Innenpolitik

Rechtsanwälte drängen auf Reform der WKStA

Der Präsident des Rechtsanwaltskammertages, Armenak Utudjian, kritisiert langwierige Verfahren und Missachtung von Rechten unbeteiligter Personen. Foto: Screenshot "Kurier" 27.10., Zur-Sache

In der Justiz soll das Weisungsrecht gegenüber Staatsanwälten reformiert werden. In die aktuelle Debatte schalten sich jetzt Österreichs Rechtsanwälte ein. Der neue Präsident der Rechtsanwaltskammer, Armenak Utudjian, fordert eine Reform der Wirtschafts- und Korruptions-Staatsanwaltschaft (WKStA).

 

Kritik und Vorschläge des neuen Präsidenten

Der 58-jährige, seit 1993 in Wien als Anwalt tätige Armenak Utudjian, ist seit wenigen Tagen als Nachfolger von Rupert Wolff neuer Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages. In ersten Interviews für die Tageszeitungen „Kurier“ und „Der Standard“ verwies er auf standespolitische Anliegen. Dazu gehören etwa die Anpassung der pauschalen Vergütungen für Verfahrenshilfen oder Erleichterungen für Rechtsanwältinnen, die nach einer Karenz wieder in die Berufstätigkeit zurückkehren.

In den Interviews nehmen Antworten zu Fragen der Justizreform und der Wirtschafts- und Korruptions-Staatsanwaltschaft (WKStA) breiten Raum ein. Hier einige Zitate:

Zur Reform des Weisungsrechts und seiner neuen Regelung:
„Es wird sicher notwendig sein, das Parlament in geeigneter Weise einzubinden.“

 

Zu Ermittlungsverfahren:

„Es braucht jedenfalls volle Transparenz gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit, so wie das auch bisher bei Weisungen der Fall war. Aber natürlich muss man verhindern, dass in laufende Verfahren eingegriffen wird. Derartige Probleme sehen wir bei Untersuchungsausschüssen.“

 

Zur Kritik an der WKStA:
„Die Kritik Enzingers (Präsident der Wiener Rechtsanwaltskammer) ist sachlich gerechtfertigt. Gerade im Bereich der WKStA werden Beschuldigtenrechte vielfach nicht gewahrt. Es kommt zu Aktenleaks und zu Ermittlungsverfahren, die viel zu lange dauern. Auch die WKStA muss sich Kritik gefallen lassen.“

„Es darf nicht sein, dass Beschuldigte aus der Zeitung erfahren, welche Vorwürfe gegen sie erhoben werden.“

 

Was stört konkret an der Arbeit der WKStA?

„Aktenleaks, überlange Verfahren, massenhafte Sicherstellung von Datenträgern und dass Persönlichkeitsrechte von unbeteiligten Personen missachtet werden.“

 

Konsequenzen daraus wären:

„Es wäre dringend notwendig, die WKStA zu reformieren und effizienter zu gestalten.“

„Das Gebot der Stunde wäre, eine Limitierung einzuführen: Wenn ein Verfahren innerhalb von drei Jahren nicht anklagereif ist, muss es eingestellt werden. Eine zu lange Dauer ist unzumutbar für Beschuldigte.“