Regierung
Das sind die Steuererleichterungen für Hochwasseropfer
Angesichts der jüngsten schweren Unwetter im Südosten Österreichs erhalten betroffene Bürgerinnen und Bürgern umgehend Erleichterungen bei Steuern und Abgaben, um die finanziellen Belastungen zu mildern. Finanzminister Magnus Brunner nennt die konkreten Schritte für das Absetzen von Kosten und Spenden, für Fristverlängerungen und anderes mehr.
Vorweg: Vor allem Hochwasser und Erdrutsche haben beträchtliche Schäden verursacht, die die Menschen sowohl persönlich als auch finanziell hart treffen. Das Finanzministerium hat die wichtigsten Eckpunkte hinsichtlich der Erleichterungen in einer Information zusammengefasst und veröffentlicht: HIER
Hier einige konkrete Details aus einer Information des Finanzministeriums zu den Hochwasser-Soforthilfen.
Gebührenbefreiungen und steuerlich absetzbare Posten
Die Kosten für die Beseitigung von Schäden nach einer Katastrophe, wie etwa das Auspumpen von Kellern, sind steuerlich abzugsfähig. Auch Reparatur- und Sanierungskosten für Alltagsgegenstände wie Autos, PCs, Kleidung und Geschirr können geltend gemacht werden, soweit keine Versicherung oder öffentliche Hilfsgelder zur Verfügung stehen.
Unternehmen, die Ersatzinvestitionen aufgrund des Hochwassers tätigen, können zudem von allgemeinen Investitionsanreizen wie dem Investitionsfreibetrag und der degressiven Abschreibung profitieren. Betroffene sind ebenfalls von bestimmten Gebühren und Verwaltungsabgaben befreit, einschließlich solcher für die Neuausstellung von Dokumenten wie Reisepässen und Führerscheinen, Fahrzeugzulassungen oder Baugenehmigungen. Bei beschädigten Wohnungen oder Fahrzeugen entfallen auch die Gebühren für neue Miet- oder Leasingverträge.
Absetzbarkeit von Spenden
Spenden an begünstigte Einrichtungen wie z.B. freiwillige Feuerwehren oder Rettungsdienste, die auf der Liste begünstigter Einrichtungen stehen, können als Betriebs- oder Sonderausgabe steuermindernd geltend gemacht werden. Wenn jemand z.B. 100 Euro spendet und einen Grenzsteuersatz von 30 Prozent hat, beträgt die Ersparnis 30 Euro. Zusätzlich sind auf Empfängerseite Leistungen aus dem Katastrophenfonds und Spenden für die Schadensbeseitigung steuerfrei.
Fristverlängerung und Zahlungserleichterung
Steuerpflichtige, die unmittelbar von einer Naturkatastrophe betroffen sind, können Fristverlängerungen für die Einreichung von Erklärungen und Beschwerdefristen beantragen. Zudem sind Erleichterungen bei Zahlungen und Vorauszahlungen möglich, darunter Stundungen und die Anpassung von Ratenzahlungen.
„Jetzt ist es wichtig zu helfen und die betroffenen Bürgerinnen und Bürger über die signifikanten Erleichterungen, die das Steuerrecht bei Naturkatastrophen ermöglicht, zu informieren. Wir tun unser Bestes, um den finanziellen und organisatorischen Herausforderungen dieser Katastrophen zu begegnen“, erklärte Finanzminister Magnus Brunner.
Der Bund ersetzt den Ländern 60 Prozent der Hilfsgelder, die von diesen an die Geschädigten ausgezahlt werden, aus dem Katastrophenfonds: „Wir haben ein umfangreiches Maßnahmenbündel geschnürt, um die Menschen dabei zu unterstützen, die Schäden zu bewältigen. Der Katastrophen-Fonds wird daher auf eine Milliarde Euro aufgestockt“, so Finanzminister Brunner.
Für Arbeitnehmer und Unternehmen stehen weitere Maßnahmen bereit, etwa Kurzarbeit, Sonderkredite und Garantien: HIER