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Regierung beschleunigt Ausbau der Photovoltaik

Der Ausbau der Photovoltaik wird erleichtert und beschleunigt: Beim Kauf der Anlagen entfällt die Umsatzsteuer. Dies ein Teil des Maßnahmenpakets, um Bauwirtschaft und Energiewende zu stärken. Foto: iStock/Stadtratte

Strom aus erneuerbaren Energien soll rascher ausgebaut werden, auch durch Anlagen der Photovoltaik. Die Bundesregierung hat sich auf die Investitionszuschüsse für 2023 geeinigt. Ab 23. März werden Anträge angenommen.

 

Vorrang für Energiewende

Die Energiewende hat Priorität, erklärte Klimaministerin Eleonore Gewessler im Pressefoyer nach dem Ministerrat. Bis zum Jahr 2030 sollte der Stromverbrauch zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energie gedeckt werden, sagte Finanzminister Magnus Brunner: „Wir wollen die Energiewende nochmals deutlich beschleunigen.“

 

Zuschuss zur Investitionen

Dazu werden Förderungen aus einem mit 600 Mio. Euro dotierten Topf vergeben, mit denen Anlagen zur Erzeugung und zur Speicherung von Strom aus erneuerbaren Quellen mitfinanziert werden.

Die neue Verordnung regelt konkret die Durchführung und Abwicklung von Investitionszuschüssen für die Errichtung und Erweiterung von Anlagen der Photovoltaik, Windkraft, Wasserkraft und Biomasse, die der Erzeugung und Speicherung von Strom dienen.

 

Antrag nach  Baubeginn, aber vor Betrieb

Zur finanziellen Unterstützung kommen administrative Vereinfachungen. Anträge können noch nach Beginn der Arbeiten gestellt werden, eine Förderzusage ist lediglich für den Start des Betriebs erforderlich.

Anträge auf Förderung können ab 23. März 2023 gestellt werden, einzureichen unter bei der EAG-Abwicklungsstelle.

Information und Einreichung unter: EAG Abwicklungsstelle

Information und Einreichung unter: EAG Abwicklungsstelle

Elektriker erfreut über neue Vereinfachung

Ausdrücklich begrüßt wurde die neue Verordnung von Andreas Wirth, Bundesinnungsmeister der Elektriker. Er bedankte sich in einer Aussendung speziell bei ÖVP-Energiesprecherin Tanja Graf und Ministerin Gewessler „für die Kurskorrektur und die gute Zusammenarbeit“. Die bisherige – nun geänderte – Förderpraxis habe nämlich bei Elektrikerinnen und Elektrikern, Kundinnen und Kunden „für Irritationen und Verwirrungen gesorgt“. Die nunmehrig neue Regelung „geht in die richtige Richtung“, so Wirth.

Der Ausbau der Photovoltaik wird erleichtert und beschleunigt: Beim Kauf der Anlagen entfällt die Umsatzsteuer. Dies ein Teil des Maßnahmenpakets, um Bauwirtschaft und Energiewende zu stärken. Foto: iStock/Stadtratte
Der Ausbau der Photovoltaik wird erleichtert und beschleunigt: Beim Kauf der Anlagen entfällt die Umsatzsteuer. Dies ist ein Teil des Maßnahmenpakets, um Bauwirtschaft und Energiewende zu stärken. Foto: iStock/Stadtratte