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Ausgeliefert
Ausgeliefert: Der Nationalrat hat dem Auslieferungsbegehren der Staatsanwaltschaft für die vier FPÖ-Abgeordneten Herbert Kickl, Martin Graf, Norbert Nehmeth zugestimmt. Kickl steht im Verdacht der Falschaussage.
Ausgeliefert zur Strafverfolgung
Konkret wird Herbert Kickl vorgeworfen, im Untersuchungsausschuss zum „Rot-blauen Machtmissbrauch“ falsch ausgesagt zu haben. Es geht dabei um Inserate der Freiheitlichen und um die Werbeagentur Ideenschmiede in Klagenfurt. Gegen erfolgte eine Anzeige wegen des Verdachts der Falschaussage.
Der Vorwurf gegen Kickl ist für den ÖVP-Abgeordneten Christoph Zarits schwerwiegend. Kickl sei vor dem U-Ausschuss zu seiner Zeit als Innenminister befragt worden, nicht zu jener Zeit als Abgeordneter, daher gelte der Schutz der Immunität nicht.
Gegen die drei anderen Abgeordneten besteht der Verdacht auf Verstoß gegen das NS-Verbotsgesetz. Diese drei Abgeordneten haben in Wien an einem Begräbnis teilgenommen, bei dem ein Lied gesungen worden sein soll, das auch von der „Schutzstaffel“, der SS der Nationalsozialisten in Deutschland, gesungen worden sein soll.
Die Auslieferungsbegehren wurden mit breiter Mehrheit von den Fraktionen ÖVP, SPÖ, Grüne und Neos beschlossen. Die FPÖ stimmte dagegen. Für die Betroffenen, die alle Vorwürfe bestreiten, gilt die Unschuldsvermutung.