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„Mein Mandant hat nichts Unrechtes getan“

"Mein Mandant hat nichts Unrechtes getan": August Wöginger und Anwalt Michael Rohregger in einer Pressekonferenz am 12. Dezember 2025.

Der Rechtsvertreter von Klubobmann August Wöginger, Anwalt Michael Rohregger, plädierte für seinen Mandanten vor Gericht auf Freispruch. Dafür gibt es gewichtige Argumente, die Rohregger im Gerichtssaal ausführlich präsentierte.

 

Wie kam es zum Verfahren?

Wie kam es zu dem Verfahren? Einer der Bewerber für die Leitung des Finanzamtes Braunau/Ried/Schärding, Mag. Leitner, hatte sich 2016 bei Abg. Wöginger zur Sprechstunde angemeldet. Er übergab Bewerbungsunterlagen, die Wöginger weiterleitete. Nach einem vom Finanzministerium vorgeschriebenen Auswahlverfahren wurde dieser Kandidat 2017 bestellt. Eine von sechs weiteren Bewerbern, die Kandidatin Dr. Scharf, fühlte sich dadurch diskriminiert.

 

Alle bestreiten die Vorwürfe

Die Wirtschafts- und Korruptions-Staatsanwaltschaft (WKStA) erhebt wegen dieser Behauptung gegen zwei Mitglieder der Kommission den Vorwurf des Amtsmissbrauchs und gegen Wöginger den Vorwurf, dazu angestiftet zu haben. Für alle gilt die Unschuldsvermutung. Alle drei Personen bestreiten die Vorwürfe und weisen jegliche Schuld von sich. „Ich habe nichts Unrechtes getan“, sagte dazu Wöginger voriges Jahr in einer breiten öffentlichen Erklärung.

 

Gericht hebt Diversion ohne Anhörung auf

Das Gericht hatte den Angeklagten zuerst eine Diversion angeboten, der diese zustimmten. Allerdings hatte das Oberlandesgericht in Linz die Diversion im Alleingang wieder gekippt, ohne die Betroffenen anzuhören. Daher wird das gerichtliche Verfahren fortgesetzt.

 

So widerlegt Rohregger die Vorwürfe gegen seinen Mandanten

Das griff Anwalt Rohregger in seinem Eröffnungsplädoyer auf und nannte weitere Argumente für die Schuldlosigkeit seines Mandanten Wöginger:

  • Die Diversion ist kein Schuldeingeständnis sondern eine Verantwortungsübernahme.
  • Wahlkreisarbeit ist für jeden Abgeordneten legitim. Der Nationalrat muss dafür pro Monat eine Woche ohne Sitzung festlegen.
  • Der Kandidat Mag. Leitner war Wöginger nicht bekannt. Die Weiterleitung von Bewerbungsunterlagen mit der Bitte um Prüfung „ist eine völlig normale Tätigkeit eines Abgeordneten und kann nicht strafbar sein“.
  • Wöginger kannte die Kommission, die über die Bewerbungen entschied, nicht. Er kannte die Mitglieder nicht und hat auf das Verfahren keinen Einfluss genommen.
  • Die Anklage beruht auf dem Vorwurf der behaupteten Diskriminierung von Dr. Scharf, doch es gibt keine gerichtliche Entscheidung, ob sie tatsächlich diskriminiert wurde. Es gibt nur ein Gutachten der Bundes-Gleichbehandlungskommission. Diese Kommission hat nur Dr. Scharf angehört, nicht aber die Beschuldigten. Dieses Gutachten „kann daher aus gutem Grund rechtlich nicht bindend sein“, erklärte Rohregger.
  • Das Bundesverwaltungsgericht hat nicht über Diskriminierung entschieden, sondern nur über eine Entschädigung für Dr. Scharf.
  • Der Verdienstentgang für Dr. Scharf wegen Nicht-Bestellung zur Finanzamtsleiterin beträgt laut Ministerium null Euro.
  • Eine weltanschauliche Diskriminierung von Dr. Scharf ist ausgeschlossen, da sie für die ÖVP Braunau bei Gemeinderatswahlen angetreten ist.
  • Bei der Anhörung vor der Auswahlkommission erreichte Mag. Leitner die höchste Punkteanzahl der sieben Bewerbern. Dr. Scharf erreichte lediglich den sechsten Platz. Daher kann Leitner gar nicht vorgezogen worden sein. Rohregger: „Das Verfahren ist korrekt abgelaufen. Die Punktevergabe ist sachlich nachvollziehbar. Eine strafrechtliche Verfehlung ist nicht erkennbar.“

Die Schuldfrage ist noch nicht geklärt, denn das Beweisverfahren steht erst bevor, stellte Rohregger fest und sagt: „Der meinem Mandanten vorgehaltene Sachverhalt wird sich als straflos erweisen.“

 

Recht auf faires Verfahren verletzt

Bei der Aufhebung der Diversion durch das Oberlandesgericht wurden die drei betroffenen Personen nicht angehört. Das verstößt gegen das Recht auf ein faires Verfahren, erklärte Rohregger. Diese gesetzlichen Regelungen zur Diversion schaffen ein einseitiges Beschwerdeverfahren zugunsten der Staatsanwaltschaft. Daher beantragte Rohregger beim Gericht, dieses möge beim Verfassungsgerichtshof ein Verfahren zur Überprüfung dieser Regeln und zur Aufhebung der Bestimmungen einleiten. Erst dann