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Reformpartnerschaft liefert nächstes Ergebnis

Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll (Archivfoto) in Innsbruck das nächste Verhandlungsergebnis bei der laufenden Reformpartnerschaft präsentieren. Foto: BKA/Florian Schrötter

Die Reformpartnerschaft zwischen Bund, Länder und Gemeinden ist in den gemeinsamen Verhandlungen zu einem weiteren Teilergebnis gekommen. Die Bundesregierung gemeinsam konnte mit dem Land Tirol als aktuellem Landeshauptmann-Vorsitz die Novelle des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG) zur digitalen Verwaltung präsentieren.

 

Weniger Formulare – Anträge rund um die Uhr

Am Freitag tagten den Verhandler zur Reformpartnerschaft in Tirol. Bei einem gemeinsamen Medientermin wurden in Innsbruck die Details präsentiert. Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll sieht mit den geplanten Änderungen im Verwaltungsverfahrensrecht die Voraussetzungen für Behörden geschaffen, „digitale Technologien stärker und sinnvoll einsetzen zu können“. „Wer weniger Formulare ausfüllen muss, Anträge rund um die Uhr stellen kann und Leistungen automatisch bekommt, die ihm zustehen, der erlebt, dass Verwaltung auch anders geht. Digitalisierung ist kein Selbstzweck, sondern Mittel zu einem klaren Ziel: ein öffentlicher Dienst, der so funktioniert, wie die Menschen heute leben“, so Pröll.

Der Verhandlungsvertreter des Landes Tirol, Jakob Wolf, unterstrich ebenfalls die Wichtigkeit der beschlossenen Novelle bezeichnet die Einigung aus Sicht der Länder und Gemeinden als einen wichtigen Schritt hin zu „einer modernen, praxistauglichen Verwaltung.“ Wolf weiter: „Unser Anspruch muss sein, Behördenwege so einfach, verständlich und effizient wie möglich zu gestalten. Die AVG-Novelle schafft dafür die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen und sorgt gleichzeitig dafür, dass digitale Lösungen bürgernah, barrierefrei und rechtssicher eingesetzt werden können.“

 

4 zentrale Reformpunkte

Chatbot-Anbringen

Der Entwurf erlaubt künftig den Einsatz von Chatbots im Verwaltungsverfahren. Bürgerinnen und Bürger erhalten damit Unterstützung beim Ausfüllen von Formularen, eine digitale Anleitung im Verfahren sowie die Möglichkeit, Anliegen direkt und jederzeit über einen Chatbot einzubringen. Bereits existierende kommunale Chatbots liefern derzeit hauptsächlich Informationen – künftig könnten sie auch Anträge aufnehmen und direkt an die zuständige Behörde weiterleiten.

 

No-Stop-Verfahren

Beim No-Stop-Verfahren wird das Verwaltungsverfahren automatisch eingeleitet und durchgeführt, ohne dass ein Antrag gestellt werden muss. Das führt zu schnellerer Abwicklung und geringerem Verwaltungsaufwand. Derartige Verfahren existieren in Österreich bereits – etwa bei der antragslosen Familienbeihilfe oder der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung. Die Novelle schafft nun die allgemeine gesetzliche Grundlage dafür.

 

Vollständig automatisierte Erledigungen

Nach der bisherigen Rechtslage benötigt jede Entscheidung der Behörde eine menschliche Genehmigung. Der Entwurf schafft die gesetzliche Grundlage für vollständig automatisierte Entscheidungen in einfachen und standardisierten Fällen. Das ermöglicht eine schnellere Bearbeitung großer Fallzahlen und entlastet die Verwaltung – damit mehr Kapazität für komplexe Anliegen der Bürgerinnen und Bürger bleibt.

 

Online-Banking statt SEPA-Zahlungsanweisungen

Bei Verwaltungsstrafen wurde bisher ein Erlagschein beigelegt – obwohl rund 80 Prozent der Bevölkerung Online-Banking nutzt. Der Gesetzentwurf legalisiert die bereits gelebte Praxis, ermöglicht QR-Codes und erleichtert digitale Zahlungsarten. Das entspricht der Lebensrealität der Menschen und macht die Abwicklung einfacher und effizienter.

 

Auch Barrierefreiheit Tiel der Reform

Zusammengefasst sollen die geplanten Änderungen die Digitalisierung der Verwaltung vorantreiben, Verfahren einfacher und schneller machen sowie Bürgerinnen und Bürgern einen niederschwelligen Zugang zur Verwaltung ermöglichen, heißt es in einer Aussendung. Besonders bedeutsam ist der Aspekt der Barrierefreiheit: Digitale Verfahren können rund um die Uhr genutzt werden – unabhängig von Ort oder Öffnungszeiten. Sprachunterstützung, einfache Dialogsysteme und automatisierte Abläufe helfen, die Verwaltung für alle zugänglicher zu machen – unabhängig von Sprache, Bildung oder körperlichen Einschränkungen.

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