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Medienpaket kommt ins Parlament. Das sind die Vorschläge

Österreichs Medienlandschaft soll durch ein neues Gesetz gestärkt werden. Das Parlament ist nun am Zug. Foto: Screenshot Zur-Sache/Austria Kiosk

Es ist ein umfangreiches Gesetzespaket zur österreichischen Medienpolitik und Stärkung des Medienstandortes, das Medienministerin Susanne Raab am Donnerstag im Parlament für den weiteren Beschlussprozess einbringt. Zentrales Element: Mehr Transparenz bei Inseraten.

Dem Parlament wird von Medienministerin Susanne Raab ein umfassendes Medienpaket zugeleitet: Eine Novelle zur Medientransparenz, eine neue Qualitätsjournalismusförderung und das Gesetz zur Zukunft der Wiener Zeitung. Alle drei Gesetze waren bereits in Begutachtung und liegen nun zur Beschlussfassung dem Parlament vor.

 

Lücken werden geschlossen

Das bestehende Medientransparenzgesetz aus dem Jahr 2012 ist in die Jahre gekommen und weist immer noch viele Lücken auf, wie das Bundeskanzleramt am Donnerstag in einer Presseaussendung erklärte. Dabei ist klar, dass es gerade bei der Verwendung öffentlicher Mittel für Einschaltungen und Inserate lückenlose Transparenz braucht.

Mit dem neuen Medientransparenzgesetz wird genau das gewährleistet: Ein Mehr an Transparenz ab dem ersten Euro, bessere Nachvollziehbarkeit bei Einschaltungen und Medienkooperationen durch öffentliche Rechtsträger und ein Lückenschluss bei deren Vergabe. Das neue Gesetz wurde in den letzten Wochen nach erfolgter Begutachtung überarbeitet und wird nun dem Nationalrat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Bagatellgrenze fällt

Im Detail umfasst das neue Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz (kurz: MedKF-TG) zahlreiche Neuerungen, die Einschaltungen und Medienkooperationen der öffentlichen Hand transparenter, nachvollziehbarer und leichter einsehbar machen: So müssen künftig alle Einschaltungen und Medienkooperationen unabhängig von der Frequenz der Erscheinung eines Mediums und bereits ab dem ersten Euro lückenlos an die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) gemeldet werden – die bisherige Bagatellgrenze von 5.000 Euro fällt. Die Meldepflichten wurden außerdem auf die Kommunikationskanäle Social Media, Plakatwerbung und Kinowerbung erweitert.

Für jede Kampagne mit einem Budgetvolumen von mehr als 150.000 Euro ist in Zukunft darüber hinaus ein Transparenzbericht zu erstellen und zu veröffentlichen und für jede Kampagne ab einer Million Euro Budget ist zusätzlich zum Transparenzbericht eine Wirkungsanalyse durchzuführen.

Im Transparenzbericht soll genau ersichtlich sein, in welchen Medien um welche Summe mit welchen Sujets geworben wird. Die Wirkungsanalyse soll klar definierte Ziele und Indikatoren zur Beurteilung der Zielerreichung darlegen. Der Strafrahmen bei Nichteinmeldung wurde verdoppelt und beträgt in Zukunft 60.000 Euro und im Wiederholungsfall 100.000 Euro.

 

Raab will „100-prozentige Transparenz“ schaffen

Medienministerin Raab erklärt zum vorliegenden Transparenzpaket, dass Informationskampagnen der öffentlichen Hand per se nichts Schlechtes seien. „Mit dem neuen Medientransparenzgesetz schaffen wir aber jetzt 100-prozentige Transparenz und bessere Nachvollziehbarkeit. Die Öffentlichkeit hat ein Recht zu wissen, was mit den Steuergeldern passiert“, so Raab anlässlich der Übermittlung des Gesetzespakets an das Parlament.

Qualitätsjournalismus wird neu gefördert.

Medien sind die vierte Säule jeder funktionierenden Demokratie und erfüllen demokratie- und gesellschaftspolitisch wichtige Aufgaben. Um sie in dieser Funktion zu unterstützen und sie gleichzeitig in Konkurrenz zu internationalen Konzernen zu stärken, wird mit der neuen Qualitätsjournalismusförderung die Medienförderung in Österreich auf neue Beine gestellt.

Die existierende Presseförderung wurde um zwei Fördertöpfe ergänzt: Nach der im Herbst 2022 ins Leben gerufenen Digitaltransformationsförderung, im Rahmen derer im letzten Jahr rund 54 Millionen Euro und ab diesem Jahr jährlich rund 20 Millionen Euro an heimische Medien ausgeschüttet wurden, wird nun eine neue Qualitätsjournalismusförderung im Umfang von insgesamt 20 Millionen Euro gesetzlich verankert.

Diese neue Förderung setzt sich wie folgt zusammen: Für alle Medien unabhängig von der Erscheinungsweise und vom Verkaufsmodell (inklusive reiner Online-Medien) werden 15 Millionen Euro Journalismus-Förderung ausgezahlt. Die Höhe der Förderung orientiert sich an der Anzahl angestellter Journalistinnen und Journalisten nach Kollektivvertrag oder kollektivvertragsähnlichen Verträgen, der Anzahl von Auslandskorrespondenten und weiteren Rahmenbedingungen in den Verlagen wie Redaktionsstatut, Fehlermanagement-System, Qualitätssicherungs-System und Frauenförderpläne.

 

Österreichs Medien gegen internationale Konzerne stärken

Zusätzlich stehen rund 2,5 Millionen Euro für Förderungen im Sinne der inhaltlichen Vielfalt zur Verfügung. Darüber hinaus werden in Zukunft 1,5 Millionen Euro für die Förderung der Aus- und Weiterbildung in Medienunternehmen ausgezahlt. Die bereits existierenden Fördermittel für die Medienkompetenz werden um rund 50 Prozent auf die Summe von 700.000 Euro jährlich erhöht. Die Förderung der Selbstkontrolle der Medien und von Presseclubs wurde im Vergleich zum Begutachtungsentwurf ebenfalls erhöht (250.000 Euro).

„Österreichs Medien stehen aufgrund der vermehrten Digitalisierung und durch die Konkurrenz internationaler Konzerne zunehmend unter Druck. Durch die Digitaltransformationsförderung und die neue Qualitätsjournalismusförderung haben wir zwei neue Instrumente, mit denen wir die Medienvielfalt sichern und den heimischen Medienstandort stärken. Diese Förderungen unterstützen unabhängigen und kritischen Journalismus, der für jede Demokratie unerlässlich ist. Ich hoffe auf eine breite Unterstützung auch im Parlament und eine baldige Beschlussfassung im Sinne des österreichischen Medienstandorts“, so die Ministerin.

 

Wiener Zeitung „neu“

Im dritten Initiativantrag geht es um die Zukunft der im Bundeseigentum stehenden Wiener Zeitung. Durch den Wegfall der Finanzierung durch die Pflichtveröffentlichungen wurde eine Transformation des Geschäftsmodells notwendig. Das neue Geschäftsmodell sieht vor, dass die Zukunft der Wiener Zeitung gesichert wird und sie unter Berücksichtigung hoher journalistischer Qualitätsstandards und eines Redaktionsstatuts als Online-Medium und nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel mindestens 10 Mal jährlich in Print erscheinen soll.

Ein neues digitales „schwarzes Brett“ als Verlautbarungs- und Informationsplattform wird für die Pflichtveröffentlichungen etabliert, dabei sollen die Veröffentlichungen grundsätzlich entgeltfrei erfolgen und auch unentgeltlich abgerufen werden können.

Des Weiteren wird der „Media Hub Austria“ eingerichtet, der zukunftsorientierte Praxisprogramme für Journalistinnen und Journalisten anbietet sowie Medienwissen für Bürgerinnen und Bürger vermitteln soll. Auf Grundlage einer Vielzahl von Stellungnahmen wurde im „Media Hub Austria“ ein weiterer Beirat eingerichtet und weitere Bestimmungen werden ausgearbeitet, um die Unabhängigkeit zusätzlich zu stärken.