bedingungen und unter Kontrollen Messengerdienste überwachen. Dies ist in den meisten Demokratien bereits möglich. Foto: pixabay / Vika Gittler
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