Einstimmig für hochwertiges Notariat

Bedeutsame Entscheidungen für Wirtschaft und Privatleben - wie Verträge, Testamente oder Patientenverfügungen - werden durch Notarinnen und Notare begleitet und beglaubigt. Der Justizausschuss hebt nun das Alter für Notariatskandidaten einstimmig an. Foto: Moritz320/Pixabay
Bedeutsame Entscheidungen für Wirtschaft und Privatleben - wie Verträge, Testamente oder Patientenverfügungen - werden durch Notarinnen und Notare begleitet und beglaubigt. Der Justizausschuss hebt nun das Alter für Notariatskandidaten einstimmig an. Foto: Moritz320/Pixabay

Eine Fünf-Parteien-Initiative im Justizausschuss des Nationalrates hebt einstimmig die Altersobergrenze für Notariatskandidatinnen und -kandidaten auf 50 Jahre an. Das sichert eine ausgewogene Altersstruktur der Notarinnen und Notare, sagt der Vorsitzende, ÖVP-Justizsprecher Klaus Fürlinger.

 

Einstimmig für ausgewogene Altersstruktur

„Die Erhöhung der Altersgrenze für Notariatskandidatinnen und -kandidaten auf 50 Jahre sichert auch weiterhin ein hochwertiges österreichischen Notariat und zielt auf eine ausgewogene Altersstruktur bei den Notarinnen und Notaren und somit einen leichteren Generationenwechsel ab“, sagt ÖVP-Justizsprecher Klaus Fürlinger zu der am Dienstag im Justizausschuss beschlossenen Fünf-Parteien-Initiative.

Die entsprechende Änderung der Notariatsordnung sieht konkret vor, dass die Altersobergrenze für die erstmalige Eintragung in das Notariatskandidaten-Verzeichnis nun auf 50 Jahre angehoben wird, zuvor galt ein Alter von unter 35 Jahren. Diese Regelung wird auch für Wiedereintragungen gelten, wenn die betreffende Person nicht bereits mindestens ein Jahr als Notariatskandidatin bzw. Notariatskandidat in dieses Verzeichnis eingetragen gewesen ist.

Der Abgeordnete und Jurist Klaus Fürlinger dazu: „Damit wird auch sichergestellt, dass es zu keiner unsachgemäßen Benachteiligung von bereits langjährig tätigen Notariatskandidatinnen und -kandidaten kommt. Das bedeutet gleichzeitig, dass wir so Einbußen bei der Qualität der Rechtsdienstleistungen und der Sicherstellung der unabhängigen Rechtspflege durch das Notariat wirkungsvoll vorbeugen.“

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