News
Regierung heizt Ausstieg aus Öl und Gas an
Die Bundesregierung traf in ihrer Ministerratssitzung am Mittwoch wesentliche Weichenstellungen zum schnelleren Ausstieg aus Öl und Gas. Dafür wird ein eigenes Förderprogramm aufgesetzt. Zudem startet für Unternehmen die Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss.
Ende fossiler Heizsysteme
Derzeit werden in Österreich rund 530.000 Ölheizungen (Hauszentralheizungen und Einzelöfen) in Wohngebäuden betrieben. Zudem befinden sich rund 100.000 Ölheizungen in Dienstleistungsgebäuden. Der Bestand an Kohleheizungen ist mit ca. 11.000 Anlagen (Hauszentralheizungen und Einzelöfen) verhältnismäßig geringer. Außerdem sind noch 1,25 Mio. Gasheizungsanlagen in Betrieb, davon befinden sich über eine Million in Wohngebäuden und der Rest in Dienstleistungsgebäuden.
Österreich hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2040 klimaneutral zu sein und einen schnellen Ausstieg aus Öl und Gas zu ermöglichen. Im Regierungsprogramm (2020-2024) wurde ein Ausstiegsplan für fossile Energieträger in der Raumwärme vereinbart.
Der nun im Ministerrat beschlossene Entwurf sieht einen stufenweisen Ausstieg aus fossiler Energie vor. Konkret bedeutet das ein Ende für fossile feste und flüssige Heizsysteme, die mit Kohle oder Öl betrieben werden, bis 2035, für fossile gasförmige Heizsysteme bis 2040. Zudem ist ein Ausstieg von fossilen Heizungen im Neubau ab 2023 vorgesehen. Bereits im nächsten Jahr dürfen also in neuen Gebäuden keine Gasheizungen mehr verbaut werden.
Dazu kommt der Ausstieg aus fossilen Energieträgern im Bestand, ein Erneuerbarengebot beim Tausch von Heizungsanlagen sowie ein Stilllegungsgebot von alten Heizanlagen. Nicht zuletzt beinhaltet der Entwurf des sogenannten Erneuerbaren-Wärme-Gesetz auch ein Umstellungsgebot von fossilen, dezentralen Heizungsanlagen auf zentrale, nicht für fossile Brennstoffe geeignete Heizungsanlagen. Hier bedarf es einer intensiven Einbindung der Bundesländer um diesen Ausstieg zu begünstigen, wie es in einer Medienmitteilung des Bundeskanzleramtes heißt.
Stromkostenausgleich 2022 für Unternehmen
Auch für Unternehmen wurden in der Ministerratssitzung zwei wichtige Entscheidungen zur Unterstützung in der Energiekrise getroffen. „Damit energieintensive Unternehmen auch während der schwierigen Situation auf den Energiemärkten weiterhin ihre Liquidität aufrechterhalten können und wettbewerbsfähig bleiben, wurde der Energiekostenzuschuss und die Strompreiskompensation auf den Weg gebracht. Der Energiekostenzuschuss unterstützt auch energieintensive Klein- und Mittelbetriebe, während sich die Strompreiskompensation an große Unternehmen richtet. Beide Maßnahmen sind wichtige Hilfen für die österreichische Wirtschaft und sichern Österreichs internationale Wettbewerbsfähigkeit und heimische Arbeitsplätze in dieser herausfordernden Zeit“, begründet Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher die Maßnahmen.
Mit dem Stromkosten-Ausgleichsgesetz bringt die Regierung eine Förderung auf den Weg, das Unternehmen mit hohen Strompreiskosten unterstützen soll. Die geplante Förderung umfasst einen Ausgleich der indirekten CO2-Kosten für das Kalenderjahr 2022. Ansuchen auf Förderung können von Unternehmen gestellt werden, die im Kalenderjahr 2022 indirekte CO2-Kosten zu tragen haben und in einer Anlage oder in mehreren Anlagen Produkte wie z.B. Lederbekleidung, Holz, Papier, Stahl, Kupfer, Aluminium, Chemikalien, etc. herstellen.
Anträge können für den Anteil des Jahresstromverbrauchs gestellt werden, der über 1 GWh liegt. Ansuchen können zwischen 1. Jänner und 30. Juni 2023 gestellt werden. Mit der Abwicklung der Förderung wird die Austria Wirtschaftsservice GmbH betraut.
Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss startet
Neben der Strompreiskompensation ist der Energiekostenzuschuss eine wichtige Maßnahme für energieintensive Unternehmen. Der Energiekostenzuschuss soll energieintensiven Klein- und Mittelbetrieben zugutekommen. Die gesetzliche Grundlage für die Fördermaßnahme wurde im Oktober beschlossen. Die Förderrichtlinien liegen derzeit bei der EU-Kommission zur sogenannten Notifikation.
Diese Genehmigung durch die EU-Kommission ist bei Unternehmensbeihilfen verpflichtend und wird in den nächsten Tagen erwartet. Das Ziel des Arbeits- und Wirtschaftsministeriums ist eine rasche Abwicklung des Energiekostenzuschusses, daher startet die Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss bereits am Montag, 7. November, und endet am Montag, 21. November 2022.
Mit dem Energiekostenzuschuss werden energieintensive Unternehmen, mit einer Förderung in der Höhe von 30 Prozent ihrer Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe unterstützt. Ab der Stufe 2 können nur mehr Strom und Erdgas gefördert werden. Insgesamt stehen für den Energiekostenzuschuss 1,3 Milliarden Euro zur Verfügung. Abgewickelt wird der Zuschuss im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft von der AWS, der Förderbank des Bundes.
Alle Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung finden Sie HIER.