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Systeme überlastet, wenig Integration: Regierung stoppt Nachzug

Die Systeme in Bildung, Sozial- und Gesundheitswesen sind überlastet, erklärt Bundesministerin Claudia Plakolm. Der weitere Familiennachzug wird befristet ausgesetzt, denn die Integration gelinge kaum. Foto: Bka/Brauneis

Die Systeme sind überlastet: Österreich war in den vergangenen Jahren mit hohen Zahlen schutzsuchender Menschen konfrontiert. Der Familiennachzug führte letztlich zu einer Überlastung an Schulen, im Gesundheits- und im Sozialwesen. Daher soll er ausgesetzt werden. Die Regierung leitete ein Initiativantrag an das Parlament.

 

Zahlen belegen Anstieg

Die Zahlen des starken Familiennachzugs von schutzberechtigten Personen zeigen einen gravierenden Anstieg: Allein im Jahr 2023 erfolgten 9.254 Einreisen von Familienangehörigen schutzberechtigter Personen. Im Jahr 2024 waren es 7.762 Personen. In beiden Jahren war der Großteil minderjährig und schulpflichtig.

Durch den enormen Zuzug sind Systeme bereits ausgelastet bzw. wurden die Kapazitätsgrenzen dadurch bereits überschritten. Dies wird vor allem im Bildungs-, Gesundheits- oder Sozialbereich sichtbar und spürbar. Ohne weitergehende Maßnahmen würde dies den sozialen Frieden in Österreich gefährden.

Einigkeit der drei Koalitionsparteien im Ministerrat: Befristeter Stopp für Familiennachzug. Foto: Andy Wenzel

Einigkeit im Ministerrat: Befristeter Stopp für Familiennachzug. Foto: Andy Wenzel

EU-Minister informiert

Es war somit dringend geboten, Schritte zu setzen, erläutert die Bundesregierung:

Daher hat der zuständige Bundesminister für Inneres im Rahmen des Rates der EU-Innenminister in Brüssel am 5. März 2025 die EU-Kommission darüber informiert, dass Österreich wegen Überlastung der Systeme den Familiennachzug stoppt.

Im Ministerratsvortrag vom 12. März hat die Bundesregierung beschlossen, alle notwendigen Schritte auf EU- und nationaler Ebene, inklusive der erforderlichen gesetzlichen Regelungen unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH, zu setzen, um den Familiennachzug mit sofortiger Wirkung vorübergehend zu stoppen und so die öffentliche Ordnung sicherzustellen.

In der heutigen Nationalratssitzung am 26. März bringen die Parlamentsklubs der Volkspartei, Sozialdemokratie und NEOS einen Initiativantrag zum Stopp des Familiennachzugs ein. Der Initiativantrag an den Nationalrat sieht vor, dass die Regierung die Möglichkeit bekommt, per Verordnung festzulegen, dass Anträge auf Familiennachzug vorübergehend ausgesetzt werden.

Bundeskanzler Christian Stocker: Wir handeln in Verantwortung für Österreich. Foto: Bka

Bundeskanzler Christian Stocker: Wir handeln in Verantwortung für Österreich. Foto: Bka

Schutz vor Überlastung der Systeme

Wie Bundeskanzler Christian Stocker dazu erklärte, werde der Familiennachzug gestoppt, um die Systeme vor weiterer Überlastung zu schützen: „Wir kommen damit als Regierung unserer Verantwortung gegenüber den Österreicherinnen und Österreichern nach.“

Wenn wichtige Bereiche unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens wie Schule, Gesundheit, aber auch Sicherheit überlastet werden, muss man Gegenmaßnahmen ergreifen, sagte dazu Innenminister Gerhard Karner: „Durch die aktuelle Gesetzesnovelle setzen wir gemeinsam einen wichtigen Schritt, um den Familiennachzug nachhaltig und rechtskonform zu stoppen.“

 

Rechtskonforme Lösung

Der Initiativantrag sieht laut Bundesministerin Claudia Plakolm vor, den Paragraf 36a des Asylgesetzes zu ändern. Wie Plakolm nach dem Ministerrat vor Medien erklärte, ist die Gesetzesänderung eine Verordnungsermächtigung: „Diese schafft die Grundlage, dass die Bundesregierung per Verordnung den Familiennachzug aussetzen kann.“ Denn zur Überlastung der Systeme zeige sich, dass nachgezogene Personen erhebliche Schwierigkeiten in der Integration haben.

Diese Schritte erfolgen im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates. Per Verordnung wird dann in einem nächsten Schritt durch den Innenminister festgestellt, dass die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und der inneren Sicherheit gefährdet sind. Damit darf Österreich vom EU-Asylrecht abweichen. Geplant ist, den Familiennachzug für sechs Monate auszusetzen, allerdings mit der Option auf Verlängerung bis längstens Mai 2027.

Die Systeme in Bildung, Sozial- und Gesundheitswesen sind überlastet, erklärt Bundesministerin Claudia Plakolm. Der weitere Familiennachzug wird befristet ausgesetzt, denn die Integration gelinge kaum. Foto: Bka/Brauneis
Die Systeme in Bildung, Sozial- und Gesundheitswesen sind überlastet, erklärt Bundesministerin Claudia Plakolm. Der weitere Familiennachzug wird befristet ausgesetzt, denn die Integration gelinge kaum. Foto: Bka/Brauneis