Innenpolitik

Rechnungshof blitzt bei UPTS ab

Im vergangenen Jahr sind seitens des Rechnungshofes nach der Veröffentlichung des Rechenschaftsberichts der Volkspartei 2019 insgesamt 12 Mitteilungen an den Unabhängigen Parteien Transparenz Senat (UPTS) eingegangen. Ganze 10 hat dieser nun abgelehnt. Foto: Achim Bielek

Im vergangenen Jahr sind seitens des Rechnungshofes nach der Veröffentlichung des Rechenschaftsberichts der Volkspartei 2019 insgesamt 12 Mitteilungen an den Unabhängigen Parteien Transparenz Senat (UPTS) eingegangen. Ganze 10 hat dieser nun abgelehnt.

 

Erfolg auf allen Ebenen

Es werden wieder Verfahren eingestellt. Diesmal geht es um ganze 10 Mitteilungen, die der Rechnungshof an den UPTS gestellt hatte. In lediglich zwei Punkten teilt der UPTS die rechtliche Auffassung des Rechnungshofs. Konkret geht es dabei um eine Kredittilgung der Kärntner Volkspartei, bei der es sich allerdings nur um einen Buchungsfehler handelt. Das zweite Thema, das vom Rechnungshof übermittelt wurde, behandelt den Seniorenbund. „Der UPTS schreibt selbst, dass er die rechtliche Selbstständigkeit beider Organisationen anerkennt. Wir warten daher auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts“, hält Seniorenbund-Präsidentin Ingrid Korosec dazu fest.

„Bei der UPTS-Entscheidung betreffend des Seniorenbundes handelt es sich aus unserer Sicht um eine offene Rechtsfrage, die wir vor Gericht klären werden. Aufgrund dieser unterschiedlichen Rechtsauffassungen werden wir beim zuständigen Bundesverwaltungsgericht Beschwerde einlegen. Bemerkenswert ist jedenfalls, dass der UPTS in seiner Urteilsbegründung festhält, dass die grundsätzliche Rechtsfrage der Reichweite des Begriffs ‚politische Partei‘ in der bisherigen Spruchpraxis noch nicht eindeutig beantwortet ist. Wir sehen die Rechtsfrage daher als offen“, betont der Generalsekretär Christian Stocker in dieser Causa.

Zudem sei außerdem auffällig, dass der UPTS mit dieser Entscheidung die formaljuristische Betrachtungsweise verließe.

Eines allerdings bleibt laut Stocker: „Das ist aus Sicht der Volkspartei ein Erfolg auf allen Ebenen. Wir sehen nun einmal mehr, dass sich die oppositionellen Vorwürfe in Luft aufgelöst haben und lediglich zur öffentlichen Vorverurteilung geführt haben.“

 

Stocker: „Das ist aus Sicht der Volkspartei ein Erfolg auf allen Ebenen. Wir sehen nun einmal mehr, dass sich die oppositionellen Vorwürfe in Luft aufgelöst haben und lediglich zur öffentlichen Vorverurteilung geführt haben.“

Stocker: „Das ist aus Sicht der Volkspartei ein Erfolg auf allen Ebenen. Wir sehen nun einmal mehr, dass sich die oppositionellen Vorwürfe in Luft aufgelöst haben und lediglich zur öffentlichen Vorverurteilung geführt haben.“

 

50.000 Euro Strafe für die FPÖ

Beachtenswert ist in den Entscheidungen des UPTS auch, dass die restlichen, im Parlament vertretenen Parteien, hohe Strafen zahlen müssen. Aufgrund unzulässiger Spenden muss die SPÖ insgesamt 10.000 Euro zahlen. Die NEOS dürfen 8.508 Euro zahlen, weil ein Inserat nicht gemäß den Vorgaben ausgewiesen wurde. Auch die Grünen müssen wegen eines Vergehens bezüglich einer Spende 9.876 Euro löhnen.

Die höchste Strafe fasst die FPÖ aus. Sie muss 50.000 Euro wegen einer unzulässigen Parteispende abdrücken. Konkret geht es dabei um Druckkosten für die Zeitschrift „OÖ Informiert“ in der Höhe von 43.210,68 Euro, die vom Freiheitlichen Bildungswerk Oberösterreich übernommen wurden und nicht unverzüglich an den Rechnungshof weitergeleitet wurde.

 

Der Unabhängige Parteien Transparenz Senat (UPTS)

„Der unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) – eine durch Verfassungsbestimmung unabhängig gestellte Behörde – ist zur Verhängung von Geldbußen und Geldstrafen bei Verstößen gegen bestimmte Regelungen des Parteiengesetzes (beim Bundeskanzleramt) eingerichtet (vergleiche § 10 Absatz 8 und §§ 11 bis 12a Parteiengesetz (PartG) 2012 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nummer 125/2022). Die Verhängung von Geldbußen kann nur aufgrund einer Mitteilung des Rechnungshofes (vergleiche § 11 Absatz 1 in Verbindung mit § 12 Absatz 1 PartG) erfolgen. Die Mitglieder sind in Ausübung ihres Amtes unabhängig und an keine Weisungen gebunden. Die für die organisatorisch-administrativen Angelegenheiten zuständige Geschäftsstelle des Senates ist beim Bundeskanzleramt eingerichtet.“ (Zitat: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/unabhangiger-parteien-transparenz-senat.html)

Alle verlinkten Bescheide sind noch nicht rechtskräftig und können von den Parteien noch beeinsprucht werden.

Im vergangenen Jahr sind seitens des Rechnungshofes nach der Veröffentlichung des Rechenschaftsberichts der Volkspartei 2019 insgesamt 12 Mitteilungen an den Unabhängigen Parteien Transparenz Senat (UPTS) eingegangen. Ganze 10 hat dieser nun abgelehnt. Foto: Achim Bielek
Im vergangenen Jahr sind seitens des Rechnungshofes nach der Veröffentlichung des Rechenschaftsberichts der Volkspartei 2019 insgesamt 12 Mitteilungen an den Unabhängigen Parteien Transparenz Senat (UPTS) eingegangen. Ganze 10 hat dieser nun abgelehnt. Foto: Achim Bielek