Hanger fordert Rücktritt von FPÖ-Volksanwalt Luisser

Andreas Hanger: Neues Instrument für geordnete öffentliche Haushalte
Andreas Hanger: Neues Instrument für geordnete öffentliche Haushalte

ÖVP-Fraktionsführer Andreas Hanger erhebt im Zusammenhang mit dem Todesfall Pilnacek chwere Vorwürfe gegen Volksanwalt Christoph Luisser. Der von Luisser verantwortete Zwischenbericht sei methodisch mangelhaft, beruhe auf unzutreffenden Tatsachenannahmen und überschreite klar die verfassungsrechtlichen Zuständigkeiten der Volksanwaltschaft.

 

Hanger: Luisser überschreitet Grenzen

Die Volksanwaltschaft ist ausschließlich zur Kontrolle der öffentlichen Verwaltung berufen. Eine inhaltliche Bewertung strafrechtlicher Ermittlungen oder staatsanwaltschaftlicher Entscheidungen ist ihr verwehrt. Genau diese Grenze werde im vorliegenden Zwischenbericht überschritten, indem strafprozessuale Abläufe interpretiert und Entscheidungen der Staatsanwaltschaft Krems nachträglich bewertet würden. Leitung und fachliche Beurteilung von Ermittlungsverfahren obliegen jedoch ausschließlich den Staatsanwaltschaften sowie deren Fachaufsicht.

 

Falsche Wiedergaben im Luisser-Bericht

Zudem enthalte der Bericht verkürzte und teils falsche Wiedergaben von Zeugenaussagen und medizinischen Befunden. Schlussfolgerungen zu angeblichen Blutspuren, Ermittlungsinteressen oder Tatverdachtslagen fänden in den Akten keine Deckung. Auch die Behauptung weitergehender Ermittlungsabsichten der Staatsanwaltschaft entbehre jeder Grundlage. Fachaufsichtliche Prüfungen durch Oberstaatsanwaltschaft und Justizministerium seien ordnungsgemäß und zeitnah erfolgt.

Besonders problematisch sei, dass sich die Argumentationslinie des Zwischenberichts weitgehend mit politischen Vorwürfen von Peter Pilz und der FPÖ decke, während wesentliche Aktenbestandteile und gerichtliche Entscheidungen unberücksichtigt blieben.

„Wer als Volksanwalt abgeschlossene Ermittlungen politisch oder medial bewertet, gefährdet die Glaubwürdigkeit der gesamten Institution“, so Hanger. Um weiteren Schaden abzuwenden und die Integrität der Volksanwaltschaft zu wahren, sei der Rücktritt von Christoph Luisser notwendig.

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