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Stocker: „Jenewein-Anklage bringt Herbert Kickl in Bedrängnis“
Die Staatsanwaltschaft Wien erhebt Anklage gegen Hans-Jörg Jenewein wegen Missbrauchs der Amtsgewalt, erklärte deren Pressestelle. ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker dazu: „Die Jenewein-Anklage bringt Herbert Kickl in Bedrängnis.“
Jenewein von Kickl wieder geholt
„Mit Hans-Jörg Jenewein steht jener vor Gericht, der früher als Kickls Mann fürs Grobe bekannt war“, sagte Stocker: „Damit steht auch das System, das Kickl um sich herum aufgebaut hat, vor einer Zerreißprobe.“
Wie nervös der FPÖ-Chef ist, kann man auch daran sehen, dass er Jenewein bereits vor wenigen Wochen wieder vorsorglich in seine Obhut zurückgeholt hat und ihm eine Anstellung als parlamentarischer Mitarbeiter im freiheitlichen Parlamentsklub gewährt hat, erläuterte Stocker weiter. Auch vor diesem Hintergrund ist es wohl ein „frommer Wunsch, dass Jenewein über mögliche Verfehlungen von Herbert Kickl auspacken wird“.
„Die Kickl-FPÖ versinkt weiter im Sumpf der eigenen Skandale. Ob der FPÖ-Generalsekretär, der sein eigenes Verfahren schwänzt, drei FPÖ-Abgeordnete, deren Auslieferungsgesuch von ihrem Parteifreund verschleppt wird, oder Herbert Kickl, der um jeden Preis versucht, sich seiner Verantwortung zu entziehen – all das zeigt, dass die Kickl-FPÖ offenbar nach ihren eigenen Regeln leben möchte“, so Stocker. Was dies zeigt? Stocker dazu: „Einmal mehr wird klar: Herbert Kickl setzt an alle anderen hohen Maßstäbe an, bei sich selbst tut er das nicht. Mit Herbert Kickl ist kein Staat zu machen.“
So erklärt die Staatsanwaltschaft die Anklage
Um die Anklage deutlich zu machen, hier die Information der Staatsanwaltschaft Wien im Wortlaut:
„Die Staatsanwaltschaft Wien hat beim Landesgericht für Strafsachen Wien Anklageschrift gegen Hans-Jörg JENEWEIN, MA wegen des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt als Bestimmungstäter und anderer Vergehen sowie gegen eine weitere Angeklagte als unmittelbare Täterin eingebracht.
Der Angeklagten wird zusammengefasst zur Last gelegt, am 30. Oktober 2018 sowie am 6. November 2018 als damalige Beamtin des Innenministeriums elektronische Gleichschriften vertraulicher Unterlagen aus dem BVT-Untersuchungsausschuss ohne Parteienkennung, nämlich einen Bericht mit Informationen zu den Teilnehmer:innen eines Treffens europäischer Nachrichten- und Geheimdienste sowie einen vertraulichen E-Mail-Verkehr aus dem Innenministerium, im Auftrag des Hans-Jörg-JENEWEIN diesem zur Weitergabe an Journalist:innen übermittelt zu haben.
Hans-Jörg Jenewein, MA wird zur Last gelegt, im Zeitraum 30. Oktober 2018 bis zum 9. Mai 2019 als Mitglied des BVT-Untersuchungsausschuss die Angeklagte beauftragt zu haben, ihm Berichte mit Informationen zu den Teilnehmer:innen zweier Treffen europäischer Nachrichten- und Geheimdienste sowie ein für den Untersuchungsausschuss relevantes Vernehmungsprotokoll einer Zeugenaussage des Politikers Franz Schnabl ohne Parteienkennung zum Zwecke der Weitergabe an Journalist:innen zu übermitteln. Hans-Jörg Jenewein, MA waren in seiner Tätigkeit als Mitglied des BVT-Untersuchungsausschusses die Gültigkeit des InfOG sowie die in § 21 VO-UA geregelten Vorschriften zu Verwendung und Veröffentlichung der vertraulichen Unterlagen bekannt.
Den Angeklagten wird somit das Verbrechen des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB – Hans-Jörg Jenewein, MA als Bestimmungstäter – zur Last gelegt; die Strafdrohung hierfür beträgt 6 Monate bis 5 Jahre Freiheitsstrafe. Hans-Jörg Jenewein werden weiters die Vergehen der Verletzung des Amtsgeheimnisses als Bestimmungstäter nach § 310 Abs 1 StGB sowie der Datenverarbeitung in Gewinn- oder Schädigungsabsicht nach § 63 DSG zur Last gelegt.
Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig; die Angeklagten haben das Recht, innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung der Anklageschrift Einspruch bei Gericht zu erheben.“