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FPÖ scheitert mit U-Ausschuss-Verlangen

Zurück an den Start heißt es für Herbert Kickl und das von der FPÖ geforderte Verlangen nach Einsetzung eines Untersuchungsausschusses. Foto: Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Das von der Freiheitlichen Partei eingebrachte Verlangen für einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss ist im Geschäftsordnungsausschuss „glatt durchgefallen“. ÖVP-Sicherheitssprecher Andreas Hanger erklärte, dass die fehlende Verfassungskonformität der Hauptgrund für die Ablehnung durch die Mehrheit des Ausschusses gewesen sei.

 

Hanger: FPÖ soll U-Ausschuss-Verlangen überarbeiten

„Das U-Ausschuss-Verlangen der FPÖ ist im gestrigen Geschäftsordnungsausschuss glatt durchgefallen. Die Verfassungskonformität ist nicht gegeben, das bedeutet für die FPÖ: Nicht genügend, setzen”, so ÖVP-Abgeordneter Andreas Hanger in einer Aussendung, der bereits im Vorfeld der Sitzung des Ausschusses die Richtigkeit des Verlangens anzweifelte (Zur-Sache berichtete).

Hanger stellte klar, dass die Grundlage für einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss fehle, da das Verlangen nicht einmal in Ansätzen den verfassungsrechtlichen Anforderungen entspreche. Die Verfahrensordnung sei in Hinblick auf den Untersuchungsgegenstand klar: Dieser hat sich auf einen abgeschlossenen Vorgang der Vollziehung des Bundes zu beziehen, muss klare zeitliche Eingrenzungen beinhalten und auf konkrete Sachverhalte abzielen. Nun sei es laut Hanger den Freiheitlichen unbenommen, den Weg zum Verfassungsgerichtshof zu beschreiten. Der Abgeordnete Hanger forderte die Blauen jedoch auf, ihr Verlangen zu überarbeiten.

„Effizienter wäre es jedoch, wenn man sich im FPÖ-Klub nochmals hinsetzt und den Untersuchungsgegenstand insoweit überarbeitet, damit er den verfassungsrechtlichen Vorgaben auch entspricht”, appelliert Hanger an die blaue Fraktion.

 

ÖVP fordert Einhaltung der Verfassung

Die Volkspartei bekenne sich klar zu Transparenz und Rechtsstaatlichkeit, wozu auch die Einhaltung der Verfassung gehöre, so Hanger. Er kritisierte, dass das Verlangen der FPÖ unbestimmt und schwammig sei und zwei völlig verschiedene Untersuchungen vereine, da man sich innerhalb des FPÖ-Klubs nicht auf ein Thema einigen konnte. Solche internen Streitigkeiten seien jedoch nicht Aufgabe parlamentarischer Untersuchungsausschüsse. Hanger unterstrich die Bedeutung eines U-Ausschusses als „schärfstes Kontrollinstrument des österreichischen Parlamentarismus”, das mit Sorgfalt und auf Grundlage der Verfassung einzusetzen sei.

 

Warten auf FPÖ-Vorschlag

Bezüglich der Live-Übertragungen aus U-Ausschuss-Sitzungen forderte Hanger die Freiheitlichen erneut auf, einen konkreten Vorschlag zu machen, der ein gesundes Gleichgewicht zwischen Transparenz und dem Schutz der Grundrechte wahre. Er kritisierte das reine Polemisieren der FPÖ und betonte die Notwendigkeit einer ernsthaften parlamentarischen Arbeit.

„Wir stehen für parlamentarische Arbeit im Zeichen der Menschen und unseres Landes. Dazu gehört auch die Aufklärungsarbeit in Untersuchungsausschüssen. Die FPÖ ist nun am Zug, ihr mangelhaftes Verlangen auf rechtlich solide Beine zu stellen – dann kann die Aufklärungsarbeit auch rasch beginnen.”

Zurück an den Start heißt es für Herbert Kickl und das von der FPÖ geforderte Verlangen nach Einsetzung eines Untersuchungsausschusses. Foto: Parlamentsdirektion/Thomas Topf
Zurück an den Start heißt es für Herbert Kickl und das von der FPÖ geforderte Verlangen nach Einsetzung eines Untersuchungsausschusses. Foto: Parlamentsdirektion/Thomas Topf
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