Nationalrat beschließt schärferes Waffengesetz

Die Novelle des Waffengesetz war eine der zentralen Beschlüsse des Nationalrats in seiner Sitzung am Mittwoch. Foto: Parlamentsdirektion/Ulrike Wieser
Die Novelle des Waffengesetz war eine der zentralen Beschlüsse des Nationalrats in seiner Sitzung am Mittwoch. Foto: Parlamentsdirektion/Ulrike Wieser

Nach dem verheerenden Amoklauf an einer Grazer Schule im Juni hat die Bundesregierung rasch reagiert und ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Verschärfung des Waffengesetzes verabschiedet. Das Gesetz soll die öffentliche Sicherheit erhöhen, zugleich aber die Rechte von Jäger, Sportschützen und Berufs­waffenträger weitgehend unangetastet lassen.

Der Nationalrat hat am Mittwoch eine Novelle des Waffengesetzes verabschiedet.

 

Die Eckpunkte der Gesetzesnovelle:

  • Das Mindestalter für den Erwerb von Faustfeuerwaffen (Kategorie B) steigt von 21 auf 25 Jahre, für Langwaffen (Kategorie C) von 18 auf 21 Jahre.
  • Psychologische Gutachten werden nicht nur beim Erstkauf, sondern auch nach einer fünf‑jährigen Probezeit verpflichtend, um die waffenrechtliche Verlässlichkeit besser zu prüfen.
  • Die sogenannte „Abkühlphase“ beim Waffen­erwerb wird von drei Werktagen auf vier Wochen verlängert, um Impulskäufe zu verhindern.
  • Für Jagd‑ und Schießsport‑Verbände bleibt die bisherige Regelung unverändert; Ausnahmen gelten weiterhin für berufliche Nutzer.
  • Der Austausch von relevanten Daten zwischen der Bundeswehr‑Stellungskommission, der Waffenbehörde und psychologischen Gutachtern wird gesetzlich gestärkt.

 

Waffengesetz mit “Augenmaß”

Volkspartei‑Generalsekretär und NR-Abgeordneter Nico Marchetti betont in einer Aussendung, das das Paket mit „Augenmaß“ für mehr Sicherheit sorgt. „In Summe wird das Maßnahmenpaket den Anforderungen gerecht, mehr Sicherheit zu gewährleisten, ohne dabei die Handlungsfreiheit der Bevölkerung durch Überregulierung einzuschränken“, verweist Marchetti darauf, dass bei der Verschärfung des Gesetzes darauf geachtet wurde, dass jene Bereiche wie die Jagd und der Schießsport, für die bereits seit Jahren strenge Regeln gelten, nicht durch zusätzliche Anforderungen belastet werden.

In der Plenardebatte erklärte ÖVP‑Sicherheitssprecher NR Ernst Gödl, dass das Gesetz die Sicherheit der Bevölkerung stärkt und gleichzeitig legalen Waffenbesitz ermöglicht. Der tragische Amoklauf von Graz habe nicht nur unfassbares Leid bei den Betroffenen ausgelöst, sondern das gesamte Land tief erschüttert. Gödl: „Viele Fragen haben sich dann gestellt. Etwa, wie der junge Täter legal zu Waffen kommen konnte. Warum es zwischen Behörden wie der Stellungskommission des Bundesheeres und dem psychologischen Gutachter keinen Datenaustausch gegeben hat. Und, die Frage, was wir als Gesellschaft und vor allem wir als Politik im Parlament unternehmen müssen, um derartige Taten bestmöglich zu verhindern.“ Nun habe man entsprechend „schnell“ und „gründlich wie nötig“ reagiert.

 

Kritik an FPÖ

Marchetti und Gödl kritisieren aber auch das Stimmverhalten der FPÖ, die sich gegen eine Verschärfung der Gesetzeslage ausgesprochen haben. Trotz einer Umfrage, in der 81 % der Befragten die Gesetzesverschärfung unterstützen, stimme die FPÖ grundlos dagegen. Marchetti sieht die Verschärfung des Waffengesetzes als ein Paradebeispiel sowohl für die Arbeitsverweigerung als auch für die zunehmende Zerrissenheit in den Reihen der FPÖ. Denn Steiermarks FPÖ-Landeshauptmann Mario Kunasek spricht sich ebenfalls für ein schärferes Gesetz aus, so der ÖVP-General. Ähnliche Worte fand auch Gödl. „Wie so oft stellt die FPÖ auch beim Waffengesetz die Parteitaktik wieder über das Verantwortungsbewusstsein, das bei ihr zu null Prozent vorhanden ist.“

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