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Nachgefragt #1: Diesen Fragen muss sich Zadic jetzt stellen

VP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl stellt zwei Parlamentarische Anfragen an Justizministerin Alma Zadic. - Fotos: BKA/ Andy Wenzel; Parlamentsdirektion / PHOTO SIMONIS

Die ÖVP stellte zwei parlamentarische Anfragen an Justizministerin Alma Zadic (Grüne). Der Grund dafür sind die Kritik der Rechtsschutzbeauftragten Gabriele Aicher an der WKStA und die mutmaßlich geleakten Aktenteile rund um eine Hausdurchsuchung. Die Anfragen stellte Wolfgang Gerstl, VP-Verfassungssprecher. Gerstl will mit den Anfragen an Zadic die Vorgänge rund um die mutmaßlich geleakten Akten und die Rechtmäßigkeit der durchgeführten Hausdurchsuchungen aufklären.

 

„Dringend aufklärungswürdige Umstände“

Eine Anfrage von VP-Verfassungssprecher Gerstl an Justizministerin Alma Zadic betrifft die „dringend aufklärungswürdigen Umstände“ bei verschiedenen Verfahrenshandlungen der WKStA im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen Sebastian Kurz.

Bei diesen Verfahrenshandlungen haben sich drängende Fragen aufgetan, die im Sinne des österreichischen Rechtsstaats „umgehend zu klären“ sind.

Wichtig sei Gerstl auch, dass die Justiz „nicht für eine parteipolitische Agenda“ missbraucht wird, denn gerade die Justiz sei „eine tragende Säule unseres Staates“. Umso wichtiger ist es, dass „sie über jeden Verdacht erhaben ist“. Aus diesem Grund fordert Gerstl schnelle Klarheit.

 

Kamen die Akten aus der Justiz?

Der VP-Abgeordnete dokumentiert in seiner Anfrage, dass zahlreiche österreichische Medien, wie „Österreich“ oder der „Kurier“ über die jüngsten, seltsamen Vorgänge bei der WKStA betreffend die Ermittlungen gegen Sebastian Kurz berichteten.

Zudem werfen auch ein Artikel und die Recherchen der Onlinezeitung „eXXpress“ vom 27.10.2021 zahlreiche Fragen zu den „seltsamen Vorgängen bei der WKStA“ auf.

Gerstl zitiert in seiner Anfrage-Begründung aus „eXXpress“: „Justizministerin Alma Zadić (Grüne) kann diesen Fall nicht länger ignorieren: Es ist nicht auszuschließen, dass die Thomas-Schmid-Chats, die zum Sturz von Sebastian Kurz führten, direkt aus der Justiz stammen. Und es könnte dazu ein “Gegengeschäft” möglich gewesen sein.“

In diesem Zusammenhang verweist der VP-Verfassungssprecher auf die Compliance Leitlinien des Bundesjustizministeriums, in denen wörtlich Folgendes ausgeführt wird:

„Wir lassen uns bei der Erledigung der dienstlichen Aufgaben nicht von privaten Interessen leiten. Die Gründe für eine mangelnde Objektivität bei unseren dienstlichen Aufgabenerledigung können beispielsweise sein: familiäre, freund- oder feindschaftliche, wirtschaftliche, rechtliche, politische, emotionale Interessen.

Zur Vermeidung von solchen Interessenkollisionen und zur Sicherung der Objektivität im Einzelfall zeigen wir daher die Gründe auf, die unsere volle Unbefangenheit in der Erledigung einer dienstlichen Aufgabe in Zweifel ziehen lassen, und setzen die vorgesehenen Maßnahmen.“

„In der Tat muten diese geschilderten Umstände sehr merkwürdig an. Die gegen Oberstaatsanwalt A. gerichteten Vorwürfe müssen daher ehestmöglich geprüft und aus der Welt geräumt werden“, schlussfolgert der Abgeordnete.

 

Recherchen zeigen mutmaßliche Diskrepanzen auf

Weiters verweist Gerstl auch auf einen „eXXpress“ Artikel vom 28.10.2021. An diesem Tag berichtete die Internetzeitung, dass es „Diskrepanzen zwischen dem Zeitpunkt der Veröffentlichung des Beschlusses einer Hausdurchsuchung durch die Wochenzeitung „Falter“ und jenem Zeitpunkt, zu dem die in diesem Strafverfahren beteiligten Beschuldigten bzw. deren Strafverteidiger im Wege der Akteneinsicht Zugang zu diesem Beschluss gehabt hätten“ gebe.

 

 

24 Fragen an Zadic

Aufgrund dieser Diskrepanzen stellt Gerstl folgende Fragen an die Justizministerin Zadic:

 

  1. Wann wurde im Zuge der am 6. Oktober erfolgten Hausdurchsuchungen der Ermittlungsbericht der WKStA betreffend Sebastian Kurz zur Akteneinsicht freigegeben?
  2. Wurde in dem Zeitraum ab Freigabe der Akteneinsicht bis zum Datum der Veröffentlichung des Aktes auf einigen Internetplattformen am 7.10. 2021 die Möglichkeit zur Akteneinsicht genutzt?
  3. Wenn ja, von wie vielen Personen und wann genau wurde in diesem Zeitraum in genau diese Ermittlungsakten Einsicht genommen?
  4. Dem Vernehmen nach wurde der Ermittlungsakt bzw. Teile des Ermittlungsberichtes der WKStA in dem Sebastian Kurz betreffenden Verfahren vom Falter-Journalisten Klenk an den Plagiatsgutachter Doz. Dr. Stefan Weber weitergeleitet. Können Sie ausschließen, dass Florian Klenk diesen Akt direkt von der WKStA erhalten hat?
  5. Stimmt der öffentlich kolportierte Umstand, dass dieser weitergegebene Ermittlungsakt nur die Metadaten der Staatsanwaltschaft aufweist?
  6. Wie kann es sein, dass dieser Akt laut Berichten nur die Metadaten der WKStA aufweist?
  7. Werden Sie dem begründeten Verdacht nachgehen, ob bei der WKStA eine Verletzung des Amtsgeheimnisses zu vertreten ist?
  8. Wenn ja, werden Sie bis zur Klärung die von den Vorwürfen betroffenen Personen von weiteren Ermittlungshandlungen abziehen?
  9. Wie viele externe Experten zieht die WKStA im gegenständlichen Verfahren als Hilfskräfte heran?
  10. Wie werden diese externen Experten ausgewählt?
  11. Gab es dafür eigene Ausschreibungen? Wenn ja, wie lauteten diese?
  12. Werden diese externen Experten in weiterer Folge mittels Werkvertrags beauftragt oder werden Dienstverträge mit ihnen geschlossen?
  13. Stimmt es, dass die Lebensgefährtin bzw. Ehefrau von Oberstaatsanwalt Adamovich, Frau Sarah B. als Hilfskraft der WKStA mit der Auswertung der SMS und sonstigen Chats von Thomas Schmid beauftragt ist?
  14. Wer hat wann diesen Auftrag gegeben?
  15. Wie lautet dieser Auftrag im Wortlaut?
  16. Ist der Auftrag befristet oder unbefristet? Wie sieht die Honorarvereinbarung aus?
  17. Wie viele Personen sind insgesamt mit Ermittlungen im gegenständlichen Fall beauftragt?
  18. Ist Frau Sarah B. bei der WKStA angestellt?
  19. Wenn ja, für welche Aufgaben?
  20. Wenn ja, wie ist die Beschäftigung von Frau Sarah B. mit den zitierten Compliance-Richtlinien vereinbar.
  21. Wer hat in der WKStA den Dienstvertrag mit Frau Sarah B. unterschrieben?
  22. Stimmen Medienberichte, wonach sie nicht die erforderlichen Qualifikationen für diesen Aufgabenbereich erbringt, da sie nicht das eigentlich dafür geforderte Studium abgeschlossen hat?
  23. Warum ist sie dann trotzdem für die WKStA in diesem Bereich tätig?
  24. Welche dienstrechtlichen bzw. disziplinarrechtlichen Konsequenzen sind daraus zu ziehen, wenn die zitierten Compliance-Richtlinien tatsächlich verletzt oder umgangen wurden?