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„Widerspruch zu Verfassung“: Wögingers Anwalt geht wegen Diversion-Absage vor Verfassungsgerichtshof
Der Rechtsvertreter von Klubobmann August Wöginger, Rechtsanwalt Michael Rohregger, geht wegen der Absage der Diversion für seinen Mandanten vor den Verfassungsgerichtshof. Begründung: Sein Mandant wurde nicht gehört. Die Vorgangsweise wird durch ein Rechtsgutachten gestützt.
Wöginger: Nichts Unrechtes getan
August Wöginger – für den weiterhin die Unschuldsvermutung gilt – hatte stets erklärt, nichts Unrechtes getan zu haben.
Das Landesgericht Linz beendete das gegen ihn geführt Verfahren wegen behaupteten Amtsmissbrauchs vorigen Oktober mit einer Diversion.

„Nichts Unrechtes getan“: August Wöginger und Anwalt Michael Rohregger in einer Pressekonferenz am 12. Dezember 2025.
Diversion ohne Anhörung gekippt
Das Oberlandesgericht Linz kippte diese – ohne Spruch endende – Erledigung des Verfahrens, ohne Wöginger dazu angehört zu haben. Das ist nach der Strafprozessordnung (StPO) zwar möglich, aber verfassungsrechtlich „ein Problem“, argumentiert Rohregger. Es sei ein „einseitiges Beschwerdeverfahren“, in welchem nur der Staatsanwaltschaft Parteienstellung zukommt. Dies steht „Widerspruch zu zentralen verfassungsrechtlichen Maßgaben“, heißt es in einem Gutachten des in Graz tätigen Professors für Verfassungsrecht, Christoph Bezemek, das im Auftrag von Rohregger erstellt wurde.
Das Oberlandesgericht Linz hätte Wöginger vor der Entscheidung über die Aufhebung der Diversion anhören sollen, besagt das Gutachten, berichtet die Wiener Tageszeitung „Die Presse“.
Gutachten verweist auf Recht und Gleichheitsgrundsatz
Wenn also Personen, deren Diversion vom Oberlandesgericht verworfen wird, nicht gehört werden, bedeutet dies für den Verfassungsjuristen Bezemek „gravierende Spannungen“ zum Recht auf ein faires Verfahren und zum Gleichheitsgrundsatz.
Plädoyer auf Freispruch
Daher werde, so „Die Presse“, Rechtsanwalt Michael Rohregger, bei Beginn der neuerlichen Verhandlungen gegen Wöginger nächste Woche in Linz auf Freispruch plädieren. Zugleich werde er klarmachen, dass die Regelungen der Strafprozessordnung verfassungsrechtlich heikel seien, eben weil er vor der Entscheidung über Aufhebung der Diversion vom Gericht nicht angehört worden sei.

Anwalt Rohregger wird auf Freispruch plädieren (im Bild im Dezember 2025)
Was folgt?
„Die Presse“ fragt in ihrem Bericht: Was hätte Wöginger davon, wenn der Verfassungsgerichtshof die Regeln zur fehlenden Anhörung in der Strafprozessordnung kippt? Und antwortet: „Das hängt davon ab, was der Verfassungsgerichtshof genau befindet. Die Entscheidung des Oberlandesgerichtes gegen die Diversion wäre wohl hinfällig. Und für Wöginger würde sich eine neue Chance auftun, das Geschehene als geringfügig einstufen zu lassen und doch eine Diversion zu bekommen.“





