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2025 bleibt Förderung für Photovoltaik und Heizungstausch

Die Förderungen für PV-Anlagen bleiben auch 2025 aufrecht. Foto: istock / anatoliy_gleb

Die Förderungen für den Heizungstausch und die thermische Sanierung von Wohnhäusern werden auch im Jahr 2025 fortgesetzt. Auch die Anschaffung von Photovoltaik-Anlagen für Privatpersonen bleibt weiter umsatzsteuerfrei. Prämien für E-Fahrzeuge gibt es allerdings nur noch bis Ende Mai.

 

Heizungstausch: „Raus aus Öl und Gas“ wird verlängert

Die Aktion „Raus aus Öl und Gas“ bleibt bis Ende 2025 bestehen. Dabei werden der Austausch von Öl- oder Gasheizungen durch klimafreundliche Alternativen und thermische Sanierungen großzügig gefördert. Der Bund übernimmt bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten, abhängig von der eingesetzten Technologie. Haushalte im unteren Einkommensdrittel können sogar bis zu 100 Prozent der Kosten ersetzt bekommen. Ergänzend dazu gibt es Förderprogramme von Ländern und Gemeinden, die sich kombinieren lassen.

 

Photovoltaik: Umsatzsteuerbefreiung bleibt

Auch die Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaik-Anlagen mit einer Spitzenleistung von bis zu 35 Kilowatt (kWp) wird bis Ende 2025 fortgeführt. Ebenso Balkonkraftwerke – kleine PV-Anlagen, die einfach an Steckdosen angeschlossen werden können und maximal 800 Watt Leistung liefern – profitieren von dieser Regelung. Mit der Fortsetzung dieser Fördermodelle soll den privaten Ausbau erneuerbarer Energien weiter fördern. (Zur-Sache berichtete)

 

E-Fahrzeuge: Prämien nur bis Mai 2025

Wer auf E-Mobilität umsteigen möchte, muss sich jedoch beeilen: Die Förderungen für private Elektrofahrzeuge und Ladeinfrastruktur laufen nach jetzigem Stand nur noch bis zum 31. Mai 2025. Für E-Autos beträgt die Prämie insgesamt 5.000 Euro. Auch für die Anschaffung privater Ladestationen gibt es finanzielle Unterstützung.