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EuGH bestätigt Rechtmäßigkeit der AUA-Rettung während der Pandemie
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Montag die Rechtmäßigkeit der staatlichen Rettung der Austrian Airlines (AUA) während der Coronapandemie bestätigt. Die Klage der Billigfluggesellschaften Ryanair und Laudamotion gegen die Hilfsmaßnahmen wurde endgültig abgewiesen.
Im Zentrum des Rechtsstreits stand eine Beihilfe der Republik Österreich aus dem Jahr 2020 in Höhe von 150 Millionen Euro, die der AUA zur Bewältigung der durch die Pandemie entstandenen Schäden gewährt wurde. Bereits in erster Instanz war die Klage von Ryanair und Laudamotion beim EU-Gericht (EuG) gescheitert. Die beiden Fluggesellschaften legten daraufhin Berufung ein, die nun vom EuGH zurückgewiesen wurde, wie mehrere Medien am Montag berichten.
Staat durfte helfen
Die Luxemburger Richter entschieden, dass ein Land „eine Beihilfe, mit der durch ein außergewöhnliches Ereignis entstandene Schäden beseitigt werden sollen, aus objektiven Gründen einem einzelnen Unternehmen vorbehalten“ könne. In der Begründung des Urteils wurde hervorgehoben, dass die AUA in Österreich eine weitaus größere Rolle spiele und stärker von den Covid-19-Beschränkungen betroffen gewesen sei als Ryanair.
AUA zahlte Kredit vollständig zurück
Die Austrian Airlines wurden im Juni 2020 nach der ersten Pandemiewelle mit insgesamt 600 Millionen Euro gerettet. Die von den beiden Fluglinien bekämpften 150 Millionen Euro flossen direkt von der Staatskasse auf die Konten der Airline und mussten nicht zurückgezahlt werden. Zudem erhielt die Fluglinie einen 300 Millionen Euro schweren Kredit, für den die Republik Österreich die Haftung übernahm. Dieser Kredit wurde inzwischen von der AUA zurückgezahlt. Weitere 150 Millionen Euro steuerte der deutsche Eigentümer Lufthansa bei.
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