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Tabakmonopol wird reformiert: Transparente Vertriebswege, Verbot von Onlinehandel
Die Bundesregierung hat am Dienstag eine Novelle des Tabakmonopolgesetzes beschlossen. Das Gesetz wird nun dem Parlament zur weiteren Behandlung zugeleitet. Ziel ist, den Markt für sensible Genusswaren – Nikotin‑ und Tabakprodukte, Pouches, E‑Liquids und CBD‑Hanf – klar zu strukturieren, den Jugend‑ und Gesundheitsschutz zu stärken und gleichzeitig das inklusive Beschäftigungsmodell zu erhalten.
Kernpunkte der Tabak-Reform
- Der Verkauf von Nikotin‑ und Tabakprodukten wird ausschließlich über lizenzierte Trafiken abgewickelt. Pouches (Nikotinbeutel) dürfen nur in diesen Fachgeschäften abgegeben werden, wodurch der bisher unkontrollierte Vertrieb beendet wird.
- Bestehende E‑Liquid‑Fachgeschäfte erhalten eine 20‑Jahres‑Lizenz. Neue Standorte werden nach einer Bedarfsprüfung durch die Monopol‑Verwaltungs‑Gesellschaft (MVG) zugelassen. Damit entstehen klare Lieferketten und einheitliche Qualitätsstandards.
- CBD‑Shops mit rauchbaren CBD‑Hanf mit weniger als 0,3 % THC erhalten bis Ende 2028 eine dreijährige Übergangsfrist, um sich neu zu orientieren. Auch hier wird Tabaksteuer abgeführt und nur geprüfte Ware verkauft.
- Der Verkauf über das Internet wird untersagt, um die Kontrolle über den Vertrieb zu gewährleisten.
- Die bestehende Tabaksteuer wird auf neue Produktformen (Pouches, Liquids) ausgeweitet, ohne neue Steuern einzuführen. Die Einnahmen sollen von rund 2,2 Mrd. € im Jahr 2026 auf 2,3 Mrd. € steigen.
Inklusion und Beschäftigung
Ein besonderes Merkmal des österreichischen Tabakmonopols ist das inklusive Trafik‑Modell. Derzeit arbeiten 1.190 Menschen mit Behinderungen in Tabakfachgeschäften und sichern damit 12.000 Arbeitsplätze landesweit. Die Novelle stellt sicher, dass freiwerdende Trafik‑Standorte künftig ausschließlich an Personen mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50 % vergeben werden.





