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Arbeiten in Pension wird attraktiver
Über das Pensionsantrittsalter hinaus zu arbeiten wird – Gesundheit und Möglichkeiten vorausgesetzt – erheblich attraktiver: Ab dem Jahr 2027 können in der Regelpension bis zu 15.000 Euro pro Jahr einkommenssteuerfrei und ohne Pensionsbeiträge verdient werden.
Beschlüsse im Herbst
Die Aktivpension wurde am Mittwoch im Sozialausschuss des Nationalrates beschlossen und soll im September durch den Nationalrat und im Oktober durch den Bundesrat gehen, gab ÖVP-Sozialsprecher August Wöginger bekannt.
“Von der neuen Regelung profitieren sowohl Menschen, die ihren Pensionsantritt über das Regelpensionsalter hinaus verschieben, als auch Zuverdienerinnen und Zuverdiener, die Pension und Erwerbstätigkeit kombinieren”, betonte Wöginger.

Aktivpension ist ein ÖVP-Projekt: Sozialsprecher und Abgeordneter August Wöginger
Voraussetzungen
Für Zuverdienerinnen und Zuverdiener gilt grundsätzlich eine Mindestversicherungszeit von 480 Versicherungsmonaten (40 Jahre) für Männer und 408 Monaten (34 Jahre) für Frauen. “Bei Frauen starten wir bewusst mit einer niedrigeren Voraussetzung, um insbesondere Zeiten der Kindererziehung zu berücksichtigen”, erklärte Wöginger. Ab 2028 wird die Voraussetzung für Frauen schrittweise um zwölf Monate pro Jahr angehoben und damit parallel zur Anhebung des Frauenpensionsalters weiterentwickelt.
Regeln für den Übergang
Auch für Personen, die bereits vor dem 1. Juli 2026 in Pension gegangen sind und die erforderliche Mindestversicherungszeit noch nicht erfüllen, gibt es eine Übergangsregelung. Durch weitere aktive Erwerbstätigkeit können sie sich nachträglich für die Begünstigung qualifizieren. “Das ist eine faire und wichtige Übergangsregelung”, so Wöginger.
Pensionsbeitrag der Dienstnehmer entfällt
Sind die Voraussetzungen erfüllt, fallen für Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer zudem keine Pensionsversicherungsbeiträge mehr an.
Bei Selbstständigen nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG), dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) und dem Freiberuflich Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz (FSVG) reduziert sich der Beitragssatz aliquot. Bei lohnsteuerpflichtigen Einkünften wird der Freibetrag bereits in der laufenden Lohnverrechnung berücksichtigt, sofern die erforderliche Erklärung samt Nachweis vorliegt.
Anzahl der Zuverdiener wird steigen
Derzeit arbeiten rund 30.000 unselbständig Beschäftigte und knapp 40.000 Zuverdienerinnen und Zuverdiener über das Regelpensionsalter hinaus. “Diese Zahl wird sich erhöhen, weil wir mit der Aktivpension ein wirklich attraktives Angebot schaffen. Das Modell wurde bereits viele Jahre diskutiert – jetzt bringen wir es zur Umsetzung”, erklärte der ÖVP-Sozialsprecher.
Konkrete finanzielle Entlastung
Wie stark sich die Aktivpension auswirkt, zeigen konkrete Beispiele: Bei einer Bruttopension von 1.700 Euro monatlich und einem Zuverdienst von 500 Euro beträgt die Entlastung 1.630 Euro pro Jahr. Bei einer Bruttopension von 2.400 Euro und einem Zuverdienst von 1.250 Euro monatlich sind es 6.099 Euro jährlich.
Für einen Aufschieber bzw. eine Aufschieberin – also Personen, die über das Pensionsantrittsalter ohne Pensionsbezug weiter arbeiten – mit einem Erwerbseinkommen von brutto 3.200 Euro beträgt die Gesamtentlastung 6.805 Euro pro Jahr.
“Es gibt viele Menschen, die noch weiterarbeiten wollen und können und die auch gesund sind. Für diese Menschen schaffen wir mit der Aktivpension einen spürbaren finanziellen Anreiz. Wer über das Regelpensionsalter hinaus weiterarbeitet, kann – je nach Einkommenssituation – um mehrere tausend Euro pro Jahr entlastet werden”, so Wöginger abschließend.