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Strompreis 1: So wird’s billiger
Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der Strom günstiger machen soll. Vorgesehen sind konkrete Maßnahmen, um die Kosten zu senken. Das Wirtschaftsministerium hat die Details in einer Information aufgeschlüsselt:
Kostenbremse gegen Netzkostensteigerungen:
+ Bevor die Netzkosten die Stromrechnung weiter erhöhen, müssen die in den vergangenen Jahrzehnten aufgebauten Rücklagen eingesetzt werden – damit der größte Preistreiber gezielt gedämpft wird.
Zur Erläuterung: Dafür stehen von 2027 bis 2029 durch die Auflösung eines Sonderkontos 450 Millionen Euro zur Verfügung. Wenn man pro Jahr 100 Millionen Euro aufwendet, würde das eine Netzkostendämpfung von ca. 3 Prozent pro Jahr bedeuten.
+ Abschreibungen von Komponenten für das Netz müssen in Zukunft auf die tatsächliche Nutzungsdauer gestreckt werden. Das bedeutet: Netzbetreiber dürfen die Kosten für neue Anlagen nicht mehr in wenigen Jahren auf die Stromrechnung legen, sondern müssen sie über die ganze Lebensdauer des jeweiligen Netzes verteilen
Preis-Runter-Garantie:
+ Mit der neuen Preis-Runter-Garantie gilt künftig: Wenn Energieversorger günstiger einkaufen, müssen auch die Kunden davon profitieren – und nicht mehr nur der Energieversorger. Damit sinken die Preise nach 6 Monaten automatisch, sobald der Einkaufspreis für Versorger fällt.
Zur Erläuterung: Wenn ein Energieversorger Strom zum Beispiel statt bisher um 15 Cent plötzlich nur noch um 10 Cent einkauft, muss er den Preisvorteil künftig innerhalb von sechs Monaten an seine Kundinnen und Kunden weitergeben, sodass deren Stromrechnung automatisch sinkt.
Sozialtarif für Strom und Vereinfachung
Sozialtarif: Für Haushalte mit wenig Einkommen wird in Zukunft ein eigener, günstiger Tarif eingeführt (6 Cent/kWh bis 2.900 kWh). Damit spart sich ein Haushalt rund 300 EUR pro Jahr.
Einfachere Rechnungen & Unterstützung beim Wechseln: Stromrechnungen werden in Zukunft einfacher aufgebaut – und nicht mehr mit unnötigen Details überladen. Alle wichtigen Details kommen auf eine Seite. Und weil künftig in jeder Rechnung der Weg zum Tarifvergleichsrechner steht, wird es leichter, zu einem günstigeren Angebot zu wechseln. Dieser wird nochmals deutlich überarbeitet und wird in Zukunft den Effektivpreis, den Arbeitspreis und den Grundpreis anführen.
Leistbare Preise werden zum Unternehmensziel: Energieversorger in öffentlicher Hand müssen in Zukunft ausdrücklich auf leistbare Preise achten – und nicht mehr nur auf ihre wirtschaftlichen Ziele. Konkret müssen Preisfestsetzungen im Sinne der Konsumenten gestaltet werden und, jetzt neu, Gewinne dürfen nur dann ausgeschüttet werden, wenn die Versorgungssicherheit und Leistbarkeit dadurch nicht gefährdet werden.
Der Gesetzesentwurf wird diese Woche dem Parlament zugeleitet. Für den Beschluss ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.





