Das ist das Baupaket

Präsentation des Baupakets der Bundesregierung durch Bundeskanzler Karl Nehammer und Vizekanzler Werner Kogler mit Vertretern gemeinnütziger Bauträger in Wien-Floridsdorf. Foto: Bka/Dragan Tatic
Präsentation des Baupakets der Bundesregierung durch Bundeskanzler Karl Nehammer und Vizekanzler Werner Kogler mit Vertretern gemeinnütziger Bauträger in Wien-Floridsdorf. Foto: Bka/Dragan Tatic

Die Regierung will mit einer Milliarde Euro die Bauwirtschaft in Österreich beleben und Wohnraum schaffen (Zur-Sache berichtete). Am Dienstag wurde das Paket von Bundeskanzler Karl Nehammer präsentiert. Zur-Sache hat die Eckpunkte zusammengefasst, weitere Details folgen diese Woche nach dem Ministerrat.

 

Insgesamt sollen mit dem Wohnbaupaket 20.000 Wohnungen und ca. 5.000 Wohnsanierungen realisiert werden. Für die gesamte Bauwirtschaft wird mit einem Investitionsvolumen von 5 Milliarden Euro gerechnet.

 

Zweckzuschuss an die Länder für den gemeinnützigen Bausektor

  • 220 Mio. Euro für Sanierungen (Kompensation für Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag)
  • Förderung von Neubau im mehrgeschossigen bzw. verdichteten Wohnbau (eingeschossige Reihenhäuser sind nicht förderbar)
  • Berechtigungskreis: Gemeinnützige Bauvereinigungen und gewerbliche Bauträger im geförderten Wohnbau – mit langfristiger 50-Jahre-Bindung an günstige Miete
  • 390 Millionen Euro für neu gebaute Mietwohnungen (2024: 25%, 2025: 50%, 2026: 25%)
  • 390 Millionen Euro für neu gebaute Eigentumswohnungen (inkl. Miete mit Kaufoption) (2024: 25%, 2025: 50%, 2026: 25%)
  • Verteilung nach Bevölkerungsschlüssel
  • Die Spekulationsfristen werden von 15 auf 25 Jahre verlängert

 

 Baupaket fördert Eigentum:

Mit dem Wohn- und Baupaket verbunden sind einzelne Maßnahmen, die für eine finanzielle Entlastung der angehenden Eigentümer sorgen sollen. Dazu zählen:

  • Zeitlich befristete Abschaffung Nebengebühren (Grundbuchs- und Pfandrechtseintragungsgebühr)
  • Zeitlicher Rahmen: 2024 und 2025
  • Bei Begründung eines Hauptwohnsitzes in einem neu erworbenen Eigenheim sind die ersten 500.000 Euro von Grundbuch- und Pfandrechtsgebühr befreit
  • Obergrenze: 2 Millionen Euro
  • Entlastung bis zu 11.500 Euro
  • Landesdarlehen mit 1,5% Maximalfixzins
  • Der Bund ermöglicht den Bundesländern bis zum Ende der FAG-Periode einen Finanzierungszugang für zusätzliche Landesdarlehen mit einem Zinssatz von 1,5% und bis zu 200.000 Euro Kreditsumme
  • Zeitlicher Rahmen: bis zum Ende der FAG-Periode

 

Soziale Sicherheit

Wegen des bedeutsamen Aspekts der sozialen Sicherheit wurden ein Teil der Maßnahmen gegen die Teuerung erhöht, nämlich:

  • Aufstockung Wohnschirm um 60 Millionen Euro im Jahr 2024.

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