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Wehrdienst wird reformiert und verlängert

Der Wehrdienst wird nach dem Modell 6 plus 2 verlängert, gefolgt von Milizübungen. Darauf einigte sich die Bundesregierung bei einer Sitzung des Ministerrats am Montag in Salzburg. Foto: Bundesheer

Der Wehrdienst wird reformiert und verlängert, erklärte Bundeskanzler Christian Stocker nach der Sitzung des Ministerrats am Montag in Salzburg. Die Bedrohungslage habe sich geändert, daher müsse die Landesverteidigung „zukunftstauglich aufgestellt werden“.

 

Neues Bedrohungsbild

Die sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen haben sich in den vergangenen Jahren grundlegend verändert, besonders durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine, sagte Stocker in einem gemeinsamen Pressegespräch mit Außenministerin Beate Meinl-Reisinger und Vizekanzler Andreas Babler.

Zugleich seien neue und vielfältige Bedrohungen entstanden – von hybriden Angriffen und Cyberbedrohungen über Angriffe auf kritische Infrastruktur bis hin zu neuen Herausforderungen im Bereich der Krisen- und Katastrophenvorsorge.

 

Verbesserungen im Wehrdienst

Der Kanzler dazu: „Diese Entwicklungen zeigen deutlich, dass Österreich seine Fähigkeiten zur Eigenvorsorge und zum Schutz der Bevölkerung wieder stärker selbst in die Hand nehmen muss.“

Daher sind – auf Basis des Berichts der Kommission – drei Bereiche an Neuerungen vorgesehen:

Grundwehrdienst: Die konkrete Verbesserungen für alle Grundwehrdiener durch eine Reihe von Maßnahmen, um den Dienst attraktiver zu gestalten. So wird die finanzielle Vergütung auf 1.000 € pro Monat erhöht, zudem werden Urlaubstage eingeführt.

Milizübungen: Mit der Einführung verpflichtender Milizübungen verlängert sich der Wehrdienst um insgesamt drei Monate. Direkt im Anschluss an den Kern-Grundwehrdienst finden verpflichtende Truppenübungen statt, innerhalb von zehn Jahren sind nachgelagerte Milizübungen zu absolvieren. Das entspricht dem sogenannten Stufenmodell, das die Expertinnen und Experten der Wehrdienstkommission vorgeschlagen haben.

Zivildienst: Ab 1. Jänner 2027 gibt es die Möglichkeit einer freiwilligen Verlängerung des Zivildienstes um zwei Monate. Im ersten Halbjahr nach Inkrafttreten werden wissenschaftlich begleitete Evaluierungen vorgenommen, um die Gründe für die Entscheidung für Wehr- oder Zivildienst qualitativ wissenschaftlich auszuwerten.

 

Vorsorge für ausreichend Soldaten

Beginnend ab dem Jahr 2028 greift die Wehrdienst-Garantie: Unterschreitet die jährliche Zahl der Grundwehrdiener von 15.000 deren tatsächliche Anzahl um mehr als 7,5 Prozent, so wird der Zivildienst ab dem Folgejahr dauerhaft verpflichtend um zwei Monate verlängert (9+2). Die zusätzlichen zwei Monate werden – im Einvernehmen mit der Einrichtung – in der jeweiligen Einrichtung geleistet und sollen auch zeitlich flexibel abgeleistet werden können.

Dies sei eine gute Lösung für den Wehr- und den Zivildienst, die untrennbar miteinander verbunden seien, sagte Stocker

Was ist der nächste politische Schritt? Stocker: „Die Koalitionsparteien werden auf die Oppositionsparteien zugehen, um die für die Beschlussfassung notwendige Zweidrittelmehrheit im Parlament zu erreichen. Ziel ist es, dass die Wehrdienstreform mit 1. Jänner 2027 in Kraft tritt.“