Regierung
So wirkt das Paket gegen die Teuerung
Die Bundesregierung präsentierte das neue Antiteuerungspaket. Dieses dritte Paket enthält Maßnahmen zur Entlastung in Form direkter Leistungen, allerdings auch längerfristig wirksame Reformen wie das Ende der kalten Progression. Zur Sache zeigt die konkreten Beispiele für die Entlastung, die Anpassung der Sozialleistungen und die Abschaffung der kalten Progression, wie sie für das Informationspapier der Koalitionsregierung errechnet wurden.
Heuer fünf Milliarden für Boni
Noch heuer kommt es zu einer große Entlastung für Haushalte, Steuerzahler und Unternehmen. Insgesamt 5 Mrd. Euro werden ausgeschüttet. Neben verschiedenen Zahlungen wie einem höheren Klimabonus und einem Antiteuerungsbonus für alle, gibt es auch eine Verlängerung des Wohnschirms, was einen Schutz vor Delogierung bedeutet. Damit hat die Bundesregierung wichtige Schritte gesetzt, um für betroffene Personen ein Abgleiten in die Armut zu vermeiden. Zusätzlich werden die Sozialleistungen valorisiert, also jährlich angepasst. Eine wesentlich, längerfristig wirksame Maßnahme, ist die Abschaffung der kalten Progression, Zur-Sache berichtete.
Zur Sache liegen die Berechnungen des Finanzministeriums zu Modellen vor. Zu berücksichtigen ist, dass es jeweils um drei Elemente geht:
- steuerliche Entlastung
- Abschaffung kalter Progression (um zu vermeiden, dass mit Bezügen die Lohnsteuer unverhältnismäßig ansteigt)
- Anpassung (Valorisierung) sozialer Leistungen.
Hier die Darstellung der konkreten Wirkung anhand angenommener Beispiele, jeweils zuerst die Wirkung für das Jahr 2022 und dann die – mit Abschaffung der kalten Progression – die Wirkung bis zum Jahr 2026:
Beispiel Familie mit 2 Kindern
Bei 4.000 € brutto gemeinsamen Einkommens bei einer Familie mit zwei Kindern und zwei Vollzeitangestellten gibt es für 2022 eine gesamte Entlastung von 2.865 €. Diese ergeben sich aus den Einmalzahlungen, wie dem Regionalen Klimabonus und dem Geld-Zurück-Bonus (je 250 €), der Einmalzahlung der erhöhten Familienbeihilfe und steuerlichen Entlastungen über den Absetzbetrag und den Familienbonus.
Bis 2026 erhält die 4-köpfige Familie insgesamt 5.255 €. Diese Entlastung setzt sich aus zwei Ausgleichen der kalten Progression zusammen. Auf der einen Seite der Ausgleich der Steuer und auf der anderen Seite jener der Familienbeihilfe.
Beispiel Pensionisten-Ehepaar
Wenn man zusammen eine Bruttopension von 2.400 € bezieht, genießt man eine Gesamtentlastung von 1.726 €. Auch hier kommt der Mix aus Geldzahlungen, insgesamt 500 € aus Klimabonus und Geld-Zurück-Bonus, und Steuererleichterungen über den Absatzbetrag zur Geltung.
Das Pensionistin-Ehepaar bekommt, anders als die Familie, nur die steuerliche Seite des Ausgleichs der kalten Progression und in diesem Beispiel, bei einer Bruttopension von monatlich 2.400 €, eine Entlastung von jährlich 2.382 €.
Beispiel Alleinerzieherin mit einem Kind
Für die alleinerziehende Frau mit einem Kind in diesem Beispiel beträgt die Gesamtentlastung für 2022 1.682 €. Bei 800 € Brutto bekommt sie, sowie ihr Kind, den Klimabonus, den Geld-Zurück-Bonus und zwei Einmalzahlungen in der Höhe von insgesamt 480 €.
In diesem Beispiel mit einem Bruttogehalt von 800 €, erhält die Alleinerzieherin mit einem Kind eine insgesamte Entlastung von 1.177 €, die sich wieder aus der steuerlichen und der Familienbeihilfe Seite zusammensetzt.