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Tourismusförderung wird auf neue Beine gestellt

Mit der Neuaufstellung der gewerblichen Tourismusförderung setzt die Bundesregierung ein klares Zeichen für nachhaltige Investitionen. Foto: BKA / Andy Wenzel

Ab April wird die gewerbliche Tourismusförderung des Bundes auf neue Beine gestellt. Für das Jahr 2023 werden dadurch Fördermittel in der Höhe von 24,5 Millionen Euro von Seiten des Bundes für Investitionsprojekte von kleinen und mittleren Unternehmen zur Verfügung gestellt. Daneben besteht gemäß KMU-Fördergesetz ein noch verfügbarer Haftungsrahmen in Höhe von rund 270 Mio. Euro. Mit der gewerblichen Tourismusförderung konnte zuletzt ein Investitionsvolumen von über einer halben Mrd. Euro pro Jahr unterstützt werden.

 

Fokus auf Nachhaltigkeit und Resilienz

Im Regierungsprogramm 2020 – 2024, sowie im „Plan T – Masterplan für Tourismus“, wurde eine Neuausrichtung der gewerblichen Tourismusförderung in Aussicht gestellt. Der diesbezügliche Prozess konnte im März 2023 erfolgreich abgeschlossen werden. Bei der Überarbeitung der Förderrichtlinien wurde ein starker Fokus auf Nachhaltigkeit und Resilienz gelegt. Parallel dazu wurde auch die Zusammenarbeit mit der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank GmbH (OeHT) im Zuge einer europaweiten Ausschreibung auf ein neues Fundament gestellt.

„Mit der Neuausrichtung der gewerblichen Tourismusförderung des Bundes reagieren wir auf aktuelle tourismuspolitische Herausforderungen. Unser Ziel ist, dass die Branche die rezenten multiplen Krisen bestmöglich meistert und gestärkt in die Zukunft geht“, so die Staatssekretärin für Tourismus, Susanne Kraus-Winkler.

 

Wichtigste Förderinstrumente & Nachhaltigkeitsbonus

Wie bereits in der Vergangenheit umfasst das Förderportfolio der gewerblichen Tourismusförderung weiterhin Zuschüsse, geförderte Kredite und Haftungen (wie im KMU-Förderungsgesetz vorgesehen). Die Förderschwerpunkte sind Qualitätsverbesserungen, Betriebsgrößenoptimierungen sowie Betriebsübergaben, wobei stets ein starker Fokus auf Nachhaltigkeit und Resilienz liegt.

Dieser Fokus zeigt sich insbesondere an der Weiterentwicklung des Investitionszuschusses, der künftig mit dem geförderten Kredit kombiniert und als „Nachhaltigkeitsbonus“ bezeichnet wird. Fortan kann dieser Nachhaltigkeitsbonus bis zu 7% des nachhaltigkeitsrelevanten Anteils einer Investition betragen (statt bisher 5%), wobei er ausschließlich für nachhaltige Investitionen in den Bereichen Ökologie, Soziales sowie Ökonomie vergeben wird.

„Die neu-ausgerichtete gewerbliche Tourismusförderung ist ein Rundum-Paket für den nächsten Schritt in Richtung Nachhaltigkeit“, so Kraus-Winkler abschließend.