Innenpolitik

Wöginger stellt klar: „Ich habe nichts Unrechtes getan“

"Ich habe nichts Unrechtes getan", erklärte ÖVP-Klubobmann August Wöginger in einem Statement zu seinem Verfahren.

Mit einer Klarstellung geht ÖVP-Klubobmann August Wöginger an die Öffentlichkeit: „Ich habe nichts Unrechtes getan“, erklärte Wöginger am Freitag in einem Pressestatement zu seinem gerichtlichen Verfahren. Hier im Wortlaut.

 

Das Statement von August Wöginger im Wortlaut

Die Diversion für Wöginger wurde aufgehoben, jetzt ist das gerichtliche Verfahren wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs – es gilt die Unschuldsvermutung – in Linz zu führen. Dazu nahm Wöginger in einem Pressegespräch mit Rechtsanwalt Dr. Michael Rohregger ausführlich Stellung. Hier als Dokumentation die Erklärung von Klubobmann August Wöginger zum Sachverhalt am Freitag, 12. Dezember 2025 in den Klubräumen der ÖVP im Parlament in Wien:

 

„Meine Sicht der Dinge“

„Guten Morgen, es ist mir ein Anliegen, jetzt wo das Verfahren weitergeht meine Sicht der Dinge darzulegen.

Ich bin überrascht, dass das OLG aufhebt, was mir vom Gericht selbst angeboten wurde: Nämlich die Diversion.

Ich habe die Diversion daraufhin angenommen und war bereit, die vom Gericht veranlagten 44.000 Euro Bußgeld zu bezahlen.

Auch die WKSTA war mit der Diversion einverstanden und hat zu Ende des ersten Prozesstages auch betont, dass sie die Empfehlung abgibt, die Diversion zu bestätigen. Das war allerdings nicht der Fall und es wurde Beschwerde erhoben.

Das OLG Linz hat nun die Diversion aufgehoben und dem Erstgericht wird die Fortsetzung des Verfahrens aufgetragen.

Jetzt wird der Prozess also weitergeführt und ich bin überzeugt, dass ich am Ende als unbescholtener Mann aus diesem Prozess gehen werde.

„Ich habe nichts Unrechtes getan“

Ich sage hier ganz klar: Ich habe nichts Unrechtes getan.

Warum habe ich trotzdem die Diversion angenommen? Weil die Diversion das Verfahren sofort beendet und ich mich möglichst rasch meiner Arbeit als Klubobmann und Sozialsprecher meiner Partei wieder in vollem Umfang widmen könnte.

Ich möchte betonen: Ich stehe dazu, was ich vor Gericht gesagt habe, es tut mir auch leid, was das alles nach sich gezogen hat.

„Bewerbung weitergeleitet“

Was habe ich gemacht?

Ich habe eine Bewerbung mit der Bitte um Prüfung weitergeleitet.

Und auf Nachfrage des Betroffenen habe ich gefragt, was mit der Bewerbung passiert ist.

„Keinen Einfluss genommen“

Ich habe zu keinem Augenblick Einfluss auf die unabhängige Kommission genommen und weder Besetzung noch Vorgangsweise gekannt.

Ich wusste nicht einmal, dass es eine Kommission gab.

Ja, ich habe den Bewerber für einen geeigneten Kandidaten gehalten.

Die anderen Bewerber kannte und kenne ich ebenso wenig, wie ich Informationen über das Bewerbungsverfahren hatte.

Ich habe nicht einmal gewusst, ob sich überhaupt jemand anderer auch noch beworben hat.

Ich kannte und kenne auch Frau Dr. Scharf nicht und wusste auch nichts von ihrer Bewerbung.

Es lag nicht an mir, dass Frau Dr. Scharf im Hearing – wie sie selbst sagte – ein Blackout hatte und so nur an sechster Stelle gereiht wurde.

Und auch der Vorhalt, es ginge um Parteipolitik, ist nicht gerechtfertigt. Im Kurier vom 7. September 2025 sagt Frau Dr. Scharf nämlich selbst, sie habe ein mal für die Braunauer ÖVP kandidiert. Eine Diskriminierung aufgrund ihrer Weltanschauung ist daher völlig absurd.

Zu keinem Zeitpunkt hatte ich mit ihr oder anderen Bewerbern Kontakt – außer mit dem Bewerber, der sich in der Sprechstunde an mich gewandt hatte. Mir war weder bekannt, dass es andere Interessenten gibt, noch wurde mir das mitgeteilt. Ich habe das erst Jahre später aus den Medien erfahren.

 

„Wahlkreisarbeit bedeutet Bürgerkontakte“

Vielleicht ein paar allgemeine Sätze:

Jeder Mensch, der sich politisch engagiert – egal ob als Bürgermeister, Gemeinderat oder Abgeordneter – hat wohl hunderte Anliegen, die an ihn herangetragen werden. Sehr oft geht es um Bewerbungen, jemand spricht für seinen Sohn vor, möchte einen Lehrplatz. Oder Polizisten möchten versetzt werden, weil sie umgezogen sind.

In meinen 23 Jahren als Abgeordneter war es immer selbstverständlich, dass ich Sprechstunden abhalte, das ist ein ganz wesentlicher Bestandteil, der so genannten Wahlkreisarbeit.

Und die ist auch in der Geschäftsordnung des Nationalrates festgehalten. Der Präsident hat bei der Festlegung der Sitzungen jede vierte Woche für die Arbeit der Abgeordneten im Wahlkreis sitzungsfrei zu halten.

Wahlkreisarbeit bedeutet für mich Bürgerkontakte!

Früher hat es im Parlament sogar ein eigenes Abgeordneten Sprechzimmer gegeben, damit sich also die Bürgerinnen und Bürger auch direkt an einen Abgeordneten wenden können.

Sprechstunden werden natürlich von vielen Abgeordneten aller Parteien durchgeführt und oft auch medial beworben.

Meine Sprechtage haben meistens an einem Freitag stattgefunden, im ÖVP Bezirksbüro in Schärding oder auch in einer Gemeinde vor Ort, damit man für die Bürgerinnen und Bürger so gut wie möglich auch erreichbar ist.

Der Zweck von Sprechstunden

Warum machen Politiker überhaupt Sprechstunden?

Um Wünsche, Anliegen oder auch Beschwerden der Bevölkerung entgegenzunehmen. Man bekommt so ein Gefühl für die Probleme und Anliegen der Leute, alles andere wäre abgehoben und sicher nicht „volksnah“.

Ein weiteres Anliegen, mit dem man oft konfrontiert wird, ist ein früherer Einrückungstermin oder ein späterer Einrückungstermin, wenn es um Zivildienst-Angelegenheiten oder Bundesheer-Angelegenheiten geht.

Diese Anliegen sind so gehäuft, dass dazu sogar eine eigene Ansprechstelle im Ministerium gibt.

Oder jemand ersucht um ein Referenzschreiben für Studierende, wo es um Studentenheimplätze geht.

Solche Referenzschreiben werden oft ausgestellt.

Ganz oft ist man für diese Anliegen nicht zuständig. Trotzdem will man die Leute nicht abweisen oder einfach weiter schicken. Darum leitet man Anliegen an die entsprechenden Stellen mit der Bitte um Prüfung weiter.

Und so ist auch dieser Bürgermeister zu mir in die Sprechstunde gekommen.

Wie ist das abgelaufen?

Der Mann ist persönlich erschienen. Ich habe gewusst, dass er Bürgermeister ist.

Er ist kein persönlicher Freund, sondern so wie man sich halt aus dem weiteren beruflichen Umfeld so kennt.

Er ist also zum Sprechtag gekommen und hat mich informiert, dass er sich für die Finanzamtstelle bewerben wird und hat mich gebeten, ihn dabei zu unterstützen.

Das war mir bis dahin nicht bekannt. Weder, dass diese Stelle ausgeschrieben ist, noch, dass er oder jemand anderer dafür interessiert.

Er hatte eine Kopie seiner Bewerbungsunterlagen bei sich und ich kann mich erinnern, dass er mir diese bei der Sprechstunde übergeben hat.

 

Anliegen nur weiter geleitet

Dann habe ich mir wie bei vielen anderen derartigen Anliegen, für die ich eigentlich nicht zuständig bin, wo leite ich dieses Anliegen hin weiter. Wer ist da zuständig? Bewerbung Finanzamt? Da war für mich naheliegend, dass da Finanzministerium zuständig ist. Daher habe ich habe dieses Anliegen mal nach Wien mitgenommen.

Und es war dann eigentlich eine zufällige Gelegenheit, dass ich im Parlament Thomas Schmid getroffen habe.

Es muss am Rande einer Ausschusssitzung gewesen sein. Da ist mir das Anliegen des Bürgermeisters wieder eingefallen.

Dann habe ich Schmid die kopierten Bewerbungsunterlagen übergeben. Das alles liegt jetzt 9 Jahre zurück. Soweit ich mich erinnere, habe ich zu Schmid gesagt: „Schaut euch das bitte einmal an. Ich halte ihn für einen geeigneten Kandidaten.“

Wäre ein anderer Mitarbeiter aus dem Kabinett des Finanzministers da gewesen, hätte ich es einem anderen Mitarbeiter gegeben.

Damit war die Angelegenheit für mich erledigt. Über alles Weitere habe ich mir keine Gedanken gemacht.

Es kann aber gut sein, dass der Bürgermeister sich bei mir nochmals nach dem Stand des Bewerbungsverfahrens erkundigt hat, der Bürgermeister hat dies auch so zu Protokoll gegeben. Ich kann mich daran nach so langer Zeit nicht erinnern, aber es wird wohl so gewesen sein. Das erklärt auch, warum ich mich nochmals im Finanzministerium nach dem Stand der Dinge erkundigt habe.

Keineswegs ist es so, dass ich „über einen längeren Zeitraum“, wie mir von der Anklage vorgeworfen wird, für den Kandidaten interveniert habe.

„Ich habe nichts Unrechtes getan“

Abschließend möchte ich noch zwei Punkte festhalten, weil sie mir besonders wichtig sind:

Erstens, es war keinesfalls meine Intention, ein unsachliches Ergebnis bei der Besetzung des Vorstandspostens herbeizuführen.

Ganz im Gegenteil, ich habe den Bürgermeister für einen geeigneten Kandidaten gehalten.

Nur das war für mich ausschlaggebend, ich wusste wie bereits erwähnt nicht, ob und welche anderen Kandidaten es noch gab.

Und zweitens, weder in diesem, noch in irgendeinem anderen Fall, wo ich ein Anliegen weitergeleitet habe, ob als Betriebsrat, als Gemeinderat oder auch als Abgeordneter zum Nationalratsrat war es jemals meine Absicht, dass Grenzen überschritten werden.

Mir ist es wichtig, nach diesem Verfahren mit vielen Wendungen, klarzustellen, was ich gemacht habe und was nicht.

Ich habe nichts Unrechtes getan.

Und somit gehe ich zuversichtlich in die kommenden Prozesstage.“