Weitere Hilfe für die Vereine

Zeigt sich erfreut über die aktuellen Entwicklungen: Bundesministerin Elisabeth Köstinger; Foto: Bka
Zeigt sich erfreut über die aktuellen Entwicklungen: Bundesministerin Elisabeth Köstinger; Foto: Bka

Die finanzielle Unterstützung für gemeinnützige Vereine wird verlängert, Anträge auf Fixkostenzuschuss und auf Struktursicherungsbeitrag können für das erste Halbjahr 2021 ab 1. Juli 2021 gestellt werden. Diese Verlängerung der Hilfen aus dem NPO-Fonds bis Ende Juni 2021 gaben Vizekanzler Werner Kogler und die für Regionen zuständige Bundesministerin Elisabeth Köstinger bekannt.

 

Hälfte der Österreicher aktiv

Der Fonds zur Unterstützung von Non-Profit-Organisationen (NPO-Fonds) wurde von der Bundesregierung eingerichtet, um die Folgen der Bekämpfung der Corona-Pandemie für gemeinnützige Vereine zu mildern. Diese leisten, wie Kogler und Köstinger am Mittwoch nach dem Ministerrat betonten, wertvolle Arbeit für Staat, Gesellschaft, Sport und Kultur. Immerhin sei nahezu die Hälfte der Österreicherinnen und Österreicher ehrenamtlich engagiert und aktiv.

Der NPO-Fonds sei in Europa einzigartig und habe sich bewährt, sagten Köstinger und Kogler. So seien bereits 20.000 Organisationen mit nahezu 375 Mio. Euro unterstützt worden. Ohne diese Zuwendungen hätten zahlreiche Vereine ihre Tätigkeit aufgeben müssen. Insgesamt stehen für diesen Fonds rund 950 Mio. Euro zur Verfügung.

Anträge für das erste Halbjahr 2021 können, so ist es geplant, ab 1. Juli 2021 gestellt werden. Die Unterstützung besteht aus zwei Teilen:

  • mit dem Fixkostenzuschuss können Kosten abgedeckt werden, die auch während der Krise weiterhin angefallen sind; dazu gehören etwa die Kosten für Mieten, Buchhaltung, Lohnverrechnung, Waser, Energie und ähnliches;
  • mit dem Struktursicherungsbeitrag können Aufwendungen abgedeckt werden, die durch den Fixkostenzuschuss nicht abgedeckt sind. Die Zuwendung erfolgt in Form eines Pauschalbetrages.

Einen Anspruch haben grundsätzlich alle Vereine, die gemäß Bundesabgabenordnung gemeinnützig, also nicht gewinnorientiert tätig sind. Nicht gefördert werden etwa Investitionen, Instandhaltung, Personal- und Finanzierungskosten. Der Einsatz der Mittel wird stichprobenartig kontrolliert. Falsche  oder Angaben oder Fristversäumnisse können die Rückzahlung auslösen. Die Richtlinie zum NPO-Fonds wird derzeit angepasst und soll so bald wie möglich veröffentlicht werden.

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