News
Teilpension kommt: Hammer würdigt Win-Win-Situation

Der Sozialausschuss des Nationalrats hat am Mittwoch den Weg für die Einführung der sogenannten „Teilpension“ geebnet. Ab kommendem Jahr wird älteren Beschäftigten damit ermöglicht, Teilzeit zu arbeiten und parallel dazu bereits einen Teil ihrer Pension zu beziehen. ÖVP_Abgeodneter Michael Hammer spricht von einer „Win-Win-Situation sowohl für das Pensionssystem, aber auch für die Menschen, die diese Pensionsart in Anspruch nehmen”.
Wahlfreiheit für den Übergang
“Damit wird ein flexibler, selbstbestimmter Übergang vom Erwerbsleben in die Pension mit echter Wahlfreiheit ermöglicht”, erklärte Hammer anlässlich der Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Nationalrates am Mittwoch fest, bei dem es um das Teilpensionsgesetz ging.

ÖVP-Abg. Michael Hammer: Teilpension ein Gewinn für Personen und Pensionsystem. Foto: Thomas Topf
Anteilige Pension
Konkret sieht das Modell vor, dass Personen mit einem Pensionsanspruch – etwa auf Korridorpension, Langzeitversicherten- oder Regelpension – künftig ihre Arbeitszeit um 25, 50 oder 75 Prozent reduzieren können. Für diesen Teil wird anteilig Pension ausbezahlt, der verbleibende Betrag bleibt im Pensionskonto und erhöht später die Vollpension.
Damit fließen weiterhin Beiträge in das Sozial- und Steuersystem – eine Win-Win-Situation für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie den Staat. Außerdem können die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer langsam aus dem Erwerbsleben ausgleiten – was insgesamt vielen Menschen entgegenkomme.
Faktisches Pensionsantrittsalter steigt
Dieser neue Weg wirke auch dem Trend zu Frühpensionierungen entgegen und helfe dabei, das faktische Pensionsantrittsalter zu erhöhen. Denn die demografische Entwicklung stelle unser System vor große Herausforderungen, so Hammer. “Die Teilpension ist damit nicht nur ein sozialpolitisches Reforminstrument, sondern ein zukunftsweisendes Signal: Wer länger arbeiten will, soll dabei unterstützt werden – fair, flexibel und zukunftsorientiert.”
Übergangsfrist für Altersteilzeit
Parallel zur Einführung der Teilpension sieht der Gesetzentwurf Einschränkungen bei der Altersteilzeit vor. Demnach soll ein gewisser Lohnausgleich in Form von Altersteilzeitgeld künftig nur noch für maximal drei Jahre gebühren. Hier gibt es aber eine längere Übergangsfrist: So soll bei Antritt der Altersteilzeit 2026 noch viereineinhalb Jahre, bei Antritt 2027 vier Jahre und bei Antritt 2028 dreieinhalb Jahre lang Altersteilzeitgeld gewährt werden.
Reichen die Einsparungen im Pensionssystem bis 2030 nicht aus, kommt außerdem ein Nachhaltigkeitsmechanismus zum Tragen, der die künftige Regierung zu weiteren Maßnahmen verpflichtet. “Ziel ist es, unser gut ausgebautes Pensionssystem weiterhin nachhaltig zu sichern. Und das ist nur möglich, wenn die richtigen Maßnahmen gesetzt werden”, schloss Hammer.
