Regierung
Offensive für höhere Qualifikationen

Eine Offensive für höhere Qualifikationen startet die Bundesregierung, insbesondere für Zukunftsbereiche wie Klima- und Pflegeberufe. Vor allem Frauen und ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen so verstärkt für zukunftsreiche sichere Arbeitsverhältnisse qualifiziert werden, heißt es in einer Information des Bundeskanzleramtes nach der Regierungsklausur.
Hoher Anteil arbeitet in Teilzeit
Die Bundesregierung begründet die Offensive so: Rund 45 Prozent der Arbeitslosen haben keinen über die Pflichtschule hinausgehenden Ausbildungsabschluss. Höhere Qualifikationen bedeuten also ein niedrigeres Arbeitslosigkeitsrisiko und generell bessere Chancen am Arbeitsmarkt. Das ist eine Investition, die sich für alle lohnt – für die Menschen in Form von besseren Beschäftigungschancen und Einkommensentwicklung, für die Betriebe in Form von qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und gesamtwirtschaftlich in Form von höherer Produktivität.
Anzahl geleisteter Arbeitsstunden rückläufig
Am österreichischen Arbeitsmarkt war in den letzten beiden Jahrzehnten ein zunehmender „Skill Mismatch“ zu beobachten (d.h. ein Ungleichgewicht hinsichtlich Regionen und Ausbildungsniveaus: vorhandene Jobs und Kompetenzen passen nicht zusammen) – hier sind gezielte Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gefragt. Gleichzeitig zeigen aktuelle Zahlen der Statistik Austria, dass die Anzahl der durchschnittlich geleisteten Arbeitsstunden, insbesondere im internationalen Vergleich, stark zurückgegangen ist.
Die Offensive für Qualifikation und Arbeitsmarkt umfasst einige konkrete Maßnahmen:
Niedrigere Zuverdienstgrenze soll Anreize schaffen
Zum einen benötigt es gezielte Aus- und Weiterbildungen, die einen wichtigen Vollzeitanreiz senden, sowie geeignete Rahmenbedingungen, wie ausreichende Kinderbetreuung und Pflege. Zum anderen ist es wichtig, Aktiv-Maßnahmen zu setzen, um einen Anreiz zum Ausbau des Beschäftigungsvolumens zu geben. In Österreich gibt es ungenutzte Arbeitskraftpotentiale. Die Neugestaltung des geringfügigen Zuverdienstes kann dazu beitragen, das volle Beschäftigungspotential am Arbeitsmarkt besser auszuschöpfen, indem mehr Menschen in nachhaltige Arbeitsverhältnisse eingebunden werden.
Ausbau arbeitsnaher Qualifizierung in Stiftungen
In Implacementstiftungen werden Arbeitslose in enger Kooperation mit personalaufnehmenden Betrieben auf einen konkreten Arbeitsplatz hin qualifiziert. Dieses laut Evaluierungen arbeitsmarktpolitisch hoch effiziente Förderinstrument soll weiter ausgebaut werden.
Neuauflage der der Umweltstiftung ab 2026
Seit 2022 werden mit Finanzierungsbeiträgen des AMS und von Unternehmen Qualifizierungen in „Green Jobs“ für 1.000 Teilnehmende gefördert. Arbeitslosen mit zu geringen oder nicht mehr verwertbaren Qualifikationen werden gemeinsam mit personalsuchenden Betrieben Lehrausbildungen oder Ausbildungen auf Fachhelferinnen und Fachhelfer-Niveau in definierten Green Jobs vermittelt. Ab 2026 soll die „Umweltstiftung 2.0“ im Rahmen der Offensive weitergeführt werden.
Die neue Weiterbildungszeit ab 2026
Die Bundesregierung hat sich auf eine treffsichere Nachfolgeregelung für die abgeschaffte Bildungskarenz mit verstärkten arbeitsmarktpolitischen Anforderungen geeinigt. Dadurch sollen ab 1. Jänner 2026 insbesondere weniger qualifizierte Beschäftigte eine Möglichkeit zur Höherqualifizierung während eines karenzierten Beschäftigungsverhältnisses erhalten, um langfristig bessere Chancen am Arbeitsmarkt zu haben.
Schnellere Anerkennung von Ausbildungen aus dem Ausland
Die Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen bzw. Berufs- und Bildungsnachweisen soll vereinfacht und vereinheitlicht werden. Nostrifizierungen sollen beschleunigt und ausbildungsadäquate Erwerbstätigkeit während laufender Verfahren ermöglicht werden. Im Bereich der Pflege soll auch eine einheitliche Kompetenzstelle zur Vereinfachung der Nostrifizierung eingerichtet werden.
Neugestaltung des geringfügigen Zuverdiensts
Da der gleichzeitige Bezug von Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe und Einkommen aus einer geringfügigen Beschäftigung zu längeren Phasen der Arbeitslosigkeit führt, wird der geringfügige Zuverdienst im Regelfall nicht mehr möglich sein. Damit soll erreicht werden, dass mehr Menschen in ein vollversichertes Dienstverhältnis wechseln. Um den (Wieder-) Eintritt in den Arbeitsmarkt für bestimmte Gruppen zu erleichtern, werden Ausnahmebestimmungen definiert: Eine bestehende geringfügige Beschäftigung kann fortgesetzt werden. Die Neuaufnahme einer geringfügigen Beschäftigung wird befristet auf sechs Monate bei Langzeitarbeitslosigkeit möglich sein, mit Ausnahmeregelungen für ältere Langzeitarbeitslose.
Überbetriebliche Lehrausbildung
Die überbetriebliche Lehrausbildung (ÜBA) mit klarem Fokus auf die Vermittlung auf einen Ausbildungsplatz im Betrieb gilt ebenso wie das österreichische System der dualen Ausbildung an sich als internationales Best-Practice-Beispiel. Da sich die Situation am Lehrstellenmarkt und die arbeitsmarktpolitischen Anforderungen in den letzten Jahren stark verändert haben, soll die ÜBA hinsichtlich Treffsicherheit und Effizienz evaluiert und weiterentwickelt werden.
Frauen in Handwerk und Technik (FiT)
Im Sinne einer Perspektivenerweiterung sollen Frauen verstärkt zu handwerklich-technischen Berufen motiviert werden. Das offensive FiT-Programm hat im Vorjahr beinahe 12.000 Frauen Vorbereitungsmaßnahmen und Ausbildungen mit mindestens Lehrabschluss in Berufen in denen Frauen unterrepräsentiert sind ermöglicht.
Offensive für Ältere
Das Älterenbeschäftigungspaket sieht konkrete Maßnahmen vor, um ein längeres gesundes Arbeitsleben zu ermöglichen. Im Bereich der Qualifizierungsoffensive sollen Möglichkeiten zum Berufsumstieg und zur Fortbildung auch älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer offenstehen.
